Landtag,
28. Sitzung vom 26.11.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 46 von 76
Nachhinein Verfahren beeinspruchen können. Das wäre natürlich ein
bisserl widersinnig und schwierig zu handhaben, weil sie dann da ja quasi gegen
ihre eigenen Mitglieder vorgehen müssen. Deswegen haben wir das auch extra und
absichtlich nur auf die Ausschreibungs- und Wettbewerbsunterlagen bezogen. Ich
weiß nicht, die Lampe hat geleuchtet und sagt das „Ende“? Ist das richtig? (Amtsf
StRin Sandra Frauenberger: Nein.) Eben. Ich habe mich jetzt selbst
gestresst. Das wären, glaube ich, nur fünf Minuten gewesen. Ich habe jetzt
trotzdem, glaube ich, schon fast alles untergebracht. (Heiterkeit bei SPÖ
und GRÜNEN.) Ja, aber ich sage es noch einmal ganz kurz. Der Antrag bezieht
sich zum Teil auch wörtlich auf die Stellungnahme der Wirtschaftskammer und
auch der Rechtsanwaltschaftskammer. Das heißt, das ist jetzt nicht irgendwas,
wo die GRÜNEN jetzt möglicherweise wirtschaftsfeindlich agieren und hier alle
behindern wollen, sondern ganz im Gegenteil. Unser Ziel ist es, das möglichst
gut zu machen und möglichst im Sinne der effizienten Verwendung öffentlicher
Gelder und auch im Sinne der Förderung des Wettbewerbs in der Wiener
Wirtschaft. Insofern bitte ich Sie, diesem Beschluss- und Resolutionsantrag
zuzustimmen. - Danke. (Beifall bei den
GRÜNEN.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Zum Wort gemeldet
ist Herr Abg Harwanegg. Ich erteile es ihm.
Abg Volkmar Harwanegg
(Sozialdemokratische Fraktion des Wiener
Landtages und Gemeinderates): Herr Präsident! Frau Stadträtin! Liebe
Kolleginnen, liebe Kollegen!
Zu dieser wichtigen Gesetzesnovelle möchte ich doch auch einige Punkte
hier anführen, die ich im Gegensatz zu meiner Vorrednerin als sehr, sehr
positiv betrachte. Es ist ja schon zitiert worden, dass wir auf Grund der
Richtlinien der EU Änderungen vornehmen müssen. Diese sind eben bis
20. Dezember dieses Jahres umzusetzen. Diese Umsetzungen sollen eben in
dem schon genannten Wiener Vergaberechtsgesetz 2007 hier untergebracht werden.
Es ist schon auch bei der EU-Debatte darauf hingewiesen worden, vor
allem vom Herrn Dr Maurer auch die Frage der wichtigen rechtlichen Regelungen
von Vergabegesetzen auf EU-Ebene. Es ist daher ganz vernünftig und notwendig,
hier unser Landesgesetz dementsprechend anzupassen. Diese Frage nämlich der
Verbesserung des Rechtsschutzes der Bewerbungsbieterverfahren bei der Vergabe
von öffentlichen Aufträgen ist einmal im Hinblick auf unsere Größenordnung, die
wir als Stadt sind, ein ganz, ganz wichtiger Punkt. Natürlich ist in diesem
EU-Regelwerk eben die Frage der Vergabe und auch der Sanktionsmöglichkeiten neu
geregelt, auf die ich dann ja gleich eingehen möchte. Im so genannten
Oberschwellenbereich, das Lieferungen und Dienstleistungen von
206 000 EUR oder Bauaufträge von 5,15 Millionen EUR
betrifft, ist hier eine Grenze gezogen, die es eben notwendig macht, hier
besonders sensibel vorzugehen.
Nun zu einigen Paragraphen, die hier durch diese Novelle angesprochen
werden. Gemäß den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben ist es eben notwendig,
schwere Regelverstöße grundsätzlich mit der Frage der Unwirksamkeit des
Vertrages oder des Auftrages hier künftig im Gesetz nachzuvollziehen. Vor allem
die Frage der unterlässigen Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige
Veröffentlichung und Bekanntgabe ist einer dieser Punkte. Ein weiterer Punkt
ist das Unterbleiben einer Mitteilung der Zuschlagsentscheidung an alle Bieter
vor der endgültigen Zuschlagserteilung an den Bieter selbst. Zwei ganz wichtige
Punkte, die hier in dieser neuen Novelle geregelt werden. Natürlich ist auch
die Frage des Vergabekontrollsenates ein ganz ein wichtiges Gremium in dieser
Sache. Aber hier gibt’s eben die Möglichkeit und das möchte ich besonders
betonen, wenn es um die Versorgung der Stadt geht, wo wichtige Dienstleistungen
unbedingt vollzogen werden müssen, zum Beispiel im Gesundheitsbereich. Dann
gibt es hier sehr wohl die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung selbst.
Die von meiner Vorrednerin angesprochenen Änderungen im
Oberschwellenbereich mit der Reduzierung von 14 auf 10 Tage entspricht ja den
EG-Rechtsmittelrichtlinien, aber auch dem Bundesvergabegesetz. Und wie es so
ist, ist es auch in den meisten Bundesländern einheitlich hier so geregelt. Im
Unterschwellenbereich gab es schon bisher die 7 Tage. Hier werden diese 7 Tage
ebenfalls so bleiben. Und auch hier finden wir in den Bundesländern ähnliche
Regelungen selbst auch. Bei der Anpassung in § 35 ist hier vorgesehen,
dass die neuen Rechtsmittellinien hier ebenfalls umgesetzt werden, detto auch
in § 36, wobei ich hier besonders zitieren möchte „für vorsichtige
Auftraggeber weiterhin die Möglichkeiten einer Verkürzung der interessierten
Unternehmen zustehenden Anfristungsfrist“, was auch sehr, sehr wichtig.
Lassen Sie mich gleich zum Schluss kommen. Ein wichtiger Punkt bei
diesem neuen Regelwerk sind natürlich Sanktionsmöglichkeiten. Die sind hier im
Gesetz vorgesehen. Das Positive dabei sei auch erwähnt, dass diese Bußgelder
dem Fonds Soziales Wien zufließen werden, der diese für soziale Zwecke zu verwenden hat.
Also insgesamt ist
das, glaube ich, eine sehr gute Novelle, die zu befürworten ist, die auch mehr
Rechtssicherheit bringt und wir als Stadt sind ja ein sehr großer Auftraggeber.
Wir werden auch bemüht sein, die Frau Stadträtin sicherlich in unserem Ressort,
dieses neue Regelwerk auch sehr nahe über die Verwaltungsakademie anzuwenden
und die Magistratsabeilungen hier dementsprechend in der neuen Regelung auch
einzuschulen. Ich hoffe damit, dass viele Diskussionen, die wir hier im
Gemeinderat haben oder auch im Kontrollausschuss künftighin auf diese neue
rechtliche Basis gestellt werden können.
Ich ersuche daher, den Antrag der GRÜNEN abzulehnen und der Novelle
zuzustimmen. (Beifall bei
der SPÖ.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre
die Verhandlung für geschlossen und erteile der Berichterstatterin das
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