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Landtag, 30. Sitzung vom 26.03.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 77 von 82

 

Dann hätten wir uns die ganze Diskussion erspart! Das wäre das Einfachste überhaupt gewesen. Ein, zwei andere Adaptierungen wären vielleicht auch noch nötig gewesen, weil offensichtlich eine gewisse Anzahl Ihrer Mandatare doch alle mit einbeziehen will, aber das trauen Sie sich politisch jetzt natürlich vor der Wahl nicht!

 

Ich garantiere Ihnen: Es werden sowieso andere Rassen dazukommen beziehungsweise aus Ihrer Sicht vielleicht dazukommen müssen. Wenn ich mir nämlich das Gesetz beziehungsweise die noch kommende Verordnung anschaue, dann sehe ich, dass sie sich auf diese 5 Prozent von Hunden beziehungsweise diese 13 Hunderassen beschränkt, die angeblich oder wahrscheinlich gefährliche Hunde oder so genannte Kampfhunde sind. Es werden dann aber auch alle anderen mit einbezogen werden müssen, die sich untereinander und mit Mischlingen paaren und dann junge Welpen bekommen.

 

Das schaue ich mir an! In Wirklichkeit wird man am Schluss nicht mehr feststellen können, in welcher Generation welche Gene von welchem Hund hinzugekommen sind, und daher werden Sie nicht umhin können, meine Damen und Herren, auch die Mischlinge mit aufzunehmen – die werden Sie aufnehmen müssen! –, und zwar natürlich auch in die Verordnung nach § 2. Dann werden wir in Wien eh wahrscheinlich bei 80 Prozent sein, dann fallen nur mehr die kleinen Dackel heraus, denn bei diesen ist unwahrscheinlich, dass die Gene eines Bernhardiners in irgendeiner Generation dabei waren. Aber ansonsten werden wir auf 80 Prozent kommen.

 

Meine Damen und Herren! Das Tragische an der Geschichte der Ankündigung dieses Tierhaltegesetzes sowohl – das muss ich auch dazu sagen – in Niederösterreich als auch in Wien ist, dass die Tierheime überfüllt sind. Wir haben jede Menge von diesbezüglichen Briefen. Sie können sich etwa auch die Leserbriefe in allen Medien anschauen, nicht nur in der „Kronen Zeitung“, wo Frau Entenfellner sehr aktiv ist. Sie finden das auch in „Österreich“, in der „Presse“, wo auch immer. Die Leute geben diese Tiere ab, auch wenn sie schon alt sind – nicht die Leute, sondern die Hunde! –, weil sie es sich nicht antun wollen, diesen Hundeführschein zu machen. In Niederösterreich hat das innerhalb einiger Wochen eingesetzt, dort sind die Tierheime ebenfalls mit solchen armen Hunden überfüllt, die wahrscheinlich ihr Leben lang dort bleiben müssen werden.

 

Meine Damen und Herren! Die Tierärztekammer hat interessante Stellungnahmen abgegeben, die auch Sie kennen werden. Und auch die Tierärztekammer vertritt – so wie viele andere Experten, außer offensichtlich Ihren Experten – ganz eindeutig die Auffassung, dass es wissenschaftlich unsinnig ist, in ungefährliche und gefährliche Rassen, also so genannte Kampfhundrassen, einzuteilen. Ein Beispiel ist schon gefallen, mein Vorredner hat das schon erwähnt.

 

Sie legen im Zusammenhang mit dem Hundeführschein eine rechtlich abstrakte Pflicht fest, indem sie grundsätzlich nicht sagen – das ist aber entscheidend! –, wer überhaupt gefährlich ist. Das gibt es in Ihrem Gesetz noch gar nicht, und es wird auch interessant sein, was letztlich in der Verordnung steht wird!

 

Meine Damen und Herren! Nun komme ich kurz zu einigen wenigen Punkten dieses Gesetzes; es wurde eh schon sehr viel gesagt.

 

Das mit dem sechsten Lebensmonat wurde heute schon diskutiert. Ich halte das für undurchführbar, und ich halte es auch nicht für gescheit, dass man mit Hunden bereits im Kleinstalter den Hundeführschein macht, denn zu diesem Zeitpunkt kennt man den Charakter des Hundes ja noch nicht. Man weiß nicht, wie er mit eineinhalb Jahren ausschauen wird, ob er aggressiv werden wird oder was immer. Das werden Sie im Welpenalter – und mit sechs Monaten sind es noch Welpen – nicht feststellen können!

 

Ein interessanter Punkt ist Abs 8 des § 2: Bei Nichtbestehen der Hundeführscheinprüfung ist eine einmalige Wiederholung innerhalb von drei Monaten zulässig. Wenn man die Prüfung dann wieder nicht besteht, dann verfällt der Hund, was immer das heißen soll. – „Verfallen“ bedeutet im Recht normalerweise, dass etwas weggenommen wird. Ich werde mir dann anschauen, wohin Sie die Hunde dann geben, wenn jemand diese Hundeführscheinprüfung zwei Mal nicht schafft! Diese Prüfung ist auch schriftlich, und ich habe schon immer gesagt, dass es eine Unmenge an Leuten gibt, die zwar durchaus intelligent sind, die sich aber bei schriftlichen Arbeiten sehr schwer tun. Der eine oder andere von uns weiß, dass es oft sogar sehr schwierig ist, Formulare auszufüllen, geschweige denn irgendwelche Fragen anzukreuzen. Es kann sein, dass ein Herr oder eine Dame den Führschein nicht schafft. Nehmen Sie dann wirklich den Hund weg? Stecken Sie den Hund dann wirklich auf Kosten dieses Herrn oder dieser Dame in ein Tierheim? Was machen Sie denn mit dem Hund?

 

Die zweite Frage: Was geschieht in den drei Monaten dazwischen? Bleibt der Hund zu Hause? Wenn man Glück hat, hat derjenige eine Terrasse, und der Hund kann draußen äußerln gehen. Wenn jemand aber keine Terrasse hat, was geschieht dann mit dem Hund? Wer geht mit dem Hund dann drei Monate lang Gassi? Wer macht das in diesen drei Monaten? Wenn jemand dann noch keinen Hundeführschein hat, dann kann man den Hund doch nicht einfach einsperren! Auch das ist sicherlich nicht durchdacht, meine Damen und Herren! (Zwischenruf von Amtsf StRin Mag Ulli Sima.) Was steht im Gesetz? (Weiterer Zwischenruf von Amtsf StRin Mag Ulli Sima.) Aha! Sehr gut! Danke! Es ist gut, dass die Frau Landesrätin mir zuhört! Ich lerne auch von ihr. Dort steht „mit Beißkorb“. Das ist gut! Es geht also dann nicht der Hundebesitzer, sondern der Hund mit Beißkorb drei Monate lang durch die Gegend spazieren. Okay, das habe ich jetzt verstanden!

 

Punkt 10: Die Behörde hat die Frage nach dem äußeren Erscheinungsbild des Hundes zu beurteilen. Das ist deswegen interessant, weil es in diesem Fall eine Beweislastumkehr gibt, und das ist sicherlich verfassungsrechtlich sehr bedenklich, weil es das im öffentlichen Recht überhaupt nicht gibt. Es kann keine

 

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