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Landtag, 23. Sitzung vom 27.11.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 8 von 40

 

Heizkostenzuschusses, aber wäre es nicht vielleicht eine Verwaltungsvereinfachung, wenn man statt einem Zuschuss, den Bedürftige extra beantragen müssen, das einfach so aufstockt und gleich mit der Sozialbeihilfe unter dem Titel Heizbeihilfe ausbezahlt?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Herr Abgeordneter!

 

Ja und Nein, weil wir hier zwischen den Zielgruppen unterscheiden müssen. Es ist einerseits so, dass jene, die Sozialhilfe beziehen, die Heizbeihilfe monatlich bekommen. All jene, und das ist mir besonders wichtig, müssen auch keinen Antrag auf Heizkostenzuschuss stellen, denn diejenigen, die eine Wohnbeihilfe bekommen oder Sozialhilfe beziehen, bekommen automatisch im Jänner den Heizkostenzuschuss überwiesen. Nur jene, für die wir an sich nicht zuständig sind, nämlich die Mindestpensionistinnen und Mindestpensionisten, die keine Leistung von der Stadt bekommen, müssen einen Antrag stellen und bekommen dann, wenn sie unter die Grenze fallen, den Heizkostenzuschuss.

 

Ich kann nicht versprechen, dass es von Erfolg gekrönt sein wird, aber ich habe mich sehr bemüht und es findet sich auch ein Satz im Regierungsübereinkommen wieder, der heißt, dass die Heizkostenenergiezuschüsse zu vereinheitlichen sind, wo man darüber diskutieren muss, dass es sozusagen Sinn machen würde, wenn es Österreich-weit eine einheitliche Lösung und natürlich auch eine Kostenbeteiligung des Bundes gibt.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Die 2. Zusatzanfrage wird von Frau Abg Mag Vassilakou gestellt. Ich ersuche darum.

 

Abg Mag Maria Vassilakou (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Sie selbst rechnen mit einem Anstieg von Sozialhilfeempfängern und -empfängerinnen im kommenden Jahr um die 6 Prozent. Anderen Schätzungen zufolge müssen wir mit einem weitaus drastischeren Anstieg rechnen, angesichts dessen, dass noch niemand voraussagen kann, wie hoch die Arbeitslosigkeit sein wird.

 

Ich frage Sie deshalb: Wie hoch schätzen Sie den Bedarf an Mehrpersonal für die Sozialhilfestellen und haben Sie diesbezüglich bereits vorgesorgt?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Frau Abgeordnete!

 

Die Frage, die Sie stellen, beantwortet sich durch Ihre Fragestellung von selbst. Sie haben nämlich damit eingeleitet, dass Sie gesagt haben, man weiß eigentlich nicht, wie es ansteigen wird, wollen aber jetzt von mir wissen, welche Maßnahme ich für etwas setze, wo wir jetzt nicht wissen, wie es vielleicht sein wird, denn Ihre These, dass man es jetzt noch nicht einschätzen kann, stimmt. Wofür wir vorgesorgt haben, ist, dass es ab dem nächsten Jahr - auch das wurde mit den Stimmen der SPÖ im Budget beschlossen, weil wäre dies nicht beschlossen worden, würde es das nämlich nicht geben - 17 zusätzliche Dienstposten in der MA 40 geben wird. So wie in allen vergangenen Jahren werden, wenn zusätzliche Notwendigkeiten da sind, diese auch gestillt werden.

 

Allerdings möchte ich noch einmal sagen, dass von uns natürlich alles daran gesetzt wird, Maßnahmen zu setzen, dass die Arbeitslosigkeit möglichst wenig ansteigt. Es wäre illusionär und naiv zu sagen, sie wird nicht ansteigen. Aber mit Maßnahmen der Investition in zusätzliche Infrastruktur, mit Maßnahmen zusätzlicher Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik, mit einer Bundesregierung, die sich dieser Verantwortung auch bewusst ist, gehe ich davon aus, dass wir die Probleme hier in Grenzen halten können. Aber Sie können sicher sein, wenn die Notwendigkeit besteht, werden die Mittel für die Sozialhilfe und auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter da sein!

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Wir kommen zur 3. Zusatzfrage, gestellt von Frau Abg Korosec. Ich ersuche darum.

 

Abg Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Landesrätin!

 

Sie haben eingangs gesagt, Armut ist nicht zu akzeptieren. Da finden wir uns selbstverständlich. Jetzt komme ich auf den 29. Bericht der Volksanwaltschaft. Darin wird kritisiert, dass BezieherInnen von Mietbeihilfe bis zu acht Monate auf die Auszahlung warten müssen. Sie haben entgegnet: „Auf Grund der starken Zunahme von AntragstellerInnen kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Die MA 40 ist bemüht, durch personelle Maßnahmen auf die gestiegenen Fallzahlen zu reagieren und die Wartezeiten zu verkürzen." Sie haben eben gesagt, es sind auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgenommen worden, um das zu verändern.

 

Meine Frage kommt jetzt. Personal ist das eine, das muss man tun, aber das andere ist, die Fallzahlen überhaupt zu verringern. Sie haben einiges angeführt, aber das sind doch Allgemeinsätze.

 

Jetzt frage ich Sie: Was haben Sie wirklich vor, um diese Fallzahlen zu verringern?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Frau Abgeordnete!

 

Das waren jetzt zwei Fragen und, Herr Präsident, ich würde gerne auch auf beide antworten.

 

Das Erste ist nämlich die Zitierung eines Volksanwaltschaftsberichts, der logischerweise in der Vergangenheit liegt und auf den wir nicht erst heuer, sondern bereits letztes Jahr massiv reagiert haben, nämlich, indem wir die Antragsfrist vorverlegt und mit dem 31. Jänner des jeweiligen Jahres begrenzt sowie zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich des Referats für die Abwicklung des Heizkostenzuschusses haben und daher schon in der vorigen Saison diese Probleme gelöst waren.

 

Zur zweiten Frage, was ich tun werde: Sie sprachen von Heizkostenzuschuss, um die Fallzahl zu senken. Frau Kollegin, da sage ich Ihnen selbstverständlich das, was ich vorher gesagt habe, weil es geht darum, Menschen in Beschäftigung zu bringen, es geht darum, dass die Leute ordentliche Löhne bekommen, es geht darum, dass die Notstandshilfe und die

 

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