Landtag,
24. Sitzung vom 28.01.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 67 von 83
erlebnispädagogische Maßnahmen sowie
Einzelbetreuungen werden jeweils für einen Zeitraum von bis zu einem halben
Jahr genehmigt.
Für die Inanspruchnahme dieser sozialtherapeutischen
Leistungen bestehen keine Wartezeiten, da ein diesbezüglicher Bedarf
unmittelbar von den sozialpädagogischen Einrichtungen an die MA 11
gemeldet wird und die umgehenden Veranlassungen eben dafür sorgen, dass es
keine solchen Wartezeiten gibt.
Trotz der Einrichtung dieser sozialtherapeutischen
Wohnplätze hat sich, und auch das habe ich heute schon erwähnt, bei der
Umsetzung gezeigt, dass es eine bestimmte Gruppe von besonderen Jugendlichen
gibt, die auf Grund ihrer psychiatrischen Erkrankung und des daraus mündenden
Verhaltens aggressiv sich selbst und fremdgefährdend ist und somit der
integrative Ansatz in den Wohngemeinschaften für die anderen dort
untergebrachten Minderjährigen so nicht gangbar war. Bei diesen Minderjährigen
sind immer wieder Unterbringungen auf Grund des Unterbringungsgesetzes
erforderlich, um Selbst- beziehungsweise Fremdgefährdungen auszuschließen.
Daher habe ich gemeinsam mit der Frau
Gesundheitsstadträtin etwas getan, das Sie in der Auflistung Ihrer Zeitreihe
vielleicht vergessen haben. Ich sage es trotzdem dazu, damit wir es vollständig
haben. Die Analyse von Herrn Prof Berger, die Sie angesprochen haben, hat dann
in der Bitte der Frau Gesundheitsstadträtin gemündet, beide hervorragend
qualifizierten Männer in diesem Fall, nämlich Berger und Friedrich, zu
beauftragen, entlang dieser Erkenntnisse Lösungsvorschläge und
Umsetzungsvorschläge vorzubereiten, die wir im Jahr 2007 präsentiert
haben, die seitdem in Kraft sind und funktionieren. Ich wiederhole noch einmal,
dass die erste Maßnahme Ende 2007 der kinderpsychiatrische Liaisondienst
des Psychosozialen Dienstes war, dass dieser mit Fachärzten des Psychosozialen
Dienstes besetzt ist und im Ausmaß von 15 Wochenstunden die
SozialpädagogInnen der MA 11 bei der Betreuung von Kindern und
Jugendlichen mit psychiatrischen Auffälligkeiten unterstützt. Zu den Aufgaben
dieses Liaisondienstes zählt insbesondere die Hilfestellung bei der Bewältigung
krisenhafter Situationen in den sozialpädagogischen Einrichtungen, die
Mitwirkung und Unterstützung bei erforderlicher stationärer Aufnahme, die
psychiatrische Nachbetreuung von Jugendlichen in sozialpädagogischen Einrichtungen
nach einem stationären Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik, die
Förderung des Dialogs und die Unterstützung des sozialpädagogischen Personals
durch Fallbesprechungen. Diese Kooperation mit Fachärzten des Psychosozialen
Dienstes hat sich als sehr wirkungsvolle Maßnahme zur Unterstützung der
Betreuung von verhaltensauffälligen Minderjährigen mit psychiatrischen
Diagnosen herausgestellt.
Gespräche zwischen den ExpertInnen der MA 11,
des Krankenanstaltenverbundes und des PSD werden fortgesetzt. Auch da
wiederhole ich noch einmal, dass insbesondere geklärt werden muss, welche
Rechtsform eine spezielle Einrichtung für diese Zielgruppe haben müsste, um
diesen Minderjährigen eine längerfristige Betreuung in einem gesicherten
medizinisch-sozialtherapeutischen Milieu sicherzustellen.
Zu den Fragen 1 bis 6 möchte ich noch ergänzend
ausführen, neben den bereits oben angeführten sozialtherapeutischen Wohnplätzen
im Vertragsbereich werden von der MA 11 für Minderjährige mit
sozialtherapeutischem Betreuungsaufwand auf Grund der hohen Auslastung der
städtischen und nichtstädtischen Vertragseinrichtungen vermehrt auch so
genannte Einzelvertragseinrichtungen als zusätzliche Infrastruktur in Anspruch
genommen. Dabei handelt es sich um hochspezialisierte pädagogische und
sozialtherapeutische Einrichtungen, wie zum Beispiel das Therapiezentrum
Bienenhaus, den Verein Morgenstern, der eine heilpädagogische und
sozialtherapeutische Begleitung vorsieht, oder auch das Diakonie Zentrum
Spattstraße. Darüber hinaus stehen der MA 11 in den eigenen Krisenzentren
derzeit bis zu 140 Plätze zur stationären Versorgung von Kindern und
Jugendlichen zur Verfügung.
In den Wohngemeinschaften, Wohngruppen und Häusern
der MA 11 stehen derzeit 828 stationäre Plätze zur Verfügung. Bei
privaten Anbietern werden zur Zeit 585 Minderjährige betreut. Insgesamt
also 1 413. Zugleich waren zusätzlich zu diesen Minderjährigen mit
Stichtag 31. Dezember 2008 noch 1 242 Pflegekinder untergebracht.
Im Laufe des Jahres 2009 sind ein Ausbau des stationären
Bereichs um weitere 40 Plätze sowie ein neues Krisenzentrum mit weiteren
10 Plätzen geplant.
Bei der Inanspruchnahme der sozialtherapeutischen
Wohnplätze kommt es zu keinen Wartezeiten. Ebenso gibt es für die Aufnahme auf
einem Platz in einem Krisenzentrum keine Wartezeiten. Bei der Unterbringung im
Einzeleinweisungsbereich kommt es, wie bereits einleitend erwähnt, insbesondere
bei Minderjährigen mit psychiatrischen Erkrankungen, welche aggressives
fremdgefährdendes Verhalten setzen und daher die anderen Minderjährigen in der
Einrichtung gefährden, zu Wartezeiten. Hier soll eine spezielle Einrichtung,
welche diesen Minderjährigen eine längerfristige Betreuung in einem gesicherten
medizinisch-sozialtherapeutischen Milieu sicherstellt, geschaffen werden.
Die Wartezeit betrug bisher neun Monate. Die
Information, es komme zu Wartezeiten von bis zu fünf Jahren, trifft nicht zu.
Zu Frage 7: Die MA 10 - Wiener Kindergärten
stellte im April 2008 insgesamt 1 977 Kindergartenplätze für Kinder mit
besonderem Förderbedarf zur Verfügung. Davon sind 1 428 Kinder mit
Behinderungen und 549 mit besonderem Förderbedarf. Diese Förderung erfolgt in
250 Integrationsgruppen und in 29 heilpädagogischen Gruppen und in
Einzelintegration. Hinzuzurechnen sind 654 weitere Kinder, die in der Regel
zeitlich begrenzt sind, die besonderen Förderbedarf aufweisen.
Dies entspricht annähernd einer
Bedarfsabdeckung, die den internationalen Durchschnittswerten pro
Jahrespopulation für Kinder mit besonderen Bedürfnissen entspricht. Da jedoch
die Früherkennung und Frühförderung
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