Landtag, 2. Sitzung vom 16.12.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 44 von 48
Hand. – Das ist von der Anwesenheit her die notwendige Zweidrittelmehrheit. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung mehrstimmig beschlossen.
Postnummer 4 der Tagesordnung betrifft den Bericht der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft über ihre Tätigkeit im Jahr 2009.
Ich begrüße den Patientenanwalt, Herrn Prof Dr Konrad Brustbauer.
Ich bitte die Berichterstatterin, die Frau Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Patientenanwalt! Ich ersuche um Kenntnisnahme des Berichts.
Präsident Prof Harry Kopietz: Wir kommen daher zu den Wortmeldungen. Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Frau Abg Korosec zu Wort gemeldet, hat ihre Wortmeldung aber zurückgezogen. Somit erteile ich Frau Abg Dr Pilz das Wort. – Bitte.
Abg Dr Sigrid Pilz (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Sehr geehrte Frau Stadträtin!
So schnell kann es gehen und man ist am Wort! Schade, dass die ÖVP nichts zum Bericht des Patientenanwaltes zu sagen hat! Das ist eine Premiere, Ingrid Korosec spricht nämlich sonst immer dazu. (Zwischenruf von Abg Christine Marek.) Okay! Ich nehme es zur Kenntnis.
Ich habe den Bericht mit großem Interesse gelesen. Es freut mich, dass er dicker und substanzieller ist als in der Vergangenheit. Das war eine wichtige und oft von uns GRÜNEN geäußerte Forderung. Dafür danke ich dem Herrn Patientenanwalt und seinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sehr herzlich!
In dem Bericht sind viele Punkte enthalten, die, wie wir finden, dringend beleuchtet werden müssen.
Der Herr Patientenanwalt hat diesmal, neben der Bearbeitung von Einzelfällen, auch seine Rolle wahrgenommen, hier Empfehlungen und grundsätzliche Aussagen zu machen, die Strukturveränderungen betreffen, die wir in Wien bedenken sollten.
So schreibt er zum Beispiel, dass klarzustellen ist, ob die Patienten und Patientinnen, die privat versichert sind, tatsächlich wissen, dass die Zuständigkeit des Patientenentschädigungsfonds bei nicht gemeinnützigen privaten Spitälern und im niedergelassenen Bereich nicht wirksam ist. Das hat weitreichende Folgen für diejenigen, die nicht wissen, dass sie – was man sich ohnehin nicht wünscht, was aber immer wieder der Fall sein kann –, wenn sie Schaden durch einen Behandlungsfehler oder durch ein Missgeschick in der Behandlung erleiden, schlicht und einfach um die Möglichkeit umfallen, beim Patientenentschädigungsfonds um eine Unterstützung anzusuchen. So gibt es weder in der Confraternität noch im Goldenen Kreuz noch im Heeresspital noch in der Privatklinik Döbling noch im Rudolfinerhaus noch im Sanatorium Hera und der Wiener Privatklinik eine Entschädigung durch den Patientenentschädigungsfonds.
Das finde ich bedauerlich! Jedenfalls sollten das die Menschen aber wissen. Und das sollte uns insbesondere betreffend das Sanatorium Hera, das Sanatorium der KFA, also unserer eigenen versicherten Bediensteten, nicht untätig lassen!
Wenn es sich um privat Versicherte handelt, die durch Hochglanzprospekte von den Versicherungen motiviert werden, sich mit einer Privatversicherung Zugang zu vermeintlich besserer Versorgung zu ermöglichen, dann sollten diese Menschen auch wissen, dass man sich durch eine Privatversicherung nur eine bessere Hotelqualität und freie Arztwahl verschafft, nicht aber eine bessere Behandlung. Und man kann sich auch nicht auf eine Vorreihung auf Wartelisten versichern lassen. Ich werde dem nachgehen – und bitte auch den Herrn Patientenanwalt, dem nachzugehen – und überprüfen, ob das im Kleingedruckten in den Versicherungsprospekten steht, dass man mit der Aufnahme in eines dieser Privatspitäler der Möglichkeit, im Fall der Fälle beim Patientenentschädigungsfonds anzusuchen, verlustig geht.
Der Patientenanwalt fordert auch zu Recht eine Ausdehnung dieser Entschädigung auf den niedergelassenen Bereich. Es ist noch wesentlich wichtiger als bei den nicht gemeinnützigen Privatspitälern, dass die Menschen, die im niedergelassenen Bereich behandelt werden oder auch in Pflegeheimen und Kuranstalten untergebracht sind, Zugang zu den Mitteln des Patientenentschädigungsfonds bekommen. Das halte ich für unterstützenswürdig, und ich danke sehr für diesen Vorschlag!
Der Herr Patientenanwalt hat sich auch mit einer Reihe von konkreten Missständen und Verbesserungsmöglichkeiten befasst. Er hat insbesondere die Situation von pflegebedürftigen Menschen beleuchtet. Wir haben heute Vormittag rund um den Bericht des Herrn Volksanwaltes Kostelka an die Wiener Landesregierung schon darüber gesprochen, dass hoch betagte Menschen, die Pflege und Betreuung brauchen, oft nicht den ausreichenden Zugang zu den Leistungen finden beziehungsweise dass diese Leistungen nicht zur Gänze finanziert werden. Eine ähnliche Kritik findet sich auch im Bericht des Patientenanwaltes, der ganz klar schreibt, dass auf eine Entlassung aus dem Krankenhaus eine Indienstnahme von sozialen Hilfsdiensten, Heimhilfe, Reinigungsdiensten, „Essen auf Rädern“ und so weiter folgen müsste.
Das ist jedoch nicht der Fall. Hier steht es wortwörtlich: „Es gibt Menschen, die sich diese Form der Betreuung trotz Einkommensstaffelung kaum leisten können.“ Der Patientenanwalt schreibt dann ganz konkret von Dingen, die fast entwürdigend sind, und ich meine, man muss auch in diesem Haus darüber sprechen, weil das die wahren Probleme der Menschen sind. Wenn die Sozialversicherung so kleinlich ist, dass es Menschen nicht möglich ist, Inkontinenzhilfe – hier wird das als Pull-ons bezeichnet, also vulgo: Windeln – zu bekommen, und man sich als alter Mensch überlegen muss, ob man genügend eigenes Geld hat, um sich das zu kaufen, weil die Sozialversicherung das nicht ausreichend bewilligt, dann sind wir in unserem Gesundheitswesen doch wirk
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