Landtag, 2. Sitzung vom 16.12.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 22 von 48
EUR noch zur Verfügung gestellt werden.
Wir wissen, dass die Bedarfsorientierte Mindestsicherung auch nur ein Schritt all unserer gesamten sozialen Leistungen unserer Stadt ist. Gerade für die Familien mit Kindern stellt natürlich der Gratiskindergarten eine große Unterstützung dar, die wir als Sachleistung natürlich allen Müttern, Eltern und Alleinerziehenden zur Verfügung stellen. Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsident Johann Herzog: Ich danke für die gehabten Wortmeldungen. Die Aktuelle Stunde ist somit beendet.
Vor Sitzungsbeginn ist von den Landtagsabgeordneten des Klubs der Wiener Freiheitlichen ein Antrag eingelangt. Den Fraktionen wurde dieser Antrag schriftlich bekannt gegeben. Die Zuweisung erfolgt wie beantragt.
Die Abgen Kurt Wagner, Christian Deutsch, Marianne Klicka, Gabriele Mörk und David Ellensohn haben am 25. November 2010 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Änderung des Gesetzes zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss Gesundheit und Soziales zugewiesen.
Die Abgen Mag Kowarik und Mag Gudenus haben gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Änderung der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien, Wiener Stadtverfassung, LGBl für Wien Nr 28/1967 in der geltenden Fassung des LGBl Nr 37/2009 eingebracht. Diesen Antrag weise ich dem Ausschuss für Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal zu.
Die Abgen Mag Kowarik und Mag Jung haben gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Novellierung des Wiener Prostitutionsgesetzes eingebracht. Diesen Antrag weise ich dem Ausschuss für Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal zu.
Nach der Beratung in der Präsidialkonferenz nehme ich folgende Umstellung der Tagesordnung vor: Die Postnummern 1, 2, 5, 3 und 4 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt. Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben. Ich werde daher so vorgehen.
Die Postnummer 1 der Tagesordnung betrifft den 31. Bericht der Volksanwaltschaft 2009 an den Wiener Landtag. Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Herr Abg Dr Tschirf zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich wollte eigentlich mit der Anrede an die Volksanwältinnen und den Volksanwalt beginnen. Jedenfalls möchte ich trotzdem ein herzliches Dankeschön für das, wie hier die Arbeit der Volksanwaltschaft erledigt wird und was auch diesem Bericht zu entnehmen ist, aussprechen. Und es ist interessant, wenn man sich in diesem Bericht schon das Vorwort zu Rate zieht, dann sieht man, dass hier die Rede davon ist, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Anrecht auf transparente Verwaltungsstrukturen und nachvollziehbare Behördenentscheidungen haben. Die Volksanwaltschaft leistet hier einen ganz wesentlichen Beitrag dazu. Und wenn man sich nur die Zahlen ansieht, wie viele Missstände, so wie die Bundesverfassung das ja in der Terminologie festlegt, hier aufgegriffen worden sind, so waren das im Jahre 2008 829, im Jahr 2009 816 Fälle. Das heißt, hier handelt es sich jeweils um Einzelschicksale, denen geholfen werden konnte und zwar vor allem um Menschen, die eben keine Lobby haben, die keine rechtsanwältliche Unterstützung haben und die Probleme mit der Verwaltung haben. Hier ist die Volksanwaltschaft eine Einrichtung, die, ohne dass etwas bezahlt werden muss, für die Bürger hier tätig ist. Dafür von dieser Seite ein ganz herzliches Dankeschön von Seiten gerade der Volkspartei. (Beifall bei der ÖVP.)
Die Volksanwaltschaft weist immer wieder darauf hin, zu Recht, wir haben die Diskussion schon einige Male geführt, dass es Bereiche gibt, die nicht der Überprüfung unterliegen und zwar deshalb, weil sie ausgegliedert worden sind. Wenn man sich vor Augen führt, wie zu Ende der 70er Jahre die Volksanwaltschaft auch als Volksanwaltschaft für Wien eingerichtet worden ist, dann war die Verwaltungsstruktur damals noch eine völlig andere als heute. Trotzdem ist es zwar möglich, dass auf Bundesebene ausgegliederte Bereiche wie etwa das AMS von der Volksanwaltschaft durchaus überprüft werden können, aber dass das hier nicht der Fall ist.
Wir werden daher, und zwar meine Kollegin Ingrid Korosec und ich, hier folgenden Antrag vorlegen, und zwar dass auf Bundesebene die entsprechenden verfassungsrechtlichen Bestimmungen geschaffen werden müssen, dass die Stadt Wien tatsächlich die Möglichkeit einräumen kann, dass auch die Volksanwaltschaft etwa in Fragen der Wiener Stadtwerke, wo beispielsweise der Bereich der Friedhöfe, ein erst vor Kurzem ausgegliederter Bereich, dazugehört, dass die einer entsprechenden Untersuchung und Überprüfung unterliegen sollten. Daher bringen wir den entsprechenden Beschlussantrag hier ein. (Beifall bei der ÖVP.)
Wenn man sich den Bericht ansieht, sieht man, welchen Stellenwert gerade auch Friedhöfe einnehmen. Gerade dort sind es ältere Menschen, die hier einfach von der Verwaltung überrollt werden. Es ist einfach nicht einzusehen, warum die Prüfungskompetenz durch die Volksanwaltschaft da nicht gegeben ist, während ja beispielsweise Kontrollamt und Rechnungshof sehr wohl dazu befugt sind, und nur deshalb, weil sie aus betriebswirtschaftlichen Gründen vor zwei Jahren in eine GesmbH umgewandelt worden sind.
Wir können aber diesem Bericht der Volksanwaltschaft viele andere, sehr wesentliche Informationen für unsere Arbeit entnehmen, aber natürlich auch für die Arbeit des Magistrats. Und ich gehe davon aus, dass vieles von dem oder alles, was hier kritisiert wird, auch entsprechend umgesetzt wird.
Wenn man sich hier zum Beispiel die Situation Jugendwohlfahrt vornimmt. Hier wird darauf hingewiesen und nicht zum ersten Mal, dass es viel zu wenige Planstellen in diesem Bereich gibt, dass hier, wo es sich ja um tragische Fälle handelt, die Volksanwaltschaft davon
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