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Landtag, 28. Sitzung vom 26.11.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 72 von 76

 

meines Erachtens auf einem sehr konstruktiven Weg des gemeinsamen Vorgehens gegen einen Missstand in dieser Stadt sind. Noch dazu habe ich jetzt gehört, dass der Antrag zur Novellierung des Kleinen Glücksspiels nicht nur von ÖVP und SPÖ eingebracht wird, sondern sich auch die Freiheitlichen diesem Antrag anschließen. Im Hinblick darauf bin ich sicher, dass hier ein guter Weg gefunden werden kann!

 

Auch das, was von den Grünen gesagt wurde, trifft zum überwiegenden Teil unsere Zustimmung. Man muss dann eben herausfinden, welche konkreten Regelungen unseren Intentionen am meisten entsprechen.

 

Ein bisschen anders sieht die Situation beim Hütchenspiel aus, aber auch nicht grundlegend. Auch diesbezüglich habe ich von Herrn StR Ellensohn vernommen, dass man diesen Missstand in der Stadt nicht haben möchte. Hinsichtlich des Weges dahin, nämlich betreffend Novellierung des Wiener Veranstaltungsgesetzes, sind wir nicht ganz einer Meinung, ich freue mich aber darüber, dass die Novelle zustande gekommen ist, die wir heute beschließen werden!

 

Ich freue mich, dass eine ÖVP-Initiative Erfolg hatte! Am 23. September haben Frau Kollegin Feldmann und ich gemeinsam einen Initiativantrag betreffend die Novellierung des Hütchenspiels eingebracht, und auch die Kollegen von der SPÖ konnten sich unserer Meinung im Großen und Ganzen anschließen. Im Kulturausschuss ist es dann zu einer verbesserten Formulierung des ursprünglichen Initiativantrages gekommen. Ich glaube, dass die Handhabung der Bestimmung mit der Formulierung, wie sie von der Sozialdemokratie vorgeschlagen wurde, jetzt tatsächlich erleichtert wird und dass wir jetzt ein Instrument in Händen halten, das es leichter macht, gegen das Hütchenspiel vorzugehen.

 

Ich glaube, dass der Verfall von Geld bei Hütchenspielern ein ganz wesentliches Element ist, um des Hütchenspiels Herr zu werden. Es war ein langjähriger Wunsch insbesondere der Polizei, die tausende Verfahren gegen Hütchenspieler eingeleitet und durchgeführt hat, dass dieser wirksame Verfall vorgesehen wird, und wenn wir das heute beschließen, dann ist das eigentlich ein Musterbeispiel dafür, wie Demokratie funktionieren kann! Es geschieht nämlich nicht oft, dass sich eine Oppositionspartei innerhalb weniger Woche mit einer Idee durchsetzt. Ich freue mich, dass das hier der Fall ist. Das zeigt auch, dass die Regierungsfraktion bisweilen durchaus bereit ist, auch Ideen, die von der Opposition kommen, aufzunehmen.

 

In diesem Sinne freut es mich, dass wir durch diese gemeinsame Initiative ein bisschen mehr zur Sicherheit in dieser Stadt beitragen können. Ich freue mich über diese Novelle! Ich glaube, dass sie auch ein gutes Vorbild dafür sein kann, wie man mit einem gemeinsamen konstruktiven Weg auch beim Kleinen Glücksspiel zu einer besseren Lösung kommen kann. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Eine weitere Wortmeldung liegt mir von Herrn Abg Valentin vor. Ich erteile ihm das Wort.

 

Abg Erich Valentin (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Stadtrat!

 

Ich glaube in der Tat, dass die Veränderungen und die Novellierungen, die wir heute angehen, verbunden mit dem, was wir uns im Bereich des Kleinen Glücksspiels vornehmen, einen sehr sinnvollen Weg darstellen!

 

Lassen Sie mich vorweg ein paar Worte zu den Verschärfungen im Bereich des Hütchenspiels, die Kollege Ulm gerade referiert hat, sagen: Ich denke, wenn jemand in einer Straße in Wien das Hütchenspiel angeht, dann soll er auch wissen, dass das, was er an Geldmitteln eingenommen hat, tatsächlich verfallen kann, da er nämlich beweisen muss, das er das Geld nicht durch eine illegale Straftat eingenommen hat.

 

Ich habe mir im Vorfeld kurz angeschaut, welche Dimension das Hütchenspiel in Wien gehabt hat. Wir hatten in den Jahren 2005 und 2006 den Höhepunkt des Hütchenspiels. Wir hatten allein in den Jahren 2005 bis 2008 1 130 Verwaltungsstrafverfahren. Das muss man sich vorstellen! 1 130 Straftaten mit dem Tatbestand des Hütchenspiels! Das Strafausmaß war im Regelfall die Höchststrafe, nämlich 7 000 Eur. Das ist eine durchaus sehr beachtliche Zahl! Wir glauben, das Ganze so in den Griff zu bekommen. Und auch die Exekutive sagt uns immer wieder auf die Frage, wie man das einstufen soll, dass es Sinn macht, dass derjenige, der die Straftat gesetzt hat, nachweisen muss, dass das Geld nicht durch eine illegale Tätigkeit eingenommen wurde. 

 

Die MA 36, die das Veranstaltungsgesetz und damit auch die Frage des Hütchenspiels exekutiert, die Geschäftsgruppe von Herrn StR Mailath-Pokorny ist sozusagen die legistische Abteilung, und die Umweltgeschäftsgruppe ist die ausführende Abteilung in dieser Frage. Es befindet sich jetzt neu 24 Stunden ein Permanenzjurist vor Ort, sodass die juristische Ahndungsmöglichkeit rund um die Uhr, auch samstags, sonntags und feiertags, gesichert ist, damit die erfolgreiche Abwicklung nicht durch eine lange administrative Dauer des Verfahrens gefährdet wird. – Ich glaube, das haben wir hiermit gut auf die Reihe gebracht, und zwar auch in der Hinsicht, dass wir sagen, dass es im Sinne einer Hausordnung für die Bundeshauptstadt Wien nicht angeht, dass in den Straßen das Hütchenspiel betrieben wird.

 

Ich komme jetzt zu den Ausführungen meiner Vorredner von der Österreichischen Volkspartei zum Kleinen Glücksspiel: Die Damen und Herren des Hohen Hauses, die damals im Zuge einer Novellierung des Veranstaltungsgesetzes das Kleine Glücksspiel geregelt haben, haben durch eine Vielzahl von Paragraphen Rahmenbedingungen geschaffen, von denen sie meinten, dass gerade Missbrauch nicht stattfinden kann. Womit allerdings viele, die damals im guten Glauben das Gesetz formuliert haben, nicht gerechnet haben, war die Findigkeit von Anwälten, Betreibern und Einzelpersonen, das Gesetz zu umgehen.

 

Meine Damen und Herren! Es gibt Tatbestände, wonach die erforderliche Schutzzone im Hinblick auf Schulen oder Jugendzentren dadurch umgangen wird, dass

 

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