Landtag,
22. Sitzung vom 29.10.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 11 von 59
1. Zusatzfrage vom Herrn Klubobmann
Dr Tschirf.
Abg Dr Matthias Tschirf
(ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Herr Landeshauptmann!
Ich merke eine Gesprächsbereitschaft, dass hier
entsprechende Veränderungen vorgenommen werden.
Ich möchte noch ein zweites Thema ansprechen,
vielleicht ist es gelegentlich auch Gesprächsthema unter den Landeshauptleuten.
In Vorarlberg ist es so, dass der Landeshauptmann auch in Fragen der
mittelbaren Bundesverwaltung sehr wohl Antworten außerhalb dessen gibt, was die
Verfassung streng vorsieht. Wäre das auch ein Weg für den Wiener
Landeshauptmann?
Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Herr Wiener Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Das fällt ja fast unter den Begriff Scherzfrage. Ich
beantworte hier sogar Fragen, die eigentlich an den Landesparteiobmann der SPÖ
gerichtet sind, die ja nun wirklich mit der Verfassung nichts zu tun haben. (Heiterkeit
bei SPÖ und GRÜNEN.) Selbstverständlich habe ich auch bezüglich der ganzen
Schulfragen niemals verweigert, entsprechende Antwort zu geben oder Gespräche
und Diskussionen zu führen.
Ich meine, abseits der Verfassung, wie das der
Vorarlberger Landeshauptmann macht, das kann ich auch!
Präsident Heinz Hufnagl: Die 2. Zusatzfrage kommt vom Herrn Abg
Dr Günther. Ich erteile ihm das Wort.
Abg Dr Helmut Günther (Klub der Wiener Freiheitlichen):
Herr Landeshauptmann!
Bei Beschluss- und Resolutionsanträgen gibt es zwei
Möglichkeiten der Abstimmung, entweder die direkte Abstimmung oder eine
Zuweisung, und dem kann entweder zugestimmt oder es kann abgelehnt werden. Bei
vielen Bereichen, die eine direkte Abstimmung vorsehen, ist es vielleicht auf
der einen Seite, wo man begründet, nicht möglich, das sofort richtig zu sehen.
Sehen Sie nicht eine Möglichkeit, dass man direkte
Abstimmungen, wenn sie negativ ausgehen, trotzdem noch dem Ausschuss zuweisen
könnte, um dort auch die Argumente gegenseitig im Ausschuss noch austauschen zu
können?
Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Herr Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Ich weiß nicht, ob das ein sehr guter Vorschlag ist.
Es besteht für den Antragsteller heute schon die Möglichkeit auf Zuweisung und
Behandlung im Ausschuss. Das kann so oder so gemacht werden. Ich weiß, wie die
Realität ausschaut.
Aus meinen Erfahrungen aus sieben Jahren als Stadtrat
kann ich nur sagen, mir wäre das fast lieber, weil man differenziertere Lösungen
am Ende des Tages finden kann, weil wir es immer wieder so gehandhabt haben,
dass wir uns inhaltlich zusammengesetzt haben und ausgetauscht haben. Es ist
durchaus auch möglich gewesen, dass der Antragsteller überzeugt werden konnte,
dass das eine oder andere Detail seiner Argumentation falsch ist, wie auch
umgekehrt ein Stadtregierungsmitglied überzeugt werden konnte.
Ich gebe zu, mein Gesprächpartner damals von den
Freiheitlichen war Rainer Pawkowicz, was nach sich gezogen hat, dass das immer
wieder Diskussion gewesen sind, wo man nicht automatisch in die Rolle der
Regierung und der Opposition hineingefallen ist, sondern sehr viel mehr im
Vordergrund gestanden ist und es um die sachliche Frage bei einem Antrag
gegangen ist.
Wenn dieses Kollegialorgan, Gemeinderat oder Landtag,
eine Entscheidung über Zuweisung, Annahme, Ablehnung fällt, dann fällt es hier
die Entscheidung. Einen Antrag, der hier abgelehnt wurde, dann in einem
Ausschuss nachzubessern, da weiß ich ehrlich gesagt nicht, ob das gescheit ist.
Darüber sollte man vorher reden. Wenn die Gesprächsbasis eine normale bis gute
ist, dann bin ich überzeugt davon, dass eine Zuweisung nicht ein Begräbnis ist,
sondern tatsächlich die Chance für eine inhaltliche Auseinandersetzung.
Präsident Heinz Hufnagl: Die 3. Zusatzfrage stellt Frau Abg
Mag Vassilakou. – Bitte, Frau Klubvorsitzende.
Abg Mag Maria Vassilakou
(Grüner Klub im Rathaus): Sehr
geehrter Herr Landeshauptmann!
Das Fragerecht gehört zu den wesentlichen
parlamentarischen Rechten von Abgeordneten. Mitunter können Fragen manchmal
lästig und unangenehm sein. Da wird man dann auch erfinderisch, wie man sie
umgehen kann. Ein doch relativ häufiger Umgehungsmechanismus der letzten Jahre
sind Ausgliederungen, die ja bedeuten, dass man dann, wie das jüngst bei uns
der Fall war, nicht mehr erfragen darf, wie beispielsweise Straßenbahnen
gewartet werden, obwohl in dem Fall der Gemeinderat Millionenbeträge für den
öffentlichen Verkehr beispielsweise beschließt. Aber hinterher darf nicht
gefragt werden, wie diese auch tatsächlich ausgegeben werden.
Ich frage Sie daher: Möchten Sie sich dafür
verwenden, dass künftig auch Anfragen, die sich auf ausgegliederte Unternehmen
der Stadt Wien beziehen, von den zuständigen Mitgliedern der Landesregierung
beantwortet werden?
Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Herr Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Ich kann der Argumentation schon einiges abgewinnen.
Ich werde mir das überlegen, dann reden wir darüber.
Straßenbahnlinienführungen, Straßenbahnpflege, also öffentlicher Verkehr
insgesamt, ist ein absolut genuines öffentliches Interesse. Das steht für mich
außer jedem Zweifel, und daher soll es auch in einer öffentlichen Körperschaft,
wie das der Wiener Gemeinderat dann in der Folge wäre, eigentlich auch
diskutiert werden.
Ich denke darüber nach; es war eine gute Anregung. (Beifall
bei den GRÜNEN.)
Präsident Heinz Hufnagl: Es kommt nochmals Herr Klubvorsitzender
Dr Tschirf mit der vierten und letzten Zusatzfrage zu Wort.
Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub
der Bundeshauptstadt Wien): Zunächst einmal darf ich mich bei der
Sozialdemokratischen Partei bedanken, dass sie keine Fragen stellt. Dadurch
haben wir mehr Möglichkeiten, dem Herrn Bürgermeister und Landeshauptmann gute
Ideen zu liefern.
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