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Landtag, 27. Sitzung vom 23.09.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 78

 

eine Sanierung der Gerichtsmedizin in der Sensengasse in Angriff zu nehmen. Das ist einmal mehr die Bestätigung dessen, wer die Verantwortung dafür trägt, und vielleicht nimmt er sie jetzt endlich auch einmal wahr!

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. Die 2. Zusatzfrage wird von Frau Abg Dr Pilz gestellt.

 

Abg Dr Sigrid Pilz (Grüner Klub im Rathaus): Danke, Frau Stadträtin, für die klare Auseinanderteilung der Aufgaben der Gerichtsmedizin und der Sanitätsbehörde! Nichtsdestotrotz warten wir noch auf die Einlösung der Zusage des Rektors, dass in der Gerichtsmedizin etwas geschehen wird. Schauen wir einmal! Das dauert aber schon ein bisschen lang!

 

Inzwischen ist es schwierig, und zwar einerseits für die Menschen, die jetzt sehen, wie ihre verstorbenen Angehörigen – despektierlich gesagt – wie ein Wanderpokal durch die Spitäler gereicht werden, ohne dass man weiß, wo denn die sanitätsbehördliche Obduktion gemacht wird. Und die Containerlösung auf dem Zentralfriedhof entbehrt auch nicht einer makaberen Note!

 

Aber ich teile Ihre Auffassung, dass die Pathologen können müssen, was sie können. Sie haben ja einen Job, der sie befähigt, Obduktionen vorzunehmen.

 

Nichtsdestotrotz brauchen wir in Wien gerichtsmedizinische Kompetenz. Jetzt ist die Situation in der Sensengasse so, wie sie ist, und die Gerichtsmediziner und Gerichtsmedizinerinnen, die dort gearbeitet haben, sind gewissermaßen in alle Winde zerstreut, haben sich selbstständig gemacht, karenzieren lassen und so weiter. Die ehemals 1 500 Leichname, die dort obduziert wurden, fehlen jetzt auch in der Ausbildung.

 

Pathologen haben per se einen anderen Job. Sie haben nicht einen Blick auf mögliches Fremdverschulden. Das ist ihnen auch nicht zum Vorwurf zu machen.

 

Ich frage Sie, Frau Stadträtin: Wenn wir davon ausgehen, dass wir gerichtsmedizinische Kompetenz brauchen, wer soll denn diese vermitteln, wenn die Gerichtsmedizin als Profession in Wien langsam ausstirbt und die Pathologen keine entsprechenden Kenntnisse haben? Wie können Sie sicherstellen, dass es künftig genügend gerichtsmedizinische Ausbildungsmöglichkeiten in Wien gibt?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Frau Abgeordnete!

 

Das kann ich nicht sicherstellen, und es ist auch nicht meine Zuständigkeit, das sicherzustellen! Es besteht natürlich ein enger Zusammenhang mit anderen medizinischen Berufen, aber es wäre von der Systematik genauso, wie wenn Sie mich fragen würden, wie ich sicherstellen kann, dass es in Zukunft genug Mathematiklehrer gibt! Auch das kann ich nicht sagen, denn für die Ausbildung der gymnasialen Mathematiklehrer sind wir nicht zuständig!

 

Einen Punkt möchte ich doch noch erwähnen, und das ist ja kein Geheimnis, sondern das steht auch im Rechnungshofbericht: Die Gerichtsmedizinerinnen und Gerichtsmediziner sind nicht ganz unschuldig an der Situation des Departments für Gerichtsmedizin. Das Problem war, dass nicht das Institut für Gerichtsmedizin beauftragt wurde, und diesbezüglich gibt es auch eine bundesgesetzliche Änderung hinsichtlich der Frage, wer beauftragt werden kann. In Wahrheit wurden auf diese Weise auch Gelder entzogen.

 

Ich glaube an das Gute und gehe davon aus, dass der Rektor das tut, was er gesagt hat und seine Verantwortung letztlich wahrnimmt. Dazu muss man auch sagen, dass die Universitäten Budgets haben, über die sie selbst zu entscheiden haben. Es gab 16 Millionen EUR für einen Neubau der Gerichtsmedizin, die aber anderweitig verwendet wurden. Der Rektor spricht von 1 Million EUR, die er investieren wird. Dass das ausreichen wird, kann ich mir persönlich nicht vorstellen, aber das ist jedenfalls einmal ein Anfang. Und ich wiederhole, was ich immer wieder hier und in allen möglichen Diskussionen gesagt habe: Man kann Gerichtsmedizinerinnen und Gerichtsmediziner nicht an der Universität ausbilden, ohne sie praktisch arbeiten zu lassen.

 

Das heißt, es geht um die Medizinuniversität Wien, und verantwortlich dafür ist der Wissenschaftsminister. Für eine entsprechende universitäre Ausbildung ist es unbedingt notwendig, eine Gerichtsmedizin zu haben, und das Angebot der Stadt – ich wiederhole das –, dann auch die sanitätsbehördlichen Obduktionen selbstverständlich gegen Entgelt dort vornehmen zu lassen, steht nach wie vor! Hiebei muss es sich aber – das sage ich jetzt auch gleich – um eine neue Gerichtsmedizin handeln, deren Renovierung nicht daraus besteht, dass man die Wand anmalt, und das war es dann. Die Probleme, die im Rechnungshofbericht sehr unappetitlich, aber sehr wahr dargelegt werden, sind jedenfalls nicht gelöst.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. Die 3. Zusatzfrage stellt Frau Abg Korosec. Ich bitte darum.

 

Abg Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Frau Landesrätin!

 

Ich komme wieder zurück zu den sanitätsbehördlichen Obduktionen, für die Sie zuständig sind. Wir haben diesbezüglich auf Grund des Rechnungshofberichtes einen einstimmigen Beschluss gefasst. Faktum ist aber, dass sich dadurch die Zahl der Obduktionen um ungefähr 50 Prozent verringert hat. Sie haben in einer mündlichen Anfrage am 2. Oktober 2008 völlig richtig gesagt, dass sanitätsbehördliche Obduktionen zur Sicherstellung der Gesundheitsfürsorge für die Bevölkerung dienen. Das bedeutet, dass ein klarer Zusammenhang zwischen der Qualität der Todesstatistik auf der einen Seite und der Obduktionsrate auf der anderen Seite besteht. Wenn es wenig Obduktionen gibt, dann ist natürlich auch die Statistik nicht so klar und kompetent.

 

Frau Landesrätin! Für Planungen im Gesundheitswesen sind aber ganz besonders aussagekräftige Werte notwendig. Und meine Frage geht jetzt dahin: Haben Sie schon etwas unternommen beziehungsweise was werden Sie unternehmen, dass Sie diese wirklich aussagekräftigen Werte bekommen?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Frau Abgeordnete!

 

Um hier nicht einen Mythos entstehen zu lassen: Es

 

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