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Landtag, 24. Sitzung vom 28.01.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 67 von 83

 

erlebnispädagogische Maßnahmen sowie Einzelbetreuungen werden jeweils für einen Zeitraum von bis zu einem halben Jahr genehmigt.

 

Für die Inanspruchnahme dieser sozialtherapeutischen Leistungen bestehen keine Wartezeiten, da ein diesbezüglicher Bedarf unmittelbar von den sozialpädagogischen Einrichtungen an die MA 11 gemeldet wird und die umgehenden Veranlassungen eben dafür sorgen, dass es keine solchen Wartezeiten gibt.

 

Trotz der Einrichtung dieser sozialtherapeutischen Wohnplätze hat sich, und auch das habe ich heute schon erwähnt, bei der Umsetzung gezeigt, dass es eine bestimmte Gruppe von besonderen Jugendlichen gibt, die auf Grund ihrer psychiatrischen Erkrankung und des daraus mündenden Verhaltens aggressiv sich selbst und fremdgefährdend ist und somit der integrative Ansatz in den Wohngemeinschaften für die anderen dort untergebrachten Minderjährigen so nicht gangbar war. Bei diesen Minderjährigen sind immer wieder Unterbringungen auf Grund des Unterbringungsgesetzes erforderlich, um Selbst- beziehungsweise Fremdgefährdungen auszuschließen.

 

Daher habe ich gemeinsam mit der Frau Gesundheitsstadträtin etwas getan, das Sie in der Auflistung Ihrer Zeitreihe vielleicht vergessen haben. Ich sage es trotzdem dazu, damit wir es vollständig haben. Die Analyse von Herrn Prof Berger, die Sie angesprochen haben, hat dann in der Bitte der Frau Gesundheitsstadträtin gemündet, beide hervorragend qualifizierten Männer in diesem Fall, nämlich Berger und Friedrich, zu beauftragen, entlang dieser Erkenntnisse Lösungsvorschläge und Umsetzungsvorschläge vorzubereiten, die wir im Jahr 2007 präsentiert haben, die seitdem in Kraft sind und funktionieren. Ich wiederhole noch einmal, dass die erste Maßnahme Ende 2007 der kinderpsychiatrische Liaisondienst des Psychosozialen Dienstes war, dass dieser mit Fachärzten des Psychosozialen Dienstes besetzt ist und im Ausmaß von 15 Wochenstunden die SozialpädagogInnen der MA 11 bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit psychiatrischen Auffälligkeiten unterstützt. Zu den Aufgaben dieses Liaisondienstes zählt insbesondere die Hilfestellung bei der Bewältigung krisenhafter Situationen in den sozialpädagogischen Einrichtungen, die Mitwirkung und Unterstützung bei erforderlicher stationärer Aufnahme, die psychiatrische Nachbetreuung von Jugendlichen in sozialpädagogischen Einrichtungen nach einem stationären Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik, die Förderung des Dialogs und die Unterstützung des sozialpädagogischen Personals durch Fallbesprechungen. Diese Kooperation mit Fachärzten des Psychosozialen Dienstes hat sich als sehr wirkungsvolle Maßnahme zur Unterstützung der Betreuung von verhaltensauffälligen Minderjährigen mit psychiatrischen Diagnosen herausgestellt.

 

Gespräche zwischen den ExpertInnen der MA 11, des Krankenanstaltenverbundes und des PSD werden fortgesetzt. Auch da wiederhole ich noch einmal, dass insbesondere geklärt werden muss, welche Rechtsform eine spezielle Einrichtung für diese Zielgruppe haben müsste, um diesen Minderjährigen eine längerfristige Betreuung in einem gesicherten medizinisch-sozialtherapeutischen Milieu sicherzustellen.

 

Zu den Fragen 1 bis 6 möchte ich noch ergänzend ausführen, neben den bereits oben angeführten sozialtherapeutischen Wohnplätzen im Vertragsbereich werden von der MA 11 für Minderjährige mit sozialtherapeutischem Betreuungsaufwand auf Grund der hohen Auslastung der städtischen und nichtstädtischen Vertragseinrichtungen vermehrt auch so genannte Einzelvertragseinrichtungen als zusätzliche Infrastruktur in Anspruch genommen. Dabei handelt es sich um hochspezialisierte pädagogische und sozialtherapeutische Einrichtungen, wie zum Beispiel das Therapiezentrum Bienenhaus, den Verein Morgenstern, der eine heilpädagogische und sozialtherapeutische Begleitung vorsieht, oder auch das Diakonie Zentrum Spattstraße. Darüber hinaus stehen der MA 11 in den eigenen Krisenzentren derzeit bis zu 140 Plätze zur stationären Versorgung von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung.

 

In den Wohngemeinschaften, Wohngruppen und Häusern der MA 11 stehen derzeit 828 stationäre Plätze zur Verfügung. Bei privaten Anbietern werden zur Zeit 585 Minderjährige betreut. Insgesamt also 1 413. Zugleich waren zusätzlich zu diesen Minderjährigen mit Stichtag 31. Dezember 2008 noch 1 242 Pflegekinder untergebracht.

 

Im Laufe des Jahres 2009 sind ein Ausbau des stationären Bereichs um weitere 40 Plätze sowie ein neues Krisenzentrum mit weiteren 10 Plätzen geplant.

 

Bei der Inanspruchnahme der sozialtherapeutischen Wohnplätze kommt es zu keinen Wartezeiten. Ebenso gibt es für die Aufnahme auf einem Platz in einem Krisenzentrum keine Wartezeiten. Bei der Unterbringung im Einzeleinweisungsbereich kommt es, wie bereits einleitend erwähnt, insbesondere bei Minderjährigen mit psychiatrischen Erkrankungen, welche aggressives fremdgefährdendes Verhalten setzen und daher die anderen Minderjährigen in der Einrichtung gefährden, zu Wartezeiten. Hier soll eine spezielle Einrichtung, welche diesen Minderjährigen eine längerfristige Betreuung in einem gesicherten medizinisch-sozialtherapeutischen Milieu sicherstellt, geschaffen werden.

 

Die Wartezeit betrug bisher neun Monate. Die Information, es komme zu Wartezeiten von bis zu fünf Jahren, trifft nicht zu.

 

Zu Frage 7: Die MA 10 - Wiener Kindergärten stellte im April 2008 insgesamt 1 977 Kindergartenplätze für Kinder mit besonderem Förderbedarf zur Verfügung. Davon sind 1 428 Kinder mit Behinderungen und 549 mit besonderem Förderbedarf. Diese Förderung erfolgt in 250 Integrationsgruppen und in 29 heilpädagogischen Gruppen und in Einzelintegration. Hinzuzurechnen sind 654 weitere Kinder, die in der Regel zeitlich begrenzt sind, die besonderen Förderbedarf aufweisen.

 

Dies entspricht annähernd einer Bedarfsabdeckung, die den internationalen Durchschnittswerten pro Jahrespopulation für Kinder mit besonderen Bedürfnissen entspricht. Da jedoch die Früherkennung und Frühförderung

 

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