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Landtag, 22. Sitzung vom 29.10.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 47 von 59

 

beitreten will. – Das ist nicht die erforderliche Mehrheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

Herzlichen Dank noch einmal, Herr Dr Brustbauer, für Ihr Erscheinen. Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg für Ihre Tätigkeit für die Wiener Patientinnen und Patienten und auch für die pflegebedürftigen Menschen. (Beifall bei der SPÖ und von Abgeordneten der FPÖ.)

 

Wir kommen nun zur Postnummer 2. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Sozialhilfegesetz geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist Frau Abg Klicka. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin Abg Marianne Klicka: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich ersuche um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesentwurf, ohne Begründung.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

Wird gegen die Zusammenlegung eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg Mag Ebinger. Ich erteile ihm das Wort.

 

Abg Mag Gerald Ebinger (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

 

Ich habe das heute schon in der Aktuellen Stunde ausgeführt. Der Herr Bürgermeister hat im September vollmundig angekündigt, wer rasch hilft, hilft doppelt. Dabei geht es unter anderem auch um die Anhebung der Sozialhilfe mit 1. Jänner 2009, und er schreibt in einem Zeitungsartikel, das werde sicher nicht unter der Inflationsrate sein. Gut, das befürworten wir natürlich.

 

Ich habe ja schon ausgeführt, es ist ein bisschen schwer, die Sozialhilfe in den Bundesländern zu vergleichen. Das ist auch ein Manko, dass man in Österreich diese Dinge so unterschiedlich auszahlt, dass man eigentlich statistisch kaum etwas vergleichen kann. In Wien beispielsweise haben Sie 42 EUR im Monat Heizbeihilfe dabei, die haben Sie in anderen Bundesländern wieder dabei in Form von einem 13. oder 14. Bezug, und in Wien haben Sie die Mietbeilhilfe dabei mit bis zu 263 EUR, was natürlich auch wieder relativ ist, denn in Wien sind ja, wie ich Ihnen heute schon anhand von Statistiken gezeigt habe, die Mietwohnungen eindeutig die teuersten. Selbst wenn jetzt ein Punkt hier besteht, dass man bis 2009, also bis Ende 2008, keine Mieten erhöht, die Mieten einfriert beim Kategoriezins, betrifft das ja nur einen Teil der Gemeindewohnungen und auch nur drei Monate. Jeder, der in Wien eine Wohnung hat, weiß schon, dass das sehr teuer ist.

 

Also diese Teile kann ich eigentlich für die Sozialhilfe an sich nicht nehmen. Deswegen ist die reine Sozialhilfe 439 EUR, während sie zum Beispiel in Tirol 444, in Salzburg 449, in Kärnten 460, in Niederösterreich 515 beträgt. Dieser Teil der Sozialhilfe ist der niedrigste von ganz Österreich, und die Sozialhilfe wird in der Regel auch nur 12 Mal ausgezahlt, in fast allen Bundesländern gibt es eine 13. und eine 14. Sozialhilfe, was natürlich wiederum die Gesamtsrechnung erschwert, denn das müsste man jetzt auf 12 umrechnen.

 

Faktum ist, es ist hoch an der Zeit, dass das gemacht wird. Es sollte jedes Jahr gemacht werden, jedes Jahr über die Inflationsrate. Wir warten darauf, wir haben eigentlich gehofft, dass das, so wie der Heizkostenzuschuss, jetzt in diesem Gemeinderat beschlossen wird, damit eine gewisse Vorlaufzeit bis zum 1. Jänner 2009 besteht, damit alle Formulare und alles andere geändert werden kann. Leider ist das nicht der Fall.

 

Bei dem, was wir heute abstimmen, geht es um ganz andere Dinge, um Auskunftspflichten, Erweiterungen, denen wir zustimmen. Wir hoffen aber doch, dass ehebaldigst der Entwurf für die erhöhte Sozialhilfe vorliegt, damit wenigstens dieses Versprechen des Herrn Bürgermeisters, dessen Umsetzung dringend notwendig ist, tatsächlich umgesetzt wird. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr StR Ellensohn. Ich erteile es ihm.

 

StR David Ellensohn: Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Tatsächlich geht es in dem Akt ausschließlich um eine zusätzliche Datenerhebung. Trotzdem sind zwei Punkte anzumerken. Die Sozialhilfe reicht als Instrument der Armutsbekämpfung nicht aus. Wir haben das heute Vormittag auch in der Aktuellen Stunde bereits thematisiert. Auch wenn die Zahl der SozialempfängerInnen sich leider dramatisch erhöht, kann man mit den niedrigen Beträgen, die diese Personen bekommen, Armut nicht effektiv bekämpfen.

 

Da gibt es immer die gleiche Antwort von den Grünen: Statt Almosenpolitik eine Grundsicherung, die tatsächlich armutsfest ist. Das haben wir hier schon hundertfach diskutiert und leider noch keine Mehrheit gefunden. Nichtsdestotrotz: Wer Armut ernsthaft bekämpft, wird am Ende bei einer grünen Grundsicherung oder bei einem ähnlichen Modell landen müssen.

 

Aber der Akt, den wir heute beschließen, das Gesetz, das vorliegt, das offenbart etwas ganz anderes. Da geht es jetzt nicht ums Geld, sondern darum: Welche Daten müssen erhoben werden? Und wenn man sich das genau anschaut – ich bin ja nicht der Einzige, der das so sieht –, hat man schon das Gefühl, die Überwachungsphantasien werden hier fleißig ausgelebt.

 

Ich habe noch selten einen Entwurf für ein Gesetz gesehen, besser gesagt, noch nie habe ich einen Entwurf gesehen, der derart zerrissen wurde von denen, die ihn in Begutachtung hatten. Die ARGE Daten hat dem ursprünglichen Entwurf ein paar Zähne ziehen können, und man muss ja zugeben, tatsächlich wurden ausnahmsweise Anregungen aufgenommen, aber kein Wunder, bei hundert Vorwürfen gibt es auch ein paar Punkte, bei denen man am Ende wahrscheinlich dann doch einsieht, dass es überzogen ist.

 

Die ARGE Daten ist der Meinung, dass dieses Gesetz, so wie es zuerst vorgelegen ist, mehr oder weniger komplett allem widerspricht, was der Datenschutz spielen soll. Man sieht das auch gut, wenn man die Textgegenüberstellung hat. Sie kennen das, Sie haben oft links

 

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