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Landtag, 29. Sitzung vom 28.01.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 34

 

da dabei hat. Das verstehe ich durchaus, nur man sollte sich noch ein bisschen auf der Ebene der eigenen Differenziertheit bewegen, denn für die einzelne Beurteilung wäre das durchaus entsprechend notwendig.

 

Selbstverständlich ist etwa bei den KindergartenpädagogInnen und dem Kinderbetreuungspersonal ein Nachholbedarf gewesen. Hier hat es schon die entsprechenden Gespräche gegeben. Diese wurden erfolgreich zum Abschluss gebracht. Daher ist hier aus meiner Sicht von uns einerseits ein Problembewusstsein da gewesen, andererseits auch eine entsprechende Lösung. So handhaben wir das natürlich auch überall anders. Selbstverständlich bin ich der Auffassung, wo gute Leistung erbracht wird, soll auch gutes Geld dafür gezahlt werden.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Wir kommen damit zur 2. Anfrage (FSP - 00187-2010/0001 - KVP/LM), die von Herrn Abg Dr Matthias Tschirf gestellt wird und ebenfalls an den Herrn Landeshauptmann gerichtet ist. (Die Bundesregierung hat unter Federführung von Bundesministerin Dr. Maria Fekter und unter ausdrücklicher Zustimmung des Bundeskanzlers mit dem Nationalen Aktionsplan für Integration ein engagiertes Konzept vorgelegt, welches eine bessere Integration von Migranten fördern soll. Werden Sie die Bundesregierung bei der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Integration mit einem neuen Wiener Integrationsgesetz, welches die wienspezifischen Maßnahmen der Integrationspolitik auf neue Beine stellt, vollinhaltlich und engagiert unterstützen?)

 

Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Klubobmann!

 

Dass die Integration zu den großen gesellschaftlichen Herausforderungen und Themen gehört, steht völlig außer Zweifel und ist zwischen uns mit Sicherheit auch kein Streitthema. Was allerdings den Nationalen Aktionsplan betrifft, der abgestimmt und koordiniert zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden als eine sehr wichtige Aufgabe angeht, die Zuwanderung und Integration zu gestalten, ist dies an sich ein sehr gutes Vorhaben, an sich auch überfällig. Wir haben daher die Initiative des Bundesministeriums für Inneres zur Erarbeitung eines solchen Aktionsplans außerordentlich begrüßt und uns von Anfang an engagiert in diesem vom Bundesministerium für Inneres koordinierten Prozess im Rahmen der Steuerungsgruppe eingebracht.

 

Der nun vorliegende Nationale Aktionsplan für Integration - ich würde lieber formulieren, das Vorpapier dazu - weist jedoch wesentliche Lücken auf. Nicht nur aus Wiener Sicht ist dies vor allem kein Aktionsplan, der umgesetzt werden kann, weil er weder ein Plan ist noch Aktionen entsprechend beinhaltet, da es an der erforderlichen Konkretisierung im Hinblick auf Ressourcen, Selbstverpflichtungen, Festlegung konkreter und partizipierbarer Ziele und nicht zuletzt auch an einem konkreten Zeitplan mangelt. Nicht zuletzt sei auch darauf hingewiesen, dass die Finanzierungsfragen völlig offengelassen wurden.

 

Es haben sich daher die Länder, die an sich über lange Zeit bis zur Endfassung eingebunden waren, wo die Länder nicht mehr eingebunden gewesen sind, und zwar alle Länder, im Rahmen eines Beschlusses der Landesamtsdirektoren im Herbst 2009 von den damaligen Zwischenergebnissen distanziert. Vermutlich hat dies auch dazu geführt, dass zu den Abschlussarbeiten und zur Endformulierung des vorliegenden Papiers weder die Bundesländer noch der Städtebund noch der Gemeindebund entsprechend eingebunden waren.

 

Zum Inhaltlichen darf ich noch anmerken, es gibt Punkte, in denen Wien von Anfang an klargestellt hat, dass diese so nicht mitgetragen werden können, wie zum Beispiel die Forderung von Deutschkenntnissen vor der Einreise. Das klingt sehr gut, aber es wird der Bevölkerung Sand in die Augen gestreut. Die Regelung, wie sie jetzt vorgeschlagen wird, betrifft weniger als 20 Prozent der Personen, die einwandern und geht vollkommen am angestrebten Ziel vorbei. Wir wollen, dass alle Deutsch sprechen und Deutsch lernt man am besten im Land selbst. Wir müssen die Leute rasch in Deutschkurse bringen und ihnen klar vermitteln, dass es ohne Deutsch nicht geht, wie wir das mit unseren verschiedensten Programmen von „Start Wien“ bis zum „Mama lernt Deutsch"-Kurs tun.

 

Wir erwarten, dass der Bund die Kosten für solche Programme nicht den Ländern und Gemeinden überlässt, sondern, wie es überall in Europa selbstverständlich ist, diese finanziert oder sich zumindest an den Kosten beteiligt. Für Placebo sollte man sich eigentlich nicht zur Verfügung stellen.

 

Sollte der Bund daher das am 19. Jänner 2010 im Ministerrat beschlossene Grundsatzpapier als Startschuss für eine ernsthafte und engagierte Auseinandersetzung mit dem Thema der Integration sehen oder selbst Verantwortung dafür übernehmen wollen, etwa auch durch das Zurverfügungstellen zusätzlicher finanzieller Mittel, ist Wien selbstverständlich weiterhin zur Mitarbeit bereit.

 

Ein den Namen Aktionsplan verdienendes Dokument müsste in einem künftig durchgeführten Prozess erst erarbeitet werden. An der Bereitschaft, an einem solchen Prozess teilzunehmen, wird es Wien nicht missen lassen, aber es wird nicht zuletzt die Ernsthaftigkeit des gesamten Vorhabens daran zu messen sein.

 

Ein Integrationsgesetz auf Landesebene ist hier als Erfordernis in diesem Nationalen Aktionsplan für Integration, im Grundsatzpapier, im Übrigen nicht vorgesehen. Die Kompetenz zur Erlassung fremdenrechtlicher Regelungen liegt laut Bundesverfassung eindeutig beim Bundesgesetzgeber. Schon gar nicht ist das die Aufgabe des Landeshauptmannes, hier gesetzgeberisch tätig zu sein. Ich denke, dass wir in Wien mit der Schaffung der zuletzt auch sehr kooperativen Zuwanderungskommission, in den Bereichen der Bildungspolitik, der Wohnpolitik, der Politik im öffentlichen Raum auch bewiesen haben, dass wir dazu in der Lage sind, jene Arbeitsteilung, die uns nicht zuletzt die Verfassung vorgibt, tatsächlich auch zu erfüllen. Es bestimmen nicht wir die

 

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