Landtag,
30. Sitzung vom 26.03.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 50 von 82
Gebrauches von öffentlichen Einrichtungen auch noch um den Begriff des
Zuganges zu erweitern. Weiters wird unter Abs 2 eingefügt: „Eine
unzumutbare Belästigung im Sinne des Abs 1 Z 1 beziehungsweise
unzumutbare Beeinträchtigung im Sinne des Abs 1 Z 2 ist auch dann
gegeben, wenn ...", und dann geht es weiter. Das sind einmal die
inhaltlichen Veränderungen bei der Wegweisung.
Was darüber hinaus in diesem Vorschlag zu finden ist, ist eigentlich
gar nicht eine Veränderung in inhaltlichem Sinne bei der Wegweisung, sondern
eine Verstärkung der Wegweisung, im Sinne dessen, dass man zwölf Stunden lang
nicht an den Ort zurückkehren kann, außer man braucht eine Hilfeleistung. Im
widrigen Fall gibt es eine Verwaltungsstrafe.
Das heißt, es geht bei der Bettelei im Landes-Sicherheitsgesetz darum,
dieses um den Begriff der Gewerbsmäßigkeit zu erweitern, es geht bei der
Wegweisung darum, den Zugang in die Bestimmungen aufzunehmen und eine
Verstärkung der Wegweisung zu machen, weil die Erfahrungen in den letzten
Jahren im Umgang mit diesem Gesetz einfach gezeigt haben, dass die Wegweisung
eine zahnlose war und diese Verstärkung daher nötig geworden ist.
Grundsätzlich möchte ich dazu sagen, dass wir uns mit dem Verbot der
gewerbsmäßigen Bettelei sehr lange auseinandergesetzt haben. Ich möchte hier
noch einmal die Intention der Antragstellerin darstellen. Es geht darum, dass
diejenigen zur Verantwortung gezogen werden sollen, die einen Profit aus der Bettelei
schlagen, und zwar einen Profit aus wehrlosen Menschen, die zum Betteln
angehalten werden, zum Teil auch - das haben wir heute hier schon gehört und
das sehen wir in vielen Fällen -, verstümmelt werden beziehungsweise sich die
Behinderung von Menschen durch diese Organisationen angeeignet wird, um einen
Profit daraus zu schlagen. Dieses Gesetz hat mit seinen Veränderungen die
Intention, diese Ausbeutungen zu verhindern und hat die Intention zu
verhindern, dass diese Menschen Opfer werden. Diese organisierte Bettelei ist
etwas, dem man sehr schwer ankommt. Der Begriff der Gewerbsmäßigkeit soll jetzt
ein zusätzliches Instrumentarium sein, um hier vorgehen zu können und um
tatsächlich diesen organisierten Betteleibanden das Handwerk zu legen. Ich sage
das hier einmal genau in dieser Form.
Opfer von Armut, wie es heute hier einige Male schon diskutiert wurde
und wie hier auch unterschiedlichste Interpretationen und Geschichten
dargestellt wurden, die mit einem stillen Appell um Unterstützung suchen und
die auf die Hilfsbereitschaft der Bevölkerung angewiesen sind, meinen wir mit
diesen Veränderungen absolut nicht. Diese soll die Gesetzesnovelle auch nicht
treffen. Wenn wir heute Beispiele von der Frau - unter Anführungszeichen -
Maier oder dem Karl oder auch der Natascha gehört haben, sind das nicht die
Menschen, die hier sozusagen betroffen sein sollen. Ganz im Gegenteil, wir
versuchen, wie auch schon bei der Kinderbettelei, in Kombination mit
Hilfsmaßnahmen, mit Sozialpaketen - wir haben gestern etwas beschlossen, wir
werden auch in der Zukunft noch einiges beschließen -, mit unseren
Auslandshilfen tatsächlich soziale Verantwortung zu zeigen. Wir werden
natürlich auch unseren Beitrag dazu leisten, die Lebenssituation dieser
Menschen zu verbessern beziehungsweise ihre Armut absolut zu bekämpfen. Wie
gesagt, zahlreiche Projekte gab es bisher, aber es sind auch zahlreiche
Projekte jetzt mit den einzelnen Hilfsorganisationen besprochen, weil wir
gleichzeitig diesen absolut bewussten Schritt setzen möchten, hier verstärkt
anzugehen.
Ich möchte mich, weil das heute schon diskutiert wurde, einmal mehr bei
unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, aber ich möchte mich auch
bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterin der Organisationen, die gemeinsam in
dieser Stadt für die soziale Sicherheit verantwortlich sind, bedanken. Ohne die
NGOs würde uns der Kampf gegen Armut und für soziale Gerechtigkeit in dieser
Form nicht gelingen. Aber es gilt auch, gegen Ausbeutung aufzutreten. Es geht
darum hinzuschauen und Verantwortung zu übernehmen, hinzuschauen und für
Sicherheit im Sinne der sozialen Sicherheit zu sorgen, und das auf Basis einer
klaren Haltung und einer klaren Wertevorstellung, wie sie die Sozialdemokratie
seit über 120 Jahren für sich in Anspruch nimmt und wie wir uns definieren,
nämlich auf Basis der Werte der Gleichheit, der Gerechtigkeit und der
Solidarität. Die wahren Allianzen, lassen Sie mich das zum Abschluss sagen,
treffen die Sozialdemokraten heute hier nicht mit der FPÖ. Die Allianzen, die
heute hier noch zustande kommen werden, treffen Sie und die anderen.
Ich bitte um Zustimmung zu dieser Vorlage. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Wir kommen nun zur
Abstimmung über die Gesetzesvorlage.
Da eine namentliche Abstimmung begehrt wurde und diese vorgesehen ist,
wenn mindestens 25 Landtagsabgeordnete zustimmen, bitte ich, wer dem
Begehren nach namentlicher Abstimmung zustimmen möchte, um ein Zeichen mit der
Hand. – Ich sehe hiermit die Einhelligkeit und somit einstimmig.
Ich darf Frau Mag Barbara Feldmann ersuchen, mit der namentlichen
Abstimmung zu beginnen.
Schriftführerin Abg Mag Barbara Feldmann: Dkfm Dr Fritz
Aichinger.
Abg Dkfm Dr Fritz Aichinger (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Ja.
Schriftführerin Abg Mag Barbara Feldmann: Dr Wolfgang
Aigner.
Abg Dr Wolfgang Aigner (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt
Wien): Ja.
Schriftführerin Abg Mag Barbara
Feldmann: Dipl-Ing Omar Al-Rawi.
Abg Dipl-Ing Omar Al-Rawi (Sozialdemokratische Fraktion
des Wiener Landtages und Gemeinderates): Ja.
Schriftführerin Abg Mag Barbara Feldmann: Mag Ines
Anger-Koch.
Abg Mag Ines Anger-Koch (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt
Wien): Ja.
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