Landtag,
23. Sitzung vom 27.11.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 8 von 40
Heizkostenzuschusses, aber wäre es nicht vielleicht eine Verwaltungsvereinfachung, wenn man statt einem Zuschuss, den Bedürftige extra beantragen müssen, das einfach so aufstockt und gleich mit der Sozialbeihilfe unter dem Titel Heizbeihilfe ausbezahlt?
Präsident Prof Harry Kopietz: Frau
Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Herr
Abgeordneter!
Ja und Nein, weil wir hier zwischen den Zielgruppen
unterscheiden müssen. Es ist einerseits so, dass jene, die Sozialhilfe
beziehen, die Heizbeihilfe monatlich bekommen. All jene, und das ist mir
besonders wichtig, müssen auch keinen Antrag auf Heizkostenzuschuss stellen,
denn diejenigen, die eine Wohnbeihilfe bekommen oder Sozialhilfe beziehen,
bekommen automatisch im Jänner den Heizkostenzuschuss überwiesen. Nur jene, für
die wir an sich nicht zuständig sind, nämlich die Mindestpensionistinnen und
Mindestpensionisten, die keine Leistung von der Stadt bekommen, müssen einen
Antrag stellen und bekommen dann, wenn sie unter die Grenze fallen, den
Heizkostenzuschuss.
Ich kann nicht versprechen, dass es von Erfolg
gekrönt sein wird, aber ich habe mich sehr bemüht und es findet sich auch ein
Satz im Regierungsübereinkommen wieder, der heißt, dass die
Heizkostenenergiezuschüsse zu vereinheitlichen sind, wo man darüber diskutieren
muss, dass es sozusagen Sinn machen würde, wenn es Österreich-weit eine
einheitliche Lösung und natürlich auch eine Kostenbeteiligung des Bundes gibt.
Präsident Prof Harry Kopietz: Die
2. Zusatzanfrage wird von Frau Abg Mag Vassilakou gestellt. Ich ersuche
darum.
Abg Mag Maria Vassilakou
(Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Sie selbst rechnen mit einem Anstieg von
Sozialhilfeempfängern und -empfängerinnen im kommenden Jahr um die
6 Prozent. Anderen Schätzungen zufolge müssen wir mit einem weitaus
drastischeren Anstieg rechnen, angesichts dessen, dass noch niemand voraussagen
kann, wie hoch die Arbeitslosigkeit sein wird.
Ich frage Sie deshalb: Wie hoch schätzen Sie den
Bedarf an Mehrpersonal für die Sozialhilfestellen und haben Sie diesbezüglich
bereits vorgesorgt?
Präsident Prof Harry Kopietz: Frau
Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Frau
Abgeordnete!
Die Frage, die Sie stellen, beantwortet sich durch
Ihre Fragestellung von selbst. Sie haben nämlich damit eingeleitet, dass Sie
gesagt haben, man weiß eigentlich nicht, wie es ansteigen wird, wollen aber
jetzt von mir wissen, welche Maßnahme ich für etwas setze, wo wir jetzt nicht
wissen, wie es vielleicht sein wird, denn Ihre These, dass man es jetzt noch
nicht einschätzen kann, stimmt. Wofür wir vorgesorgt haben, ist, dass es ab dem
nächsten Jahr - auch das wurde mit den Stimmen der SPÖ im Budget beschlossen,
weil wäre dies nicht beschlossen worden, würde es das nämlich nicht geben - 17
zusätzliche Dienstposten in der MA 40 geben wird. So wie in allen
vergangenen Jahren werden, wenn zusätzliche Notwendigkeiten da sind, diese auch
gestillt werden.
Allerdings möchte ich noch einmal sagen, dass von uns
natürlich alles daran gesetzt wird, Maßnahmen zu setzen, dass die
Arbeitslosigkeit möglichst wenig ansteigt. Es wäre illusionär und naiv zu
sagen, sie wird nicht ansteigen. Aber mit Maßnahmen der Investition in
zusätzliche Infrastruktur, mit Maßnahmen zusätzlicher Mittel für aktive
Arbeitsmarktpolitik, mit einer Bundesregierung, die sich dieser Verantwortung
auch bewusst ist, gehe ich davon aus, dass wir die Probleme hier in Grenzen
halten können. Aber Sie können sicher sein, wenn die Notwendigkeit besteht,
werden die Mittel für die Sozialhilfe und auch für die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter da sein!
Präsident Prof Harry Kopietz: Wir
kommen zur 3. Zusatzfrage, gestellt von Frau Abg Korosec. Ich ersuche
darum.
Abg Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt
Wien): Sehr geehrte Frau Landesrätin!
Sie haben eingangs gesagt, Armut ist nicht zu
akzeptieren. Da finden wir uns selbstverständlich. Jetzt komme ich auf den
29. Bericht der Volksanwaltschaft. Darin wird kritisiert, dass
BezieherInnen von Mietbeihilfe bis zu acht Monate auf die Auszahlung warten
müssen. Sie haben entgegnet: „Auf Grund der starken Zunahme von
AntragstellerInnen kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Die MA 40 ist
bemüht, durch personelle Maßnahmen auf die gestiegenen Fallzahlen zu reagieren
und die Wartezeiten zu verkürzen." Sie haben eben gesagt, es sind auch
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgenommen worden, um das zu verändern.
Meine Frage kommt jetzt. Personal ist das eine, das
muss man tun, aber das andere ist, die Fallzahlen überhaupt zu verringern. Sie
haben einiges angeführt, aber das sind doch Allgemeinsätze.
Jetzt frage ich Sie: Was haben Sie wirklich vor, um
diese Fallzahlen zu verringern?
Präsident Prof Harry Kopietz: Frau
Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Frau
Abgeordnete!
Das waren jetzt zwei Fragen und, Herr Präsident, ich
würde gerne auch auf beide antworten.
Das Erste ist nämlich die Zitierung eines
Volksanwaltschaftsberichts, der logischerweise in der Vergangenheit liegt und
auf den wir nicht erst heuer, sondern bereits letztes Jahr massiv reagiert
haben, nämlich, indem wir die Antragsfrist vorverlegt und mit dem
31. Jänner des jeweiligen Jahres begrenzt sowie zusätzliche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich des Referats für die Abwicklung des
Heizkostenzuschusses haben und daher schon in der vorigen Saison diese Probleme
gelöst waren.
Zur zweiten Frage, was ich tun
werde: Sie sprachen von Heizkostenzuschuss, um die Fallzahl zu senken. Frau
Kollegin, da sage ich Ihnen selbstverständlich das, was ich vorher gesagt habe,
weil es geht darum, Menschen in Beschäftigung zu bringen, es geht darum, dass
die Leute ordentliche Löhne bekommen, es geht darum, dass die Notstandshilfe
und die
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