Landtag,
33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll -
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Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Liebe Kolleginnen und
Kollegen!
Ich werde nur sehr kurz zur 11. Novelle, es ist ja schon die
11. Novelle seit 1996 des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes, Stellung
nehmen. Das Wiener Gleichbehandlungsgesetz ist ja eigentlich ein sehr, sehr
gutes, ein sehr fortschrittliches Gesetz. Wir haben es immer unterstützt.
Trotzdem schreitet unserer Ansicht nach die Gleichstellung im Wiener Magistrat
nur sehr, sehr langsam und sehr mäßig voran. Man könnte also sagen, es hapert
auf gut wienerisch oder es mangelt, ist der schönere Ausdruck, an der
Umsetzung. Es besteht hier sehr großer Handlungsbedarf, einmal hinzuschauen,
brauchen wir nicht offensivere Umsetzungsstrategien, um das gute Recht auch
wirklich in bessere Kennzahlen hier für den Wiener Magistrat umzusetzen.
Leider ist diese Novelle unserer Ansicht nach kein großer Wurf, wie die
Frau StRin Frauenberger
heute medial angekündigt hat. Sie sprechen von so genanntem Turbomotor für die
Gleichstellung und von einem neuen Gleichbehandlungsgesetz. Das ist es unserer
Ansicht nach nicht. Wir werden der Novelle zwar zustimmen. Es sind einige
Verbesserungen, die hier tatsächlich vorgenommen werden, keine Frage, und auch
einige Anpassungen an aktuelle Evaluierungsergebnisse. Also es wird zum
Beispiel in Zukunft im Rahmen einer Neudefinition des Dienststellenbegriffs
mehr Kontaktfrauen geben. Das ist gut. Diese Kontaktfrauen werden auch mehr
Weiterbildungsmöglichkeiten und ein Recht auf Weiterbildung bekommen. Es wird
alle drei Jahre eine Berichtslegung durch den oder die, denke ich,
Gleichbehandlungsbeauftragte im Gemeinderat geben. Das wird auch, denke ich,
endlich die Debatte in diesem Haus über Frauenförderung und ihre Maßnahmen
etwas beleben.
Sehr wichtig sehen wir auch, dass künftig die Mehrfachvernehmungen von
Opfern sexueller Belästigung vermieden werden sollen, in Fällen von schwerer
sexueller Belästigung. Wir hätten uns gewünscht, dass es in allen Fällen
sexueller Belästigung möglich wäre, diese Vermeidung von Mehrfachvernehmungen
vorzunehmen. Also es ist einmal ein wichtiger Schritt. Und selbstverständlich
ist auch die Berücksichtigung der Eingetragenen Partnerschaften in diesem
Gesetz ein enorm wichtiger Schritt.
Allein, wir sehen auch einige Dinge kritisch, die Sie auch in der
Presseaussendung angemerkt haben. Zum Beispiel reden Sie von der Einführung
einer Gleichbehandlungsanwaltschaft. Wir finden eigentlich diesen Ausdruck
irreführend. Es ist in dem Sinn unserer Ansicht nach keine Anwaltschaft, die
diesen Namen verdient oder die mit anderen Anwaltschaften, wie zum Beispiel der
Umweltanwaltschaft, vergleichbar wäre. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft ist
nicht einmal als Begriff im Gesetz verankert und wird auch nicht durch die
Landesregierung bestimmt. Also die Gleichbehandlungsbeauftragte wird nicht, wie
die Umweltanwältin, durch die Landesregierung bestimmt, sondern auf Grund eines
Dreiervorschlags von der Stadträtin, was vielleicht auch Fragen der Unabhängigkeit
aufwirft. Das ist schade. Man hätte hier weitergehende Lösungen für eine echte
Gleichbehandlungsanwaltschaft finden können. Das hätten wir sehr begrüßt.
Und auch die Auflösung der Wiener Arbeitsgruppe für
Gleichbehandlungsfragen könnte kritisch werden, sage ich einmal so. Wir geben
dem ja eine Chance der Neuregelung, sage ich. Aber wir befürchten, dass hier
Experten und Expertinnen, die bisher beigezogen waren, wie zum Beispiel die
Gewerkschaft, wie zum Beispiel die Personalvertretung, hier künftig mit ihrer
Expertise und auch mit ihrer Verantwortung, die sie damit für die
Gleichstellung gehabt haben, hier ausgeschlossen sind. In Hinkunft würde es sich nur mehr um eine Kann-Bestimmung
handeln, dass also Experten/Expertinnen von der Gleichbehandlungskommission
beigezogen werden können, aber nicht mehr müssen wie bisher in der Wiener
Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen, die ja sehr breit aufgestellt war.
Was wir auch vermissen, ist einfach schlichtweg, dass es nicht mehr
Ressourcen für Gleichbehandlungen gibt und keine Aufstockung der
Gleichbehandlungsorgane. Ja, ich muss es immer wieder sagen, es gibt zwar eben,
wie gesagt, eine Aufgabenausweitung und auch eine bessere Klarstellung von
Aufgaben, aber, wie gesagt, mehr Ressourcen und eine Aufstockung wären hier
sehr, sehr dringend. Es gibt nicht mehr Transparenz und Kontrollmöglichkeiten.
Leider gibt es immer noch keine Sanktionen bei der Nichterfüllung der Ziele.
Leider wird das Thema Einkommen im Magistrat für die
Gleichbehandlungsbeauftragten kein Thema sein. Das halten wir für sehr schade,
weil wir das Problem der Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern
auch im öffentlichen Dienst, obwohl er geringer ist als in der
Privatwirtschaft, für ein dringendes Problem halten und werden auch dazu
nachher noch einen Antrag einbringen. Und es gibt keine Möglichkeit der
Gleichbehandlungsbeauftragten zur Stellungnahme für Gesetze, also kein
vorgeschriebenes Recht dazu. Das finden wir schade und sagen, es bleibt eben
viel ungelöst mit der Novelle, die Sie vorlegen. Es sind Verbesserungen
gesetzt, aber es wird damit nicht getan sein. Es braucht flankierende Maßnahmen
für Frauenförderung im öffentlichen Dienst und diesen Antrag wird formal dann
meine Kollegin Eva Lachkovics einbringen, denn ich
darf ja formal keine Anträge in diesem Gremium stellen. Es wird um
Frauenförderung allgemein, um die Erhöhung des Frauenanteiles in
Leitungsfunktionen bei der Aus- und Weiterbildung und eben um den Kampf gegen
Einkommensunterschiede im öffentlichen Dienst gehen. Ich denke, das ist ein
dringendes Problem und wir sollten hier auch wirklich Seite an Seite kämpfen.
Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Prof
Harry Kopietz: Danke. Zum Wort gemeldet ist
Frau Abg Mag Krotsch.
Ich erteile es ihr.
Abg Mag Nicole Krotsch (Sozialdemokratische Fraktion des
Wiener Landtages und Gemeinderates):
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