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Landtag, 23. Sitzung vom 27.11.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 29 von 40

 

vorgebracht haben, wäre dort sicherlich mit einem Kurs zu beenden.

 

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei der vorliegenden Novelle, mit der die Dienstordnung, die Vertragsbedienstetenordnung, das Personalvertretungsgesetz und so weiter geändert werden sollen, handelt es sich um ein Gesetz, durch das drei Teile verändert werden. Das Erste sind die Arbeitszeit und arbeitszeitrechtliche Bestimmungen, der zweite Teil ist das Urlaubsrecht und der dritte Teil, wie bereits erwähnt, die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Thema Arbeitszeit im Bereich des Bedienstetenschutzes.

 

Wir sind sehr froh, dass diese Arbeitszeitänderungen kommen und gemacht werden, denn - und ich darf Sie schon auch daran erinnern - schauen Sie in die heutige Dienstordnung hinein, was sich dort zum Thema Arbeitszeit wiederfindet! Wir haben auf Grund dieser unklaren oder sehr wenigen Bestimmungen ein Ausmaß an Einzelvereinbarungen erreicht, angesichts dessen es an der Zeit ist, diese Einzelvereinbarungen wieder in einen gesamten Rahmen zu fassen.

 

Dass wir das in einen gesamten Rahmen bringen müssen, hat auch den Grund, dass diese Arbeitszeitnovelle auch zum Beispiel Durchrechnungszeiten bis zu 52 Wochen nach Vereinbarung mit der Personalvertretung zulassen muss, weil das eben heute schon die tagtäglich geübte Praxis der Kolleginnen und Kollegen ist, die draußen für uns Dienst machen, dass sie nämlich auch entsprechende Arbeitszeitmodelle haben, wie Jahresarbeitszeitmodelle bei der Feuerwehr.

 

Die Kritik ist hier nicht angebracht. Es handelt sich um eine Sozialpartnereinigung und -vereinbarung. Wir haben korrekt mit den Hauptgruppen der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten verhandelt. Und wir haben zur Begutachtung dieses Gesetzes keine drei Wochen, sondern sechs Wochen zur Verfügung gehabt.

 

Es ist ein modernes Recht mit vielen Vorteilen für Kolleginnen und Kollegen, für die Bediensteten geworden. Es sind hier ja bereits einige Dinge angesprochen worden, wie zum Beispiel die grundsätzliche Definition bei Arbeitszeitformen. Wir haben nur die 173 Stunden in der Dienstordnung drinnen stehen, jetzt haben wir die 40-Stunden-Woche klar definiert, wir haben Schichtwechsel und Turnusdienst klar definiert, wir haben Fixarbeitszeitmodelle klar definiert, und wir haben auch die Gleitzeit mit vorgegebenen Gleitzeitrahmen klar definiert.

 

Lassen Sie mich hier gleich sagen: Da gibt es kein Drüberfahren per Gesetz über die Bediensteten, sondern es ist jedes dieser einzelnen Arbeitszeitmodelle mit der Personalvertretung zu verhandeln. Das heißt, jedes vor Ort gefahrene Arbeitszeitmodell ist im Einvernehmen mit der Personalvertretung zu machen und wird auch im Einvernehmen mit ihr gemacht.

 

Wir haben Flexibilisierungen beim Freijahr – das wurde auch bereits alles erwähnt -, Freiquartal, Verbesserung beim Zeitausgleich. Es gibt jetzt auch die Möglichkeit, Sonntags-, Feiertags- und Nachtüberstunden in Form eines Freizeitausgleichs im Verhältnis 1 : 2 abgegolten zu bekommen. Wir haben endlich auch geregelt, dass die Pflegefreistellung den Urlaub unterbricht. Wir haben für die Teilzeitbeschäftigten die Regelungen der Privatwirtschaft mit 1 : 1,25 Zeitausgleich übernommen. In der Besoldungsordnung werden wir das auch noch nachziehen. - In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf den Umstand hinweisen, dass wir ganz andere Regelungen zur Teilzeit und ganz andere Voraussetzungen haben, als man sie in der Privatwirtschaft kennt, denn grundsätzlich sollten bei uns teilzeitbeschäftigte Kolleginnen oder Kollegen nicht zur Mehrarbeit herangezogen werden.

 

Wir haben Klarstellungen zur Reisezeit - auch diese haben bisher komplett gefehlt. Wir haben weiters die Frage der Nachtarbeit und vor allem des möglichen Ausstiegs aus der Nachtarbeit bei Problemen mit der Nachtarbeit, aber auch bei eventuellen Problemen im Fall von Kindererziehung und Kinderbetreuung geregelt.

 

Wir haben auch - das wurde auch bereits erwähnt - die Frage der Meldung von jenen Kolleginnen und Kollegen, die einen Bescheid nach Behinderteneinstellungsgesetz haben, geregelt. Es geht hier nicht darum, Druck auszuüben auf die Kolleginnen und Kollegen, sondern es geht hier um die Fürsorgepflicht der Dienstgeberin. Es geht hier darum, dass eine entsprechende Beratung durch die zuständigen Stellen der Stadt bei den Dienststellenleiterinnen und Dienststellenleitern stattfinden kann, wenn eine Kollegin oder ein Kollege Probleme gesundheitlicher Art hat, dass es hier möglicherweise auch Arbeitseinschränkungen geben kann - oder auch umgekehrt, wenn es keine Einschränkungen gibt, dass der Kollege oder die Kollegin auch entsprechend ohne Probleme dort weiter verwendet werden kann.

 

Wir haben im Urlaubsrecht die stundenweise Umrechnung vorgenommen, und das ist auch notwendig, weil wir eben schon so viele Arbeitszeitmodelle laufen haben und viele Kolleginnen und Kollegen bereits heute den konsumierten Urlaub stundenweise abgerechnet bekommen. Wir haben hier auch ermöglicht, dass der Urlaub stundenweise verbraucht werden kann. Das allerdings nicht uneingeschränkt, sondern mit beschränkenden Maßnahmen dahin gehend, dass es nur dann geht, wenn wir eine Tagesfreizeit erreichen, oder im Zusammenhang mit einer Wochenendfreizeit oder einem weiteren Urlaub, damit es auch hier keine Willkür der Dienstgeberin geben kann und damit die Kolleginnen und Kollegen auch nicht die Sorge haben müssen, dass sie jetzt stundenweise in Urlaub gehen müssen.

 

Wir haben auch - und das ist bis jetzt von keinem einzigen Redner und keiner einzigen Rednerin erwähnt worden - das beste Urlaubsrecht aller Urlaubsrechte. Wir haben nämlich die Regelung geschaffen, dass wir für die 57-jährigen Kolleginnen und Kollegen drei Tage Zusatzurlaub haben und dass wir für die 60-jährigen Kolleginnen und Kollegen plus zwei Urlaubstage haben. Das heißt, bei entsprechender Dienstzeitlänge beziehungsweise bei entsprechendem Alter kommen wir hier auf insgesamt sieben Wochen Urlaub, und damit haben wir

 

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