Landtag,
33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll -
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sofort hören, Herr Kollege, und ich hoffe doch auf die Zustimmung der
Sozialdemokratie, um Ihre Versprechen der Vergangenheit nicht wieder einmal zu
brechen. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Heinz Hufnagl: Als nächster Redner hat sich Herr
Abg Schreuder zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Abg Marco Schreuder (Grüner
Klub im Rathaus): Sehr geehrten Damen und Herren! Sehr
geehrter Herr Präsident! Meine Vorrednerin, StRin Monika Vana, hat ja bereits
die Begründung unseres Antrages vorgebracht. Erlauben Sie mir nur die
Anmerkung: Man kann natürlich gewisse Dinge nachvollziehen, aber in vielen
Bereichen kann man auch einfach Avantgarde sein, und Wien könnte sagen, wir
sind eine total europäische Stadt. Mittlerweile gibt es ja auch, wie wir
wissen, mehr deutsche Zuwanderer und Zuwanderinnen als von irgendeinem anderen
Land. Seien wir doch europafreundlich! Geben wir allen Europäern und
Europäerinnen, die Wien zum Lebensmittelpunkt wählen und hier den Hauptwohnsitz
haben, die Möglichkeit, auch mitzubestimmen! Dementsprechend bringe ich den
Antrag ein, ohne ihn nochmals zu begründen.
„Der Landtag wolle beschließen: Der Wiener Landtag fordert das
zuständige Mitglied der Landesregierung auf, unverzüglich die erforderlichen
Schritte zu setzen, um das aktive und passive Wahlrecht von in Wien lebenden
BürgerInnen der Europäischen Union auch für den Gemeinderat
sicherzustellen."
Wenn in Europa die Slowakei gegen Italien gewinnen kann – ich glaube,
derzeit steht es 2:1 –, dann können in Wien auch EU-BürgerInnen einmal wählen.
Es ist vieles möglich in Europa. – Vielen Dank. (Heiterkeit und Beifall bei
den GRÜNEN.)
Präsident Heinz Hufnagl: Als nächster Redner hat sich der
Abg Mag Maresch zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Abg Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub im Rathaus):
Ich möchte noch hinzufügen, es geht um Demokratie, und da möchte ich eigentlich
nur kurz etwas bekannt geben und zum Ausdruck bringen, dass ich mich sehr
freue: An der Marillenalm-Abstimmung haben 33 Prozent der Berechtigten
teilgenommen – ziemlich genau so viele wie in Wirklichkeit bei dem
SPÖ-Fragenstakkato; 33 Prozent in Meidling –, und es haben sich
87,4 Prozent gegen die Verbauung der Marillenalm ausgesprochen (Beifall
bei GRÜNEN und FPÖ.), was
uns sehr, sehr freut, und nur 12 Prozent waren für die Verbauung. Das hat
uns auch gefreut, dass es nur so wenig sind.
Und was wir uns jetzt noch wünschen, ist, dass das, was der Kollege
Al-Rawi angekündigt hat, nämlich dass es ja auch eine Rückwidmung geben kann,
geschieht und dass die SPÖ das sehr, sehr schnell in Angriff nimmt. – Danke
schön. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Heinz Hufnagl: Als nächster Redner hat sich der
Herr Klubvorsitzende Abg Dr Tschirf zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt
Wien): Herr Präsident! Frau Stadträtin! Meine sehr geehrten Damen und
Herren!
Wir sind gerade, was die Fragen der europäischen Integration betrifft,
für eine Weiterentwicklung, gerade auch der Mitwirkung der Bürgerinnen und
Bürger Europas. Das ist wichtig. Aber in der Frage, ob die Wahl zu einer
gesetzgebenden Körperschaft, wie das beispielsweise die Stadt Wien jetzt
betrifft, zulässig ist, da ist ganz klar, was der Vertrag von Maastricht dazu
sagt.
Damals haben sowohl Österreich als auch Deutschland, das heißt, jene
Länder, die ein föderalistisches System haben, das heißt, ein System, wo die
gesetzgebenden Körperschaften des Landtages und des Nationalrates nebeneinander
bestehen, festgelegt, dass für Hamburg, Berlin, Bremen und Wien die Situation
die ist, dass das eben Landtage sind und für Landtage diese Bestimmung des
Kommunalrechtes nicht gilt.
Die österreichische Bundesverfassung unterscheidet da ja auch. Bei den
Gemeinden außerhalb Wiens gibt es die Möglichkeit, dass die Länder die
Direktwahl der Bürgermeister vorsehen, während diese Möglichkeit etwa für Wien
gemäß den Bestimmungen der Bundesverfassung, Art 108 ff, nicht
besteht. Das heißt, da gibt es eine Differenzierung zwischen zwei verschiedenen
Systemen von Gemeinden.
Wien ist einfach auch Land. Das wäre auf EU-Ebene zu regeln, wenn
Landtage, Nationalräte und Ähnliches hier vorgesehen sind. Im Moment ist das
eindeutig verfassungswidrig, und daher lehnen wir das ab.
Präsident Heinz Hufnagl: Frau Abg Feldmann ist ab
17.44 Uhr entschuldigt.
Als nächster Redner hat sich Herr Abg Dr Stürzenbecher zu Wort
gemeldet. Ich erteile es ihm.
Abg Dr Kurt Stürzenbecher
(Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrte Herr
Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich kann mich ganz kurz halten, weil der Klubvorsitzende Matthias
Tschirf von der ÖVP im Wesentlichen die richtige Argumentation vorgebracht hat,
die ich im Ergebnis teile. Ich mache mir nur langsam ein bisschen Sorgen um das
Rechtsverständnis der Grünen. Ich
bin zwar gegen dieses permanente Fremdschämen, wie es die Grünen machen, aber Fremdsorgen muss
noch erlaubt sein, und ich mache mir Sorgen, weil die Grünen beim vorigen Tagesordnungspunkt gesagt haben, es ist
ihnen vollkommen egal, wie ein Verfassungsgerichtshoferkenntnis ist, und sie es
jetzt bei diesem schon wieder machen. (Abg
Dipl-Ing Martin Margulies: Man muss es kritisieren dürfen! Auch ein Verfassungsgerichtshoferkenntnis!)
Man müsste auf EU-Ebene und auf Ebene der Bundesverfassung Änderungen
herbeiführen. Auch auf EU-Ebene! Und das ist natürlich etwas, was in diesem
Zusammenhang kaum möglich ist.
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