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Landtag, 23. Sitzung vom 27.11.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 40

 

Bundesverfassung in Art 15b Bundes-Verfassungsgesetz das Vergaberecht nahezu ausschließlich auf die Gesetzgebungskompetenz des Bundes verweist. Lediglich der Vergaberechtsschutz kann durch das Land Wien selbst geregelt werden, wobei auch hier umfangreiche Vorgaben, sowohl durch das Gemeinschaftsrecht als auch durch das Verfassungsrecht, bestehen.

 

Ein wesentlicher Aspekt, der die Kompetenz Wiens deckt, ist somit die Gewährleistung einer hohen Qualität des Vergaberechtsschutzes. Wien hat mit dem Vergabekontrollsenat eine auch vom Europäischen Gerichtshof als unabhängiges Tribunal anerkannte Instanz eingerichtet, die aus Experten des Vergabewesens in rechtlicher, wirtschaftlicher und technischer Hinsicht besteht. Gerade dadurch, dass der Vergabekontrollsenat sowohl von Experten der Stadt Wien aus unterschiedlichsten Fachbereichen als auch von Experten, welche die Wirtschaftskammer, die Kammer für Arbeiter und Angestellte, die Kammer für Architekten und Ingenieurskonsulenten namhaft machen, beschickt wird, verfügt dieser über ein besonders breites und tiefes Fachwissen.

 

Diese hohe Qualifikation soll mit der Novelle zum Wiener Vergaberechtsschutzgesetz 2007, die heute auf der Tagesordnung des Landtages steht, weiter ausgebaut werden, indem für die Mitglieder dieser Kontrolleinrichtung eine einschlägige akademische Ausbildung verlangt wird.

 

Ich verwehre mich dagegen, dass ein Bild einer Verwaltung gezeichnet wird, das die Verstöße gegen das geltende Vergaberecht in den Vordergrund stellt. Die Stadt Wien führt jährlich rund 6 000 bis 6 500 formalisierte Vergabeverfahren durch, wobei hervorzuheben ist, dass der Vergabekontrollsenat im Jahr 2007 mit nur 85 Nachprüfungsanträgen befasst und in 57 Prozent der Fälle, das sind rund 48 Realfälle von etwa 6 500 Vergaben, die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers bestätigt wurde. Schließlich ist die hohe Qualität der Vergabeverfahren in Wien auf umfangreiche Schulungen, den Einsatz von speziell qualifizierten Vergabereferenten und Vergabereferentinnen in den Dienststellen, die EDV-mäßige Unterstützung mittels des in Wien genutzten Systems Vergabe-Guide und die verschiedenen Evaluierungskontrollmechanismen, Bauablauf-Controlling, interne Baurevision, Vergabekontrollsenat und Controllern, um nur einige zu nennen, zurückzuführen.

 

Ich halte fest, dass von rund 6 500 Vergabefällen rund 37 beanstandet wurden. Da kann man mit Sicherheit nicht von einem System sprechen!

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg Kenesei gestellt. Ich ersuche darum.

 

Abg Günter Kenesei (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

 

Ich könnte jetzt weit ausholen, dass es da ein offensichtliches Missverständnis gibt, denn diese 34 Fälle, die Sie angesprochen haben, sind Fälle, wo nach einer Vergabe ein nicht zum Zug gekommener Kontrahent sich beschwert hat und es dann eine Nachprüfung gegeben hat. Allein im letzten Jahr haben wir im Kontrollamt wesentlich mehr als 34 Aktenstücke gehabt, wo immer wieder auf Fehler in der Vergabe hingewiesen wurde und wo es offensichtlich keine Beschwerde beim Vergabekontrollsenat gegeben hat.

 

Mir geht es hauptsächlich um die Qualität der Vergaben, die im Haus durchgeführt werden, wo es offensichtlich kein Vier-Augen-Prinzip gibt, wo offensichtlich nicht die von Ihnen angesprochenen qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Werke sind, sondern bei Vergaben, wie wir sie gestern am Beispiel Prater-Vorplatz ausführlich diskutiert haben.

 

Daher frage ich Sie als Landeshauptmann: Werden Sie bei den Dienststellen, die immer wieder auffällig werden, und es sind laut Kontrollamtsberichten diese leicht festzumachen, vermehrt auf diese Schulungen beziehungsweise bei wesentlichen und wichtigen Vergaben auf das nicht unwesentliche Vier-Augen-Prinzip hinweisen?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Herr Abgeordneter!

 

Die Frage ist leicht zu beantworten: Selbstverständlich!

 

Aber ich werde zuallererst etwas tun, nämlich die Feststellung zu falsifizieren, dass wesentlich mehr Fälle im Kontrollausschuss oder vom Kontrollamt beanstandet wurden, denn mich würde schon interessieren, wieso beispielsweise vom Kontrollamt Feststellungen auf eine Verletzung des Vergaberechts getroffen werden, es aber niemanden stört, auch nicht die beteiligten Firmen. Eine sehr interessante Fragestellung, könnte ich mir vorstellen, und ich werde mich der Aufklärung dieser Fragestellung mit einem gewissen Vergnügen widmen.

 

Selbstverständlich werde ich darauf achten, dass Gesetze, die bestehen, egal, ob sie Gemeinschaftsrecht oder ob sie österreichisches Recht sind, auch eingehalten werden. Das passiert auch schon. Da darf ich daher darauf aufmerksam machen, dass dort, wo besondere Auffälligkeiten sind, besonders nachgeschaut wird, dass dies eingehalten wird.

 

Rechtliche Veränderungen daran sind eine andere Sache. Es ist der Chef der Wirtschaftskammer aus dem Handelsbereich nicht anwesend, aber ich führe mit großem Vergnügen mit der Wirtschaftskammer darüber Gespräche, was am Vergaberecht zu ändern wäre. Ich fürchte nur, die Wünsche, die dort bestehen, werden in eine völlig andere Richtung gehen als das, was wir jetzt hier diskutieren.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg Mag Kowarik gestellt. Ich ersuche darum.

 

Abg Mag Dietbert Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Landeshauptmann!

 

Meine Frage richtet sich auf einen anderen Bereich, wo legistischer Reformbedarf vorhanden ist. Wir haben schon öfters darüber gesprochen, und zwar meine ich die Reform der Bestimmungen in Bezug auf das

 

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