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Landtag, 24. Sitzung vom 28.01.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 83

 

(Beginn um 9.01 Uhr.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Einen schönen guten Morgen, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Ich begrüße Sie recht herzlich, ich begrüße euch recht herzlich zur ersten Sitzung des Jahres und darf damit die 24. Sitzung des Wiener Landtages für eröffnet erklären.

 

Entschuldigt sind die Abgen Cammerlander, Jerusalem, Dr Laschan, Reiter, Schreuder, Dr Ulm und Martina Ludwig-Faymann; Abg Dr Aigner von 11 bis 14 Uhr, und Abg Florianschütz ist bis 11.30 Uhr dienstlich verhindert.

 

Wir kommen zur Fragestunde.

 

Die 1. Anfrage (FSP - 00211-2009/0001 - KFP/LM) wurde von Frau Abg Veronika Matiasek gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet. (Derzeit ist eine Neuregelung des humanitären Bleiberechtes in Begutachtung, die eine Zuständigkeit des Landeshauptmannes begründet und von der Bundes-SPÖ begrüßt wird. Welche konkreten Auswirkungen hat diese Neuregelung, sollte sie umgesetzt werden, auf Wien?)

 

Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

Ich möchte jetzt diese Diskussion über diesen Novellierungsvorschlag gleich fokussieren auf die beiden wesentlichen politischen Punkte, die in diesem Zusammenhang diskutiert werden. - Als Vorausbemerkung sage ich, dass der Verfassungsgerichtshof ja diese Formulierungen von Amts wegen aufgehoben hat und damit eigentlich auch eine Diskussion begründet hat, der nunmehr in diesem Entwurf auch Rechnung getragen wurde, dass es in Zukunft ein Antragsrecht des Betroffenen gibt und nicht lediglich einen von Amts wegen erfolgenden Vorschlag auf Erteilung dieses Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen.

 

Die Diskussion hat sich nun auf zwei Punkte fokussiert. Das Erste ist das, was Sie auch in Ihrer Fragestellung ansprechen, nämlich eine Übertragung des Entscheidungsrechtes in erster Instanz an den Landeshauptmann. - Ich darf darauf hinweisen, dass es das in einer rechtlich wahrscheinlich etwas zweifelhaften Form auch bisher gegeben hat, allerdings war es von der Zustimmung des Innenministeriums abhängig, was die sicherlich unschöne Situation hervorgerufen hat, dass das Ministerium de facto in erster Instanz entschieden hat, dann aber gleichzeitig auch die zweite Instanz gewesen ist.

 

Ich sage dazu, dass die derzeitige Regelung natürlich nicht etwas ist, was man sich unbedingt wünscht, aber mit Sicherheit nicht der Kernpunkt meiner Kritik ist. Denn ich stehe eben auf dem Standpunkt, wer A sagt, muss auch B sagen. Und wenn die Landeshauptleute durchaus meinen, dass dieser - ohnehin in den seltensten Fällen angewandte - Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen zu genehmigen ist, dann sollten sich die Landeshauptleute (Der Redner hält an dieser Stelle, offenbar in Reaktion auf den sehr hohen Geräuschpegel im Saal, für einige Sekunden inne.) aus dieser Verantwortung nicht davonstehlen.

 

Was ich allerdings ablehne - und ein Grund, warum auch Wien in der Begutachtung diesen Entwurf abgelehnt hat -, sind die so genannten Patenschaften. Denn ich glaube, dass die Vorstellung von Patenschaften eine ist, die eigentlich nicht ins 21. Jahrhundert und in unser Rechtssystem passt. Wenn man nunmehr auf Grund des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs diese Novellierung durchzuführen hat, dann soll man einen ordentlichen Rechtsinstanzenzug machen, aber das Ganze nicht abhängig machen davon - denn im Wesentlichen enthält ja das Gesetz für diesen so genannten humanitären Aufenthaltstitel auch einen Kriterienkatalog -, dass es eine Patenschaft gibt. Und ich vertrete diese Meinung auch im Hinblick auf die etwas abgemilderte Form, nämlich, dass Organisationen, die in diesem Bereich tätig sind, wie etwa Caritas, Diakonie, Volkshilfe, Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund und ähnliche, diese Patenschaft übernehmen und sie nicht auf eine Einzelperson hin angelegt ist. Ich halte die Patenschaft grundsätzlich mit dem Rechtsstaat nicht für vereinbar und lehne das daher ab.

 

Diese Diskussion wird geführt. Welche Auswirkungen ein allfälliges dann vom Nationalrat beschlossenes Gesetz hat - was Ihre eigentlich Frage war -, das kann ich zur Stunde nicht sagen, denn das hängt ja wohl davon ab, wie das Gesetz, das dann beschlossen wird, tatsächlich ausschaut. Und der Zeitdruck ist groß: Das Erkenntnis ist im Jahr 2007 ausgesprochen worden, die Frist läuft im März dieses Jahres ab. Warum man zwei Jahre lang bisher nichts getan hat, weiß ich nicht.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Die 1. Zusatzfrage wird von Frau Abg Matiasek gestellt.

 

Abg Veronika Matiasek (Klub der Wiener Freiheitlichen): Danke, Herr Landeshauptmann. Guten Morgen! Danke auch, dass Sie durch die kurze Unterbrechung für Ruhe gesorgt haben. Es war ein bisschen schwierig, sich zu konzentrieren auf das, was Sie gesagt haben.

 

Der Zeitpunkt der Einbringung der Anfrage bringt es natürlich mit sich, dass sich dazwischen immer etwas ergeben kann. Und in den letzten Tagen ist eben die Diskussion um das Bleiberecht, aber auch die Stellungnahme der Frau Innenminister beziehungsweise die nicht ganz so runde Diskussion zwischen Landeshauptleuten und der zuständigen Innenministerin sozusagen noch eingeflossen.

 

Ich frage Sie jetzt, Herr Landeshauptmann, da ja Ihre Partei federführend in dieser Bundesregierung ist - es liegt ja der Fortschritt in den Dingen nicht nur an einem Minister -: Wie sehen Sie jetzt die Entwicklung der Dinge? Wie werden Sie sich ganz genau positionieren? – Wien ist ja nicht unwichtig im Rahmen der neun Bundesländer! – Und: Wie erwarten Sie, dass diese Materie sich dann wirklich gestalten wird? Zu welchem Ergebnis wird man Ihrer Meinung nach kommen? Und wofür werden Sie sich einsetzen?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau

 

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