Landtag,
28. Sitzung vom 26.11.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 72 von 76
meines Erachtens auf einem sehr konstruktiven Weg des gemeinsamen
Vorgehens gegen einen Missstand in dieser Stadt sind. Noch dazu habe ich jetzt
gehört, dass der Antrag zur Novellierung des Kleinen Glücksspiels nicht nur von
ÖVP und SPÖ eingebracht wird, sondern sich auch die Freiheitlichen diesem
Antrag anschließen. Im Hinblick darauf bin ich sicher, dass hier ein guter Weg
gefunden werden kann!
Auch das, was von den Grünen
gesagt wurde, trifft zum überwiegenden Teil unsere Zustimmung. Man muss dann
eben herausfinden, welche konkreten Regelungen unseren Intentionen am meisten
entsprechen.
Ein bisschen anders sieht die Situation beim Hütchenspiel aus, aber
auch nicht grundlegend. Auch diesbezüglich habe ich von Herrn StR Ellensohn
vernommen, dass man diesen Missstand in der Stadt nicht haben möchte.
Hinsichtlich des Weges dahin, nämlich betreffend Novellierung des Wiener
Veranstaltungsgesetzes, sind wir nicht ganz einer Meinung, ich freue mich aber
darüber, dass die Novelle zustande gekommen ist, die wir heute beschließen
werden!
Ich freue mich, dass eine ÖVP-Initiative Erfolg hatte! Am 23. September
haben Frau Kollegin Feldmann und ich gemeinsam einen Initiativantrag betreffend
die Novellierung des Hütchenspiels eingebracht, und auch die Kollegen von der
SPÖ konnten sich unserer Meinung im Großen und Ganzen anschließen. Im
Kulturausschuss ist es dann zu einer verbesserten Formulierung des
ursprünglichen Initiativantrages gekommen. Ich glaube, dass die Handhabung der
Bestimmung mit der Formulierung, wie sie von der Sozialdemokratie vorgeschlagen
wurde, jetzt tatsächlich erleichtert wird und dass wir jetzt ein Instrument in
Händen halten, das es leichter macht, gegen das Hütchenspiel vorzugehen.
Ich glaube, dass der Verfall von Geld bei Hütchenspielern ein ganz
wesentliches Element ist, um des Hütchenspiels Herr zu werden. Es war ein
langjähriger Wunsch insbesondere der Polizei, die tausende Verfahren gegen
Hütchenspieler eingeleitet und durchgeführt hat, dass dieser wirksame Verfall
vorgesehen wird, und wenn wir das heute beschließen, dann ist das eigentlich
ein Musterbeispiel dafür, wie Demokratie funktionieren kann! Es geschieht
nämlich nicht oft, dass sich eine Oppositionspartei innerhalb weniger Woche mit
einer Idee durchsetzt. Ich freue mich, dass das hier der Fall ist. Das zeigt
auch, dass die Regierungsfraktion bisweilen durchaus bereit ist, auch Ideen,
die von der Opposition kommen, aufzunehmen.
In diesem Sinne freut es mich, dass wir durch diese gemeinsame
Initiative ein bisschen mehr zur Sicherheit in dieser Stadt beitragen können.
Ich freue mich über diese Novelle! Ich glaube, dass sie auch ein gutes Vorbild
dafür sein kann, wie man mit einem gemeinsamen konstruktiven Weg auch beim
Kleinen Glücksspiel zu einer besseren Lösung kommen kann. (Beifall bei der
ÖVP.)
Präsidentin Marianne Klicka: Eine weitere Wortmeldung
liegt mir von Herrn Abg Valentin vor.
Ich erteile ihm das Wort.
Abg Erich Valentin (Sozialdemokratische Fraktion des
Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr
geehrter Herr Stadtrat!
Ich glaube in der Tat, dass die Veränderungen und die Novellierungen,
die wir heute angehen, verbunden mit dem, was wir uns im Bereich des Kleinen
Glücksspiels vornehmen, einen sehr sinnvollen Weg darstellen!
Lassen Sie mich vorweg ein paar Worte zu den Verschärfungen im Bereich
des Hütchenspiels, die Kollege Ulm gerade referiert hat, sagen: Ich denke, wenn
jemand in einer Straße in Wien das Hütchenspiel angeht, dann soll er auch
wissen, dass das, was er an Geldmitteln eingenommen hat, tatsächlich verfallen
kann, da er nämlich beweisen muss, das er das Geld nicht durch eine illegale
Straftat eingenommen hat.
Ich habe mir im Vorfeld kurz angeschaut, welche Dimension das
Hütchenspiel in Wien gehabt hat. Wir hatten in den Jahren 2005 und 2006 den
Höhepunkt des Hütchenspiels. Wir hatten allein in den Jahren 2005 bis 2008
1 130 Verwaltungsstrafverfahren. Das muss man sich vorstellen! 1 130
Straftaten mit dem Tatbestand des Hütchenspiels! Das Strafausmaß war im
Regelfall die Höchststrafe, nämlich 7 000 Eur. Das ist eine durchaus sehr beachtliche Zahl! Wir
glauben, das Ganze so in den Griff zu bekommen. Und auch die Exekutive sagt uns
immer wieder auf die Frage, wie man das einstufen soll, dass es Sinn macht,
dass derjenige, der die Straftat gesetzt hat, nachweisen muss, dass das Geld
nicht durch eine illegale Tätigkeit eingenommen wurde.
Die MA 36, die das Veranstaltungsgesetz und damit auch die Frage
des Hütchenspiels exekutiert, die Geschäftsgruppe von Herrn StR Mailath-Pokorny
ist sozusagen die legistische Abteilung, und die Umweltgeschäftsgruppe ist die
ausführende Abteilung in dieser Frage. Es befindet sich jetzt neu 24 Stunden
ein Permanenzjurist vor Ort, sodass die juristische Ahndungsmöglichkeit rund um
die Uhr, auch samstags, sonntags und feiertags, gesichert ist, damit die
erfolgreiche Abwicklung nicht durch eine lange administrative Dauer des
Verfahrens gefährdet wird. – Ich glaube, das haben wir hiermit gut auf die
Reihe gebracht, und zwar auch in der Hinsicht, dass wir sagen, dass es im Sinne
einer Hausordnung für die Bundeshauptstadt Wien nicht angeht, dass in den
Straßen das Hütchenspiel betrieben wird.
Ich komme jetzt zu den Ausführungen meiner Vorredner von der
Österreichischen Volkspartei zum Kleinen Glücksspiel: Die Damen und Herren des
Hohen Hauses, die damals im Zuge einer Novellierung des Veranstaltungsgesetzes
das Kleine Glücksspiel geregelt haben, haben durch eine Vielzahl von
Paragraphen Rahmenbedingungen geschaffen, von denen sie meinten, dass gerade
Missbrauch nicht stattfinden kann. Womit allerdings viele, die damals im guten
Glauben das Gesetz formuliert haben, nicht gerechnet haben, war die Findigkeit
von Anwälten, Betreibern und Einzelpersonen, das Gesetz zu umgehen.
Meine Damen und Herren! Es gibt Tatbestände, wonach
die erforderliche Schutzzone im Hinblick auf Schulen oder Jugendzentren dadurch
umgangen wird, dass
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