Landtag,
30. Sitzung vom 26.03.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 77 von 82
Dann hätten wir uns die ganze Diskussion erspart! Das wäre das
Einfachste überhaupt gewesen. Ein, zwei andere Adaptierungen wären vielleicht
auch noch nötig gewesen, weil offensichtlich eine gewisse Anzahl Ihrer
Mandatare doch alle mit einbeziehen will, aber das trauen Sie sich politisch
jetzt natürlich vor der Wahl nicht!
Ich garantiere Ihnen: Es werden sowieso andere Rassen dazukommen
beziehungsweise aus Ihrer Sicht vielleicht dazukommen müssen. Wenn ich mir
nämlich das Gesetz beziehungsweise die noch kommende Verordnung anschaue, dann
sehe ich, dass sie sich auf diese 5 Prozent von Hunden beziehungsweise
diese 13 Hunderassen beschränkt, die angeblich oder wahrscheinlich gefährliche
Hunde oder so genannte Kampfhunde sind. Es werden dann aber auch alle anderen
mit einbezogen werden müssen, die sich untereinander und mit Mischlingen paaren
und dann junge Welpen bekommen.
Das schaue ich mir an! In Wirklichkeit wird man am Schluss nicht mehr
feststellen können, in welcher Generation welche Gene von welchem Hund
hinzugekommen sind, und daher werden Sie nicht umhin können, meine Damen und
Herren, auch die Mischlinge mit aufzunehmen – die werden Sie aufnehmen
müssen! –, und zwar natürlich auch in die Verordnung nach
§ 2. Dann werden wir in Wien eh wahrscheinlich bei 80 Prozent sein,
dann fallen nur mehr die kleinen Dackel heraus, denn bei diesen ist
unwahrscheinlich, dass die Gene eines Bernhardiners in irgendeiner Generation
dabei waren. Aber ansonsten werden wir auf 80 Prozent kommen.
Meine Damen und Herren! Das Tragische an der Geschichte der Ankündigung
dieses Tierhaltegesetzes sowohl – das muss ich auch dazu
sagen – in Niederösterreich als auch in Wien ist, dass die Tierheime überfüllt
sind. Wir haben jede Menge von diesbezüglichen Briefen. Sie können sich etwa
auch die Leserbriefe in allen Medien anschauen, nicht nur in der „Kronen
Zeitung“, wo Frau Entenfellner sehr aktiv ist. Sie finden das auch in
„Österreich“, in der „Presse“, wo auch immer. Die Leute geben diese Tiere ab,
auch wenn sie schon alt sind – nicht die Leute, sondern die
Hunde! –, weil sie es sich nicht antun wollen, diesen Hundeführschein zu
machen. In Niederösterreich hat das innerhalb einiger Wochen eingesetzt, dort
sind die Tierheime ebenfalls mit solchen armen Hunden überfüllt, die
wahrscheinlich ihr Leben lang dort bleiben müssen werden.
Meine Damen und Herren! Die Tierärztekammer hat interessante
Stellungnahmen abgegeben, die auch Sie kennen werden. Und auch die Tierärztekammer
vertritt – so wie viele andere Experten, außer offensichtlich Ihren Experten – ganz
eindeutig die Auffassung, dass es wissenschaftlich unsinnig ist, in
ungefährliche und gefährliche Rassen, also so genannte Kampfhundrassen,
einzuteilen. Ein Beispiel ist schon gefallen, mein Vorredner hat das schon
erwähnt.
Sie legen im Zusammenhang mit dem Hundeführschein eine rechtlich
abstrakte Pflicht fest, indem sie grundsätzlich nicht sagen – das
ist aber entscheidend! –, wer überhaupt gefährlich ist. Das gibt es in Ihrem
Gesetz noch gar nicht, und es wird auch interessant sein, was letztlich in der
Verordnung steht wird!
Meine Damen und Herren! Nun komme ich kurz zu einigen wenigen Punkten
dieses Gesetzes; es wurde eh schon sehr viel gesagt.
Das mit dem sechsten Lebensmonat wurde heute schon diskutiert. Ich
halte das für undurchführbar, und ich halte es auch nicht für gescheit, dass
man mit Hunden bereits im Kleinstalter den Hundeführschein macht, denn zu
diesem Zeitpunkt kennt man den Charakter des Hundes ja noch nicht. Man weiß
nicht, wie er mit eineinhalb Jahren ausschauen wird, ob er aggressiv werden
wird oder was immer. Das werden Sie im Welpenalter – und mit sechs Monaten sind
es noch Welpen – nicht feststellen können!
Ein interessanter Punkt ist Abs 8 des § 2: Bei Nichtbestehen
der Hundeführscheinprüfung ist eine einmalige Wiederholung innerhalb von drei
Monaten zulässig. Wenn man die Prüfung dann wieder nicht besteht, dann verfällt
der Hund, was immer das heißen soll. – „Verfallen“ bedeutet im Recht
normalerweise, dass etwas weggenommen wird. Ich werde mir dann anschauen, wohin
Sie die Hunde dann geben, wenn jemand diese Hundeführscheinprüfung zwei Mal
nicht schafft! Diese Prüfung ist auch schriftlich, und ich habe schon immer
gesagt, dass es eine Unmenge an Leuten gibt, die zwar durchaus intelligent
sind, die sich aber bei schriftlichen Arbeiten sehr schwer tun. Der eine oder
andere von uns weiß, dass es oft sogar sehr schwierig ist, Formulare
auszufüllen, geschweige denn irgendwelche Fragen anzukreuzen. Es kann sein,
dass ein Herr oder eine Dame den Führschein nicht schafft. Nehmen Sie dann
wirklich den Hund weg? Stecken Sie den Hund dann wirklich auf Kosten dieses
Herrn oder dieser Dame in ein Tierheim? Was machen Sie denn mit dem Hund?
Die zweite Frage: Was geschieht in den drei Monaten dazwischen? Bleibt
der Hund zu Hause? Wenn man Glück hat, hat derjenige eine Terrasse, und der
Hund kann draußen äußerln gehen. Wenn jemand aber keine Terrasse hat, was
geschieht dann mit dem Hund? Wer geht mit dem Hund dann drei Monate lang Gassi?
Wer macht das in diesen drei Monaten? Wenn jemand dann noch keinen
Hundeführschein hat, dann kann man den Hund doch nicht einfach einsperren! Auch
das ist sicherlich nicht durchdacht, meine Damen und Herren! (Zwischenruf
von Amtsf StRin Mag Ulli Sima.) Was steht im Gesetz? (Weiterer
Zwischenruf von Amtsf StRin Mag Ulli Sima.) Aha! Sehr gut! Danke! Es ist
gut, dass die Frau Landesrätin mir zuhört! Ich lerne auch von ihr. Dort steht
„mit Beißkorb“. Das ist gut! Es geht also dann nicht der Hundebesitzer, sondern
der Hund mit Beißkorb drei Monate lang durch die Gegend spazieren. Okay, das
habe ich jetzt verstanden!
Punkt 10: Die Behörde hat die Frage nach dem
äußeren Erscheinungsbild des Hundes zu beurteilen. Das ist deswegen
interessant, weil es in diesem Fall eine Beweislastumkehr gibt, und das ist
sicherlich verfassungsrechtlich sehr bedenklich, weil es das im öffentlichen
Recht überhaupt nicht gibt. Es kann keine
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