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Landtag, 30. Sitzung vom 26.03.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 66 von 82

 

Maßnahmen, um den Gründen der Einheitlichkeit, der Verständlichkeit und der Rechtssicherheit entsprechen zu können. Es handelt sich hiebei um die Übernahme genau dieser Änderungen, wie sie heute schon besprochen wurden. Es ist dies eine Harmonisierung, und ich bitte um Zustimmung zu diesem vorliegenden Vorschlag.

 

Präsidentin Marianne Klicka: Danke. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. – Ich stelle die Stimmen der SPÖ fest. Somit ist die Gesetzesvorlage mehrheitlich angenommen.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung über Beschluss- und Resolutionsanträge.

 

Mir liegt ein Beschluss- und Resolutionsantrag der Abgen Dr Matthias Tschirf, Mag Maria Vassilakou und DDr Eduard Schock betreffend mehr Demokratie in Wien und ein faires Wahlrecht in Wien vor. Ich ersuche all jene Landtagsabgeordneten, die diesem Antrag zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das sind die Stimmen der ÖVP, der Freiheitlichen Partei und der Grünen, somit die Minderheit. Dieser Antrag ist daher abgelehnt.

 

Mir liegt ein weiterer Beschluss- und Resolutionsantrag der Abgeordneten der ÖVP Dr Matthias Tschirf und Dr Wolfgang Ulm betreffend Wahlrecht auch für Zweitwohnsitzer in Wien vor. Ich ersuche auch diesfalls um ein Zeichen der Zustimmung durch die Abgeordneten. – Das sind die Stimmen der ÖVP und der Freiheitlichen Partei. Somit ist auch dieser Antrag abgelehnt. Danke.

 

Das Gesetz ist somit in erster Lesung mehrstimmig angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. (Abg Dipl-Ing Martin Margulies: Widerspruch! – Dr Matthias Tschirf: Widerspruch!)

 

Da ein Widerspruch erfolgt, wird gemäß § 127 Abs 1 der Wiener Stadtverfassung die zweite Lesung dieses Gesetzes auf die Tagesordnung der nächstfolgenden Sitzung des Landtages gesetzt.

 

Bevor wir zu Postnummer 3 kommen, möchte ich auf die Forderung von Herrn DDr Schock zurückkommen, Herrn Klubobmann Lindenmayr für die Äußerung, Frau Präsidentschaftskandidatin Rosenkranz sei eine „Keller-Nazi", einen Ordnungsruf zu erteilen.

 

Ich habe das wörtliche Protokoll erhalten und gelesen. Herr Klubobmann Lindenmayr hat das Wort Keller-Nazi verwendet. – Es gibt eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Bezug auf den Publizisten Hans-Henning Scharsach, der Barbara Rosenkranz im Magazin „News" als Beispiel für eine „Keller-Nazi" hingestellt hat. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs lautet, dass Frau Rosenkranz als Politikerin und Person des öffentlichen Lebens eine akzeptable Kritik in Grenzen zu erwarten und auch anzunehmen hat. Das gelte für Politiker in einem weiteren Sinn als für Privatpersonen.

 

Der Gerichtshof hat also festgestellt, dass die in diesem Zusammenhang gebrauchte Bezeichnung, nämlich der Ausdruck „Keller-Nazi", in dem Sinn zu verstehen ist, wie ihn Norbert Steger erstmals verwendet hat und damit Personen meinte, die ein ambivalentes Verhältnis zu nationalsozialistischem Gedankengut hatten.

 

Daher ist es zulässig, diese Bezeichnung in diesem Zusammenhang zu verwenden, und ich werde keinen Ordnungsruf erteilen. (Abg DDr Eduard Schock: Zur Geschäftsordnung!) Bitte.

 

Abg DDr Eduard Schock (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Präsidentin!

 

Ich finde es eigentlich sehr traurig, dass Sie nicht bereit sind, hier einen Ordnungsruf zu erteilen! Die gerichtliche Strafbarkeit und die Klagbarkeit, die dann bei den europäischen Gerichtshöfen ausjudiziert wird, ist nämlich nur eine Sache, und es mag schon sein, dass das in diesem Fall ausjudiziert ist, wie Sie uns eben vorgelesen haben. Dieses Haus hat aber doch bisher einen höheren Stellenwert auf die Würde des Hauses und auch auf die Diktion gelegt, die in diesem Haus üblich ist. Daher halte ich es für sehr bedauerlich und bedenklich, wenn wir mit dem heutigen Tage beginnen, das Vokabular, das vielleicht juristisch und zivilrechtlich möglich ist, in die Diktion dieses Haus zu übernehmen!

 

Ich meine, es war in diesem Haus aus Gründen der Selbstachtung vor allem auch in einem beginnenden Wahlkampf immer gute Sitte, einen höheren Standard, was die Wortwahl anbelangt, zu wählen. Daher ersuche ich Sie, Frau Präsidentin, das noch einmal zu überdenken und auch in Hinkunft darauf zu achten, dass die Abgeordneten sich hier einer Wortwahl befleißigen, die der Würde dieses Hauses entspricht, auch wenn sie nicht gegen zivilrechtliche Normen oder Klagbarkeiten verstößt.

 

Ich bitte Sie, meine Damen und Herren: Achten Sie auf die Wortwahl! Achten Sie auf die Würde dieses Hauses und damit auf unser aller Würde! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Wir kommen nun zu Postnummer 3. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Jugendschutzgesetz 2002 geändert wird. Berichterstatter hiezu ist Herr Amtsf StR Oxonitsch. Ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatter Amtsf StR Christian Oxonitsch: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung zu dieser Änderung des Gesetzes.

 

Präsidentin Marianne Klicka: Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg Mag Wutzlhofer. Ich erteile es ihm.

 

Abg Mag Jürgen Wutzlhofer (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Landesrat! Hohes Haus!

 

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