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Landtag, 28. Sitzung vom 26.11.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 46 von 76

 

Nachhinein Verfahren beeinspruchen können. Das wäre natürlich ein bisserl widersinnig und schwierig zu handhaben, weil sie dann da ja quasi gegen ihre eigenen Mitglieder vorgehen müssen. Deswegen haben wir das auch extra und absichtlich nur auf die Ausschreibungs- und Wettbewerbsunterlagen bezogen. Ich weiß nicht, die Lampe hat geleuchtet und sagt das „Ende“? Ist das richtig? (Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Nein.) Eben. Ich habe mich jetzt selbst gestresst. Das wären, glaube ich, nur fünf Minuten gewesen. Ich habe jetzt trotzdem, glaube ich, schon fast alles untergebracht. (Heiterkeit bei SPÖ und GRÜNEN.) Ja, aber ich sage es noch einmal ganz kurz. Der Antrag bezieht sich zum Teil auch wörtlich auf die Stellungnahme der Wirtschaftskammer und auch der Rechtsanwaltschaftskammer. Das heißt, das ist jetzt nicht irgendwas, wo die GRÜNEN jetzt möglicherweise wirtschaftsfeindlich agieren und hier alle behindern wollen, sondern ganz im Gegenteil. Unser Ziel ist es, das möglichst gut zu machen und möglichst im Sinne der effizienten Verwendung öffentlicher Gelder und auch im Sinne der Förderung des Wettbewerbs in der Wiener Wirtschaft. Insofern bitte ich Sie, diesem Beschluss- und Resolutionsantrag zuzustimmen. - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Harwanegg. Ich erteile es ihm.

 

Abg Volkmar Harwanegg (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Herr Präsident! Frau Stadträtin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

 

Zu dieser wichtigen Gesetzesnovelle möchte ich doch auch einige Punkte hier anführen, die ich im Gegensatz zu meiner Vorrednerin als sehr, sehr positiv betrachte. Es ist ja schon zitiert worden, dass wir auf Grund der Richtlinien der EU Änderungen vornehmen müssen. Diese sind eben bis 20. Dezember dieses Jahres umzusetzen. Diese Umsetzungen sollen eben in dem schon genannten Wiener Vergaberechtsgesetz 2007 hier untergebracht werden.

 

Es ist schon auch bei der EU-Debatte darauf hingewiesen worden, vor allem vom Herrn Dr Maurer auch die Frage der wichtigen rechtlichen Regelungen von Vergabegesetzen auf EU-Ebene. Es ist daher ganz vernünftig und notwendig, hier unser Landesgesetz dementsprechend anzupassen. Diese Frage nämlich der Verbesserung des Rechtsschutzes der Bewerbungsbieterverfahren bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist einmal im Hinblick auf unsere Größenordnung, die wir als Stadt sind, ein ganz, ganz wichtiger Punkt. Natürlich ist in diesem EU-Regelwerk eben die Frage der Vergabe und auch der Sanktionsmöglichkeiten neu geregelt, auf die ich dann ja gleich eingehen möchte. Im so genannten Oberschwellenbereich, das Lieferungen und Dienstleistungen von 206 000 EUR oder Bauaufträge von 5,15 Millionen EUR betrifft, ist hier eine Grenze gezogen, die es eben notwendig macht, hier besonders sensibel vorzugehen.

 

Nun zu einigen Paragraphen, die hier durch diese Novelle angesprochen werden. Gemäß den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben ist es eben notwendig, schwere Regelverstöße grundsätzlich mit der Frage der Unwirksamkeit des Vertrages oder des Auftrages hier künftig im Gesetz nachzuvollziehen. Vor allem die Frage der unterlässigen Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Veröffentlichung und Bekanntgabe ist einer dieser Punkte. Ein weiterer Punkt ist das Unterbleiben einer Mitteilung der Zuschlagsentscheidung an alle Bieter vor der endgültigen Zuschlagserteilung an den Bieter selbst. Zwei ganz wichtige Punkte, die hier in dieser neuen Novelle geregelt werden. Natürlich ist auch die Frage des Vergabekontrollsenates ein ganz ein wichtiges Gremium in dieser Sache. Aber hier gibt’s eben die Möglichkeit und das möchte ich besonders betonen, wenn es um die Versorgung der Stadt geht, wo wichtige Dienstleistungen unbedingt vollzogen werden müssen, zum Beispiel im Gesundheitsbereich. Dann gibt es hier sehr wohl die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung selbst.

 

Die von meiner Vorrednerin angesprochenen Änderungen im Oberschwellenbereich mit der Reduzierung von 14 auf 10 Tage entspricht ja den EG-Rechtsmittelrichtlinien, aber auch dem Bundesvergabegesetz. Und wie es so ist, ist es auch in den meisten Bundesländern einheitlich hier so geregelt. Im Unterschwellenbereich gab es schon bisher die 7 Tage. Hier werden diese 7 Tage ebenfalls so bleiben. Und auch hier finden wir in den Bundesländern ähnliche Regelungen selbst auch. Bei der Anpassung in § 35 ist hier vorgesehen, dass die neuen Rechtsmittellinien hier ebenfalls umgesetzt werden, detto auch in § 36, wobei ich hier besonders zitieren möchte „für vorsichtige Auftraggeber weiterhin die Möglichkeiten einer Verkürzung der interessierten Unternehmen zustehenden Anfristungsfrist“, was auch sehr, sehr wichtig.

 

Lassen Sie mich gleich zum Schluss kommen. Ein wichtiger Punkt bei diesem neuen Regelwerk sind natürlich Sanktionsmöglichkeiten. Die sind hier im Gesetz vorgesehen. Das Positive dabei sei auch erwähnt, dass diese Bußgelder dem Fonds Soziales Wien zufließen werden, der diese für soziale Zwecke zu verwenden hat.

 

Also insgesamt ist das, glaube ich, eine sehr gute Novelle, die zu befürworten ist, die auch mehr Rechtssicherheit bringt und wir als Stadt sind ja ein sehr großer Auftraggeber. Wir werden auch bemüht sein, die Frau Stadträtin sicherlich in unserem Ressort, dieses neue Regelwerk auch sehr nahe über die Verwaltungsakademie anzuwenden und die Magistratsabeilungen hier dementsprechend in der neuen Regelung auch einzuschulen. Ich hoffe damit, dass viele Diskussionen, die wir hier im Gemeinderat haben oder auch im Kontrollausschuss künftighin auf diese neue rechtliche Basis gestellt werden können.

 

Ich ersuche daher, den Antrag der GRÜNEN abzulehnen und der Novelle zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Berichterstatterin das

 

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