Landtag,
29. Sitzung vom 28.01.2010, Wörtliches Protokoll -
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da dabei hat. Das verstehe ich durchaus, nur man sollte sich noch ein
bisschen auf der Ebene der eigenen Differenziertheit bewegen, denn für die
einzelne Beurteilung wäre das durchaus entsprechend notwendig.
Selbstverständlich ist etwa bei den KindergartenpädagogInnen und dem
Kinderbetreuungspersonal ein Nachholbedarf gewesen. Hier hat es schon die
entsprechenden Gespräche gegeben. Diese wurden erfolgreich zum Abschluss
gebracht. Daher ist hier aus meiner Sicht von uns einerseits ein
Problembewusstsein da gewesen, andererseits auch eine entsprechende Lösung. So
handhaben wir das natürlich auch überall anders. Selbstverständlich bin ich der
Auffassung, wo gute Leistung erbracht wird, soll auch gutes Geld dafür gezahlt
werden.
Präsident Prof Harry Kopietz: Wir kommen damit zur
2. Anfrage (FSP - 00187-2010/0001 - KVP/LM), die von Herrn Abg Dr
Matthias Tschirf gestellt wird und ebenfalls an den Herrn Landeshauptmann
gerichtet ist. (Die Bundesregierung hat unter Federführung von
Bundesministerin Dr. Maria Fekter und unter ausdrücklicher Zustimmung des
Bundeskanzlers mit dem Nationalen Aktionsplan für Integration ein engagiertes
Konzept vorgelegt, welches eine bessere Integration von Migranten fördern soll.
Werden Sie die Bundesregierung bei der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans
für Integration mit einem neuen Wiener Integrationsgesetz, welches die
wienspezifischen Maßnahmen der Integrationspolitik auf neue Beine stellt,
vollinhaltlich und engagiert unterstützen?)
Bitte, Herr Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr
Klubobmann!
Dass die Integration zu den großen gesellschaftlichen Herausforderungen
und Themen gehört, steht völlig außer Zweifel und ist zwischen uns mit Sicherheit
auch kein Streitthema. Was allerdings den Nationalen Aktionsplan betrifft, der
abgestimmt und koordiniert zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden als
eine sehr wichtige Aufgabe angeht, die Zuwanderung und Integration zu
gestalten, ist dies an sich ein sehr gutes Vorhaben, an sich auch überfällig.
Wir haben daher die Initiative des Bundesministeriums für Inneres zur
Erarbeitung eines solchen Aktionsplans außerordentlich begrüßt und uns von
Anfang an engagiert in diesem vom Bundesministerium für Inneres koordinierten
Prozess im Rahmen der Steuerungsgruppe eingebracht.
Der nun vorliegende Nationale Aktionsplan für Integration - ich würde
lieber formulieren, das Vorpapier dazu - weist jedoch wesentliche Lücken auf.
Nicht nur aus Wiener Sicht ist dies vor allem kein Aktionsplan, der umgesetzt
werden kann, weil er weder ein Plan ist noch Aktionen entsprechend beinhaltet,
da es an der erforderlichen Konkretisierung im Hinblick auf Ressourcen,
Selbstverpflichtungen, Festlegung konkreter und partizipierbarer Ziele und
nicht zuletzt auch an einem konkreten Zeitplan mangelt. Nicht zuletzt sei auch
darauf hingewiesen, dass die Finanzierungsfragen völlig offengelassen wurden.
Es haben sich daher die Länder, die an sich über lange Zeit bis zur
Endfassung eingebunden waren, wo die Länder nicht mehr eingebunden gewesen
sind, und zwar alle Länder, im Rahmen eines Beschlusses der
Landesamtsdirektoren im Herbst 2009 von den damaligen Zwischenergebnissen
distanziert. Vermutlich hat dies auch dazu geführt, dass zu den
Abschlussarbeiten und zur Endformulierung des vorliegenden Papiers weder die
Bundesländer noch der Städtebund noch der Gemeindebund entsprechend eingebunden
waren.
Zum Inhaltlichen darf ich noch anmerken, es gibt Punkte, in denen Wien
von Anfang an klargestellt hat, dass diese so nicht mitgetragen werden können,
wie zum Beispiel die Forderung von Deutschkenntnissen vor der Einreise. Das
klingt sehr gut, aber es wird der Bevölkerung Sand in die Augen gestreut. Die
Regelung, wie sie jetzt vorgeschlagen wird, betrifft weniger als
20 Prozent der Personen, die einwandern und geht vollkommen am
angestrebten Ziel vorbei. Wir wollen, dass alle Deutsch sprechen und Deutsch
lernt man am besten im Land selbst. Wir müssen die Leute rasch in Deutschkurse
bringen und ihnen klar vermitteln, dass es ohne Deutsch nicht geht, wie wir das
mit unseren verschiedensten Programmen von „Start Wien“ bis zum „Mama lernt
Deutsch"-Kurs tun.
Wir erwarten, dass der Bund die Kosten für solche Programme nicht den
Ländern und Gemeinden überlässt, sondern, wie es überall in Europa
selbstverständlich ist, diese finanziert oder sich zumindest an den Kosten
beteiligt. Für Placebo sollte man sich eigentlich nicht zur Verfügung stellen.
Sollte der Bund daher das am 19. Jänner 2010 im Ministerrat
beschlossene Grundsatzpapier als Startschuss für eine ernsthafte und engagierte
Auseinandersetzung mit dem Thema der Integration sehen oder selbst
Verantwortung dafür übernehmen wollen, etwa auch durch das Zurverfügungstellen
zusätzlicher finanzieller Mittel, ist Wien selbstverständlich weiterhin zur
Mitarbeit bereit.
Ein den Namen Aktionsplan verdienendes Dokument müsste in einem künftig
durchgeführten Prozess erst erarbeitet werden. An der Bereitschaft, an einem
solchen Prozess teilzunehmen, wird es Wien nicht missen lassen, aber es wird
nicht zuletzt die Ernsthaftigkeit des gesamten Vorhabens daran zu messen sein.
Ein Integrationsgesetz auf Landesebene ist hier als
Erfordernis in diesem Nationalen Aktionsplan für Integration, im Grundsatzpapier,
im Übrigen nicht vorgesehen. Die Kompetenz zur Erlassung fremdenrechtlicher
Regelungen liegt laut Bundesverfassung eindeutig beim Bundesgesetzgeber. Schon
gar nicht ist das die Aufgabe des Landeshauptmannes, hier gesetzgeberisch tätig
zu sein. Ich denke, dass wir in Wien mit der Schaffung der zuletzt auch sehr
kooperativen Zuwanderungskommission, in den Bereichen der Bildungspolitik, der
Wohnpolitik, der Politik im öffentlichen Raum auch bewiesen haben, dass wir
dazu in der Lage sind, jene Arbeitsteilung, die uns nicht zuletzt die
Verfassung vorgibt, tatsächlich auch zu erfüllen. Es bestimmen nicht wir die
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