Landtag,
23. Sitzung vom 27.11.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 10 von 40
Art 15a B-VG über die Einführung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung von Seiten der Landessozialreferentinnen und -referenten einstimmig beschlossen. Im Anschluss an die LandessozialreferentInnenkonferenz teilten mit Ausnahme des Bundeslandes Kärnten, obwohl dort die Sozialreferentin zuvor zugestimmt hat, alle Bundesländer mittels einer Absichtserklärung an das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz mit, dass sie die Vereinbarung unterzeichnen würden. Auf Ebene des Sozialministeriums gab es auch noch Gespräche mit dem damaligen Landeshauptmann, die aber zu keinem Ergebnis geführt haben. Daher gab es keinen Abschluss vor der Nationalratswahl. Da die Vereinbarung sowohl Verpflichtungen des Bundes, nämlich die Anhebung der Nettoersatzrate, die Ausweitung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für diese Zielgruppe, als auch der Länder, nämlich einheitliche Verfahrens- und Leistungsrechte im Rahmen der Sozialhilfe beinhalten, würde ein Ausscheren von Kärnten das Ziel der Harmonisierung der Sozialhilfe in den Ländern schon sehr beschränken, wenn nicht verunmöglichen. Es wird abzuwarten sein, welche Position hier die neue Bundesregierung, aber vor allem der neue Landeshauptmann in dieser Frage einnimmt. Dann wird man entscheiden müssen, ob man die Mindestsicherung auch ohne Kärnten umsetzt oder ob man sagt, das Unternehmen ist gescheitert.
Das halte ich für ein sehr wichtiges Unternehmen und
sehr wichtig im Sinne der Armutssicherung. Daher gebe ich die Hoffnung nicht
auf, dass wir Kärnten auch noch überzeugen können. In Wien ist es jedenfalls
so, dass in dem Moment, wo das Go gegeben wird, das Go auch da ist, weil es
ganz besonders wichtig für die Zielgruppe wäre und - ich habe es schon
ausgeführt - ganz besonders in den Bundesländern Verbesserungen mit sich
bringen würde.
Präsident Prof Harry Kopietz: Die
1. Zusatzfrage stellt Herr Abg Mag Ebinger. Ich ersuche darum.
Abg Mag Gerald Ebinger (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Frau Stadträtin! Frau Landesrätin heute!
Gegen eine Vereinheitlichung kann man natürlich
nichts sagen. Jetzt ist es aber so, mit 1.1.2009 wird es offensichtlich nicht
kommen. Nun haben wir aber eine Erhöhung der Sozialhilfe ins Haus stehen. Die
Tagesordnung habe ich bis jetzt nicht gekriegt.
Wird die ungefähr schon dem entsprechen, was hier
vorgesehen wäre für 1.1.2009, nämlich vierzehnmal 747 EUR oder wenn zwölfmal,
dann 830 EUR in Wien?
Präsident Prof Harry Kopietz: Frau
Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Herr
Abgeordneter!
Die haben Sie noch nicht gesehen und die können Sie
auch noch nicht gesehen haben, weil das eine Verordnung der Landesregierung ist
und erst in der nächsten Landesregierungssitzung vorliegen wird. Sie ist
bereits unterschrieben und am Weg.
Es wird eine Erhöhung von durchschnittlich
3,4 Prozent sein. Es ist so, dass wir mit den Maßnahmen, die wir hier
setzen und auf diesem Niveau, auf dem wir uns jetzt schon befinden, und das war
auch die Entscheidung, die die Landessozialreferenten gemeinsam mit dem
Minister getroffen haben, das Maß sozusagen die Mindestpension ist und dass
auch vereinbart wurde, und das halte ich auch für einen sehr wichtigen Schritt,
weil das zwar in Wien üblich ist, aber wir leben in Wien und nicht im Vergleich
und wenn man über Wien hinausschaut, ist es lange nicht so üblich, dass
regelmäßig die bedarfsorientierte Mindestsicherung mit der Mindestpension
steigt und wir daher die Debatten über die Frage, um wie viel wir erhöhen oder
ob wir nicht erhöhen oder ob wir im Jänner oder im Mai erhöhen, nicht mehr
haben, sondern dass eine automatische Steigerung gegeben ist.
Den 1.1.2009 hätte ich mir auch gewünscht. Der war
aber auch schon, bevor es zu Neuwahlen kam, nicht vorgesehen. Es war der
1.7.2009. Wenn wir uns alle anstrengen, schaffen wir das, aber es war immer der
1.7.2009. Vor allem Niederösterreich und Vorarlberg haben sich immer den
1.1.2010 gewünscht.
Jetzt geht es einfach darum, Druck zu machen, dass
die Umsetzung in die Gänge kommt.
Präsident Prof Harry Kopietz: Die
2. Zusatzfrage wird von Frau Abg Mag Vassilakou gestellt. Ich ersuche
darum.
Abg Mag Maria Vassilakou (Grüner
Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Angesichts der Tatsache, dass die Europäische Union
die Armutsgrenze mit 1 000 EUR monatlich definiert: Welchen Betrag
halten Sie zur Schaffung einer Mindestsicherung, die den Namen auch verdient,
für angemessen?
Präsident Prof Harry Kopietz: Frau
Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Frau
Abgeordnete!
Als armutsgefährdet oder von Armutsrisiko betroffen
werden jene Personen bezeichnet, deren äquivalisiertes Haushaltseinkommen unter
einer Armutsgefährdungsschwelle von 60 Prozent des Medians liegt. Eine
Bindung an eine relativ dynamische Armutsschwelle hätte zur Folge, dass die
Höhe der bedarfsorientierten Mindestsicherung dieser Dynamik unterliegen würde,
was aber natürlich auch eine Reduzierung mit sich bringen kann.
Wir haben uns daher in den Verhandlungen, die sehr
intensiv, sehr konstruktiv und sehr lösungsorientiert waren, darauf geeinigt,
die Höhe der bedarfsorientierten Mindestsicherung, auch unter der
Berücksichtigung eines gewissen Lohnabstandes, an der Armutsschwelle zu
orientieren und die Mindeststandards im Rahmen der bedarfsorientierten
Mindestsicherung an die Höhe der Ausgleichszulage exklusive des
einzubehaltenden Beitrags für die Krankenversicherung zu binden. Das hat den
Vorteil, dass die Sozialhilfe in keinem Fall über der Pension mit
Ausgleichszulage liegt und es künftig in Österreich einen einheitlichen
Mindeststandard und Mindestsatz für Sozialleistungen gibt.
Im Übrigen entspricht der
Richtsatz der Sozialhilfedauerleistungen in Wien für alte und dauernd
erwerbsunfähige Personen künftig bereits diesem günstigen
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