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Landtag, 22. Sitzung vom 29.10.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 59

 

1. Zusatzfrage vom Herrn Klubobmann Dr Tschirf.

 

Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Landeshauptmann!

 

Ich merke eine Gesprächsbereitschaft, dass hier entsprechende Veränderungen vorgenommen werden.

 

Ich möchte noch ein zweites Thema ansprechen, vielleicht ist es gelegentlich auch Gesprächsthema unter den Landeshauptleuten. In Vorarlberg ist es so, dass der Landeshauptmann auch in Fragen der mittelbaren Bundesverwaltung sehr wohl Antworten außerhalb dessen gibt, was die Verfassung streng vorsieht. Wäre das auch ein Weg für den Wiener Landeshauptmann?

 

Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Herr Wiener Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Das fällt ja fast unter den Begriff Scherzfrage. Ich beantworte hier sogar Fragen, die eigentlich an den Landesparteiobmann der SPÖ gerichtet sind, die ja nun wirklich mit der Verfassung nichts zu tun haben. (Heiterkeit bei SPÖ und GRÜNEN.) Selbstverständlich habe ich auch bezüglich der ganzen Schulfragen niemals verweigert, entsprechende Antwort zu geben oder Gespräche und Diskussionen zu führen.

 

Ich meine, abseits der Verfassung, wie das der Vorarlberger Landeshauptmann macht, das kann ich auch!

 

Präsident Heinz Hufnagl: Die 2. Zusatzfrage kommt vom Herrn Abg Dr Günther. Ich erteile ihm das Wort.

 

Abg Dr Helmut Günther (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Landeshauptmann!

 

Bei Beschluss- und Resolutionsanträgen gibt es zwei Möglichkeiten der Abstimmung, entweder die direkte Abstimmung oder eine Zuweisung, und dem kann entweder zugestimmt oder es kann abgelehnt werden. Bei vielen Bereichen, die eine direkte Abstimmung vorsehen, ist es vielleicht auf der einen Seite, wo man begründet, nicht möglich, das sofort richtig zu sehen.

 

Sehen Sie nicht eine Möglichkeit, dass man direkte Abstimmungen, wenn sie negativ ausgehen, trotzdem noch dem Ausschuss zuweisen könnte, um dort auch die Argumente gegenseitig im Ausschuss noch austauschen zu können?

 

Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Ich weiß nicht, ob das ein sehr guter Vorschlag ist. Es besteht für den Antragsteller heute schon die Möglichkeit auf Zuweisung und Behandlung im Ausschuss. Das kann so oder so gemacht werden. Ich weiß, wie die Realität ausschaut.

 

Aus meinen Erfahrungen aus sieben Jahren als Stadtrat kann ich nur sagen, mir wäre das fast lieber, weil man differenziertere Lösungen am Ende des Tages finden kann, weil wir es immer wieder so gehandhabt haben, dass wir uns inhaltlich zusammengesetzt haben und ausgetauscht haben. Es ist durchaus auch möglich gewesen, dass der Antragsteller überzeugt werden konnte, dass das eine oder andere Detail seiner Argumentation falsch ist, wie auch umgekehrt ein Stadtregierungsmitglied überzeugt werden konnte.

 

Ich gebe zu, mein Gesprächpartner damals von den Freiheitlichen war Rainer Pawkowicz, was nach sich gezogen hat, dass das immer wieder Diskussion gewesen sind, wo man nicht automatisch in die Rolle der Regierung und der Opposition hineingefallen ist, sondern sehr viel mehr im Vordergrund gestanden ist und es um die sachliche Frage bei einem Antrag gegangen ist.

 

Wenn dieses Kollegialorgan, Gemeinderat oder Landtag, eine Entscheidung über Zuweisung, Annahme, Ablehnung fällt, dann fällt es hier die Entscheidung. Einen Antrag, der hier abgelehnt wurde, dann in einem Ausschuss nachzubessern, da weiß ich ehrlich gesagt nicht, ob das gescheit ist. Darüber sollte man vorher reden. Wenn die Gesprächsbasis eine normale bis gute ist, dann bin ich überzeugt davon, dass eine Zuweisung nicht ein Begräbnis ist, sondern tatsächlich die Chance für eine inhaltliche Auseinandersetzung.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Die 3. Zusatzfrage stellt Frau Abg Mag Vassilakou. – Bitte, Frau Klubvorsitzende.

 

Abg Mag Maria Vassilakou (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

 

Das Fragerecht gehört zu den wesentlichen parlamentarischen Rechten von Abgeordneten. Mitunter können Fragen manchmal lästig und unangenehm sein. Da wird man dann auch erfinderisch, wie man sie umgehen kann. Ein doch relativ häufiger Umgehungsmechanismus der letzten Jahre sind Ausgliederungen, die ja bedeuten, dass man dann, wie das jüngst bei uns der Fall war, nicht mehr erfragen darf, wie beispielsweise Straßenbahnen gewartet werden, obwohl in dem Fall der Gemeinderat Millionenbeträge für den öffentlichen Verkehr beispielsweise beschließt. Aber hinterher darf nicht gefragt werden, wie diese auch tatsächlich ausgegeben werden.

 

Ich frage Sie daher: Möchten Sie sich dafür verwenden, dass künftig auch Anfragen, die sich auf ausgegliederte Unternehmen der Stadt Wien beziehen, von den zuständigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet werden?

 

Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Ich kann der Argumentation schon einiges abgewinnen. Ich werde mir das überlegen, dann reden wir darüber. Straßenbahnlinienführungen, Straßenbahnpflege, also öffentlicher Verkehr insgesamt, ist ein absolut genuines öffentliches Interesse. Das steht für mich außer jedem Zweifel, und daher soll es auch in einer öffentlichen Körperschaft, wie das der Wiener Gemeinderat dann in der Folge wäre, eigentlich auch diskutiert werden.

 

Ich denke darüber nach; es war eine gute Anregung. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Es kommt nochmals Herr Klubvorsitzender Dr Tschirf mit der vierten und letzten Zusatzfrage zu Wort.

 

Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Zunächst einmal darf ich mich bei der Sozialdemokratischen Partei bedanken, dass sie keine Fragen stellt. Dadurch haben wir mehr Möglichkeiten, dem Herrn Bürgermeister und Landeshauptmann gute Ideen zu liefern.

 

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