Landtag,
28. Sitzung vom 26.11.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 35 von 76
interregionalen Gruppe Donauraum im AdR vertreten sein werde.
Unser ehrgeiziger Zeitplan sieht so aus, dass jetzt Ende des Jahres und
Anfang 2010 in der Input-Phase Non-Papers eingebracht werden von den
adressierten Staaten. Es gibt ein Wiener Papier bereits im Entwurf. Das ist
auch der Vorschlag für die Bundesländer – also gemeinsam mit Niederösterreich,
Oberösterreich und Burgenland –, die diesen Vorschlag inhaltlich mit Wien
abstimmen.
Im 1. Halbjahr 2010, das ist die Analyse- und Synthesephase, wird es
öffentliche Veranstaltungen mit Stakeholdern des Donauraums geben. Wien bewirbt
sich auch als Austragungsort für die Abschlusskonferenz – wir haben den Juni
angedacht –, und es wird ein diesbezüglicher Bewerbungsbrief im
Bundeskanzleramt vorbereitet. Die Frau Stadtbaudirektorin wird in dieser
Angelegenheit auch Anfang Dezember in Brüssel sein.
Schlussendlich gibt es dann in der zweiten Hälfte 2010 die Phase der
Formulierung der Strategie und des Aktionsplans und die Abstimmung mit den
adressierten Staaten sowie kommissionsintern auf europäischer Ebene. Zuständig
ist für diese Aufgabe die Magistratsabteilung 27, die dann auch konkrete
Flagship Projects herausarbeiten wird.
Ich freue mich sehr, dass ich hier dabei sein kann, ich freue mich,
dass dieser Vertrag, der das ermöglicht, am 1. Dezember 2009 in Kraft
tritt, ich freue mich, dass das Friedensprojekt weitergeht und dass wir, wie es
der Herr Bürgermeister gesagt hat, mit einer Stimme sprechen, also die unitas
in pluritate weiter umgesetzt wird.
Und ein ceterum censeo habe ich auch noch: Ich bin stolz darauf, dass
die europäischen Studentenproteste von Wien ausgegangen sind. – Danke für Ihre
Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Heinz Hufnagl: Als nächster Redner hat sich Abg
Dr Günther zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Abg Dr Helmut Günther (Klub der Wiener
Freiheitlichen): Herr Präsident! Herr Landeshauptmann! Meine sehr geehrten
Damen und Herren!
Wir haben von Ihnen sehr deutlich die Positiva des Vertrages von
Lissabon gehört, die sich auf den Bereich der Städte, Gemeinden, Regionen
beziehen.
Ich darf noch einmal zurückgehen: Wir hatten einen Europäischen
Unionsvertrag, der ist 2005 auf Grund der negativen Entscheidungen der
Bevölkerung in den Niederlanden und in Frankreich gescheitert. Daraufhin hat
man das Ganze aufs Eis gelegt und 2007 mit kleinen Nuancen wieder aufs Tapet
gebracht unter dem bekannten Titel „Vertrag von Lissabon". Die wirklichen
Neuerungen haben sich vielleicht auf 5 Prozent von dem bezogen, was vorher
im Verfassungsvertrag auch schon geregelt war. Eine davon ist zum Beispiel,
dass es jetzt keine Fahne gibt, ob das so wirklich wichtig ist, bin ich mir
nicht so sicher.
Es stimmt, es gibt Positiva für den Bereich der Städte und Gemeinden,
nur, alles, was dort drinnen steht – Sie haben schon auch eingeschränkt –, ist
nicht nur positiv und es kann durchaus auch intensiver Einfluss auf die
Parlamente, nämlich die nationalen Parlamente ausgeübt werden, wenn ich nur die
vereinfachte Veränderung im Artikel 33 heranziehe. Hier kann man sehr
einfach und sehr schnell auch in nationale Bereiche eingreifen. Und wenn man
den dritten Teil des Vertrages sieht, sind da alle Bereiche vom Sozialen über
Sicherheit und Sonstiges enthalten. Einzige Ausnahme ist die Außen- und
Sicherheitspolitik.
Es hat dann im gleichen Bereich wieder intensive Diskussionen gegeben,
nachdem Irland einmal negativ entschieden hat. Daraufhin hat man wieder
versucht, den kleinsten gemeinsamen Nenner zu finden und Irland ein bisschen
was zu versprechen. Es ist dann herausgekommen, dass jedes Land einen Kommissar
stellt und so weiter. Auf diese Art ist es gelungen, Irland davon zu
überzeugen, dass es doch seine Zustimmung gibt.
Jetzt hatte man nur einen Einzigen noch, der sich mit aller Kraft
dagegen gewehrt hat, und zwar in einem ganz bestimmten Bereich, nämlich in der
Aufbröselung der Grundrechte, und das war Vaclav Klaus. Und dem hat man dann
auch nachgegeben. Meiner Meinung nach völlig zu Unrecht und aus
österreichischer Sicht nicht wirklich elegant. Denn der Herr Bundeskanzler hat,
bevor es dazu gekommen ist, immer gesagt, Vertriebenen darf kein Nachteil
erwachsen. Trotzdem hat es von niemandem von der österreichischen
Bundesregierung, geschweige denn dem Bundeskanzler beziehungsweise auch dem
Außenminister irgendwelche Aktivitäten gegeben, dass man das wirklich hätte
verhindern können oder wollen – ich glaube sogar eher wollen –, und damit ist
es dazu gekommen, dass das unterschrieben wurde.
Eines, was vielleicht auch nicht immer ganz einfach und klar geregelt
ist – wenn man schon so stolz auf das Subsidiaritätsprinzip ist, auf das man ja
auch stolz sein kann, und wenn es ordnungsgemäß durchgeführt wird, ist es richtig
–, ist die klare Aussage, dass Unionsrecht vor nationalem Recht steht. Es ist
in der 27. Erklärung, die auch zu dem Reformvertrag gehört,
festgeschrieben, dass Unionsrecht vor nationalem Recht steht, und damit kann
dort auch intensiv eingegriffen werden. Darum ist das Subsidiaritätsprinzip
nicht immer klar geregelt, denn es können sich hier durchaus Veränderungen
ergeben, die dann von außen her eher schwer zu beeinflussen sind.
Im Bereich der Subsidiarität ist es natürlich notwendig, dass die Interessen
der Länder und Gemeinden auch nach außen hin getragen werden, auch in
Zusammenarbeit mit dem österreichischen Parlament. Darüber haben wir heute am
Vormittag schon diskutiert, und ich war erfreut über Ihre Zusage, dass es jetzt
einen Ausschuss geben sollte und dass die Zusammenarbeit mit dem Bundesrat und
natürlich auch mit dem Nationalrat neu geregelt werden sollte beziehungsweise
muss, weil sonst gar nicht die Möglichkeit besteht, da ordnungsgemäß
zusammenzuarbeiten, jedenfalls aus Wiener Sicht in Angriff genommen werden
wird, und Sie als Präsident des Österreichischen Städtebundes wahrscheinlich
auch diese Interessen für alle Städte Österreichs wahrnehmen werden.
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