Landtag, 31. Sitzung vom 19.04.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 10 von 34
werden wir sehen, wie sich diese Verhandlungen in weiterer Folge
darstellen werden.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. - Die
1. Zusatzfrage wird von Frau Abg Smolik gestellt. Ich ersuche darum.
Abg Claudia Smolik (Grüner Klub im Rathaus):
Herr Stadtrat!
Vielen Dank für die Antwort. Sie haben sich in Ihrer Antwort schon auf
die Qualitätsstandards bezogen; jetzt ist ja in diesem zweiten Entwurf bei den
Personalstandards und den Anforderungen ans Personal nur die Rede von
fachlichen Standards, und von einem einheitlichen Personalschlüssel sind wir
auch weit entfernt, dass das normiert wird. Es gibt gerade von den Menschen,
die in diesen Berufen tätig sind, aber auch von den Kinder- und
Jugendanwaltschaften ganz klar die Forderung, dass es weitergehende fachliche
Standards in diesem Gesetzentwurf geben soll, um in der Jugendwohlfahrt zu
Verbesserungen zu kommen, aber auch genau dieser Personalschlüssel vorkommen
soll.
Wie hat sich Wien in der Stellungnahme zu diesen beiden Fragen
positioniert?
Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Stadtrat.
Amtsf StR Christian Oxonitsch: Dass grundsätzlich
natürlich gerade auch Fragen des Personalschlüssels, Fragen der entsprechenden
Betreuungsqualität in einer historischen Tradition von neun Bundesländern sehr
unterschiedlich gesehen werden, ist klar. Daher haben wir auch sehr maßgeblich
für jene Punkte, die aus Sicht des Amtes der Wiener Landesregierung einer
klaren gesetzlichen Bestimmung bedürfen, letztendlich auch im Interesse der
Wiener Jugendwohlfahrt darauf Bezug genommen. Denn wir kennen das durchaus, und
das zeigen auch die Reaktionen der Bundesländer darauf. Es haben sich ja
Bundesländer bereits im Konsultationsmechanismus gerade auch mit ihren Bedenken
betreffend die steigenden Kosten, die für Wien nicht relevant sind, weil wir
bereits entsprechende Qualitätsstandards haben, zu Wort gemeldet.
Persönlich beziehungsweise inhaltlich begrüßen wir natürlich diese
Festschreibung. Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen - und das ist eben
immer wieder in Verhandlungsprozessen zwischen Bundesländern so -, dass es
stets um die Frage geht, welche gemeinsamen Kompromisse erzielt werden können,
auch im Interesse einer stufenweise Weiterentwicklung in anderen Bundesländern
in diesen Bereichen. Ich nenne hier nur den Bereich des Vier-Augen-Prinzips:
Will man so etwas haben oder nicht? Will man hier letztendlich zusätzliche
Qualitätsstandards haben oder nicht?
Hier ist der Kompromiss nicht immer ein Maximalkompromiss, der erzielt
werden kann. Daher haben wir uns in unserer unmittelbaren Stellungnahme davon
enthalten, weil wir feststellen können, dass gegen jene Standards, die wir in
Wien gerade auch im Bereich des Personalschlüssels, gerade auch im Bereich des
Abklärungsverfahrens haben, einige Bundesländer leider nach wie vor ihre
Bedenken anmelden, in erster Linie aus der Kostensicht. (Beifall bei der
SPÖ.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. - Die
2. Zusatzfrage stellt Frau Mag Anger-Koch. Ich ersuche darum.
Abg Mag Ines Anger-Koch (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt
Wien): Sehr geehrter Stadtrat!
Eine Frage noch zu diesem Entwurf: Welche Maßnahmen will das Land
treffen, um die Vorgaben des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes dann in
Wien entsprechend umzusetzen?
Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Stadtrat.
Amtsf StR Christian Oxonitsch: Wie bereits gesagt, im
laufenden Diskussionsprozess hat sich gezeigt, dass wir in Wien, gerade was die
Standards der Kinder- und Jugendhilfe oder der Jugendwohlfahrt betrifft,
eigentlich Vorreiter in vielen Bereichen sind. Gerade auch aktuelle
Diskussionen, die immer in die entsprechende Öffentlichkeit kommen, sind hier
in Wien bereits Standard, sind gang und gäbe. Ein wesentlicher Bereich - ich
habe ihn eingangs schon erwähnt - ist die Frage der Dokumentation, die Frage
eines wirklichen Vier-Augen-Prinzips, die Frage eines entsprechenden
Nothilfeplans.
All das ist bereits Standard in Wien, aber hier klaffen durchaus noch
Welten zwischen den Standards, die wir in Wien haben, und den Bundesländern
auseinander. Ich denke auch an den eingangs erwähnten Bereich des
niederschwelligen Angebotes. Ich glaube, dass es hier österreichweit
einheitliche Standards geben sollte. Aber wir haben uns zu diesem Entwurf
grundsätzlich positiv geäußert, weil wir eben glauben, dass Verbesserungen
immer Verbesserungen sind, so klein sie letztendlich auch sein mögen. Daher
unterstütze ich natürlich auch diese einheitlichen Rahmenbedingungen.
Wir haben uns nicht zuletzt mit unseren Aufstockungen im Bereich des
Personals, mit der Schaffung von zusätzlichen Betreuungsmöglichkeiten von
Kindern und Jugendlichen im Bereich von Wohngemeinschaften, aber auch
Krisenzentren, und den vorbereitenden Arbeiten für die Errichtung einer
sozialpsychiatrischen Wohngemeinschaft, aber auch einer niederschwelligen
Betreuungseinrichtung für Jugendliche in Wien - die Vorbereitungen dafür laufen
bereits - auf alle Notwendigkeiten entsprechend vorbereitet, um für den Fall,
dass es zu diesen von uns begrüßten einheitlichen Standards kommt, entsprechend
alle Grundlagen und Auflagen zu erfüllen.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. - Wir
kommen zur 4. Zusatzfrage, da die 3. Zusatzfrage zurückgezogen wurde, und ich
erteile Frau Abg Smolik das Wort.
Abg Claudia Smolik (Grüner
Klub im Rathaus): Es ist schade, dass dieses sehr weitreichende Gesetz, das
auch für die Wiener Kinder und Jugendlichen sehr wichtig sein wird,
offensichtlich zu so wenigen Fragen anregt.
Ich habe schon noch eine Frage, weil Sie die
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