Landtag,
33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll -
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eine Terminologie verwendet hätten, wie du es jetzt verwendet hast und
ich halte das nicht für richtig. Ich glaube, dass wir unter demokratischen
Parteien verschiedene Auffassungen haben und dass wir uns gegenseitig
überzeugen und weiterbringen wollen, aber dass das im Prinzip nur möglich ist,
wenn man die Umgangsformen doch so hat, dass man sich immer gut in die Augen
schauen kann. Wie gesagt, wenn das unsere Kollegen auf der Bundesebene nicht
eingehalten hätten, hätten wir überhaupt nichts für die gleichgeschlechtlichen
Lebensweisen erreicht. Man muss hart diskutieren, aber man muss auch fair
diskutieren. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Das als Vorbemerkung. Wir haben dieses Eingetragene Partnerschaftsgesetz
jetzt auf die Wiener Ebene heruntergebrochen. Das heißt, dass wir in 44
Landesgesetzen Anpassungen getroffen haben, in 4 Gesetzen schon am
19. April im Landtag, 40 Gesetze heute, davon 29 in der Sammelnovelle, 8
weitere im Zusammenhang mit der dienstrechtlichen Sammelnovelle und noch einige
mehr. Gerade im Dienstrecht ist es uns gelungen, weil wir da am unabhängigsten
sind, dass wir echte Verbesserungen auch noch herbeiführen können und zwar die
Gleichstellung der Kinder der Eingetragenen Partnerin beziehungsweise des
Eingetragenen Partners mit den Stiefkindern. Das sind Kinder der Ehegattin
beziehungsweise des Ehegatten im Wiener Dienstrecht. Dann die
Teilzeitbeschäftigung zur Pflege eines Kindes kann in Wien auch für ein Kind
der Eingetragenen Partnerin beziehungsweise des Eingetragenen Partners in
Anspruch genommen werden und die Pflegefreistellung beziehungsweise
Familienhospizkarenz kann in Wien auch für ein Kind der Eingetragenen Partnerin
beziehungsweise des Eingetragenen Partners ohne weitere Einschränkung in
Anspruch genommen werden. Also hier haben wir wirklich materielle
Verbesserungen in unserer Autonomie als Landesgesetzgeber auch noch erreichen
können.
Insgesamt ist zu sagen, dass wir jetzt mit dem Abänderungsantrag, den ich
jetzt einbringen kann, wirklich versucht haben, das Bestmögliche zu schaffen,
auch eine Präambel voran gestellt haben, die, glaube ich, sehr gut ist, wo
festgelegt wird:
„Der Landesgesetzgeber bekennt sich im Rahmen seiner verfassungsmäßigen
Zuständigkeit zur Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Im
Sinne der Rechtssicherheit der Eingetragenen Partnerschaften novelliert der
Landesgesetzgeber bei der Umsetzung des Eingetragenen Partnerschaftsgesetzes
jedes einzelne betroffene Wiener Landesgesetz. Der Landesgesetzgeber stellt
klar, dass Eingetragene PartnerInnen als Familienangehörige anzusehen sind.“
In dem Sinn möchte ich jetzt auch den Abänderungsantrag der Abgen
Stürzenbecher, Krotsch und GenossInnen sowie Marco Schreuder einbringen und
habe die Begründung im Wesentlichen auch schon gesagt und meine, dass das
wirklich eine gelungene Gesetzgebung ist. Ich möchte auch den Beamtinnen und
Beamten wirklich herzlich danken, die in allen Abteilungen sich sehr, sehr viel
Mühe gemacht haben, diese 44 Gesetze zu Stande zu bringen. Herzlichen Dank
den Beamtinnen und Beamten, die hier wirklich viel geleistet haben (Beifall
bei der SPÖ.), insbesondere der Frau Mag Rath, weil ich sie da gerade sehe,
aber natürlich auch den anderen. Ich danke auch vor allem der Stadträtin, dass
sie mit ihrer Energie diese Gesetzgebung vorangetrieben hat und ich freue mich,
dass wir doch den Abänderungsantrag, den wir gemeinsam mit den GRÜNEN hier
bringen, beschließen können.
Ich hoffe natürlich in zweiter Lesung auf eine möglichst große
Zustimmung, natürlich auch in erster, aber in zweiter wurde sie signalisiert.
In dem Sinn möchte ich nur noch einen Satz zu den Resolutionsanträgen der
GRÜNEN sagen. Dem einen werden wir zustimmen, weil wir das ja schon öfters mit
der Gleichstellung betreffend die Ehe haben. Das andere halten wir nicht für
sinnvoll, wo es darum geht, dass Heterosexuelle diese Eingetragene
Partnerschaft in Anspruch nehmen können. Wir haben argumentiert, dass mit dem
Eingetragenen Partnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Partnerschaften im
Rechtsbestand 85 bis 90 Prozent des Regelungsniveaus erreicht werden, was
in der Ehe ist. Die Gleichgeschlechtlichen haben dieses Rechtsinstitut, weil
sie die Ehe, wie es ja jetzt ist, aus politischen Gründen, die wir ja alle
kennen, nicht eingehen können. Jetzt aber herzugehen, quasi für die verschieden
Geschlechtlichen zu sagen, die können einerseits die Ehe eingehen, andererseits
sollen sie aber auch dieses Eheleid, würde ich jetzt nicht sagen, aber diese Eingetragene
Partnerschaft mit 90 Prozent des Regelungsniveaus eingehen, halte ich
nicht für sinnvoll. Ich bin dafür, dass für verschieden Geschlechtliche
durchaus die Lebensgemeinschaft aufgewertet wird und ein besseres
Regelungsniveau bekommt als es derzeit ist, weil derzeit ist ja fast überhaupt
nichts, wenn man als verschieden geschlechtlicher Lebenspartner zusammenlebt.
Das wollen wir verbessern, aber es wäre sicher nicht im Interesse und im Wunsch
des Großteils der Lebensgemeinschaften, dass sie praktisch, wenn sie eine
Lebensgemeinschaft haben, dann quasi gleich 90 Prozent des
Regelungsniveaus der Ehe haben, weil dann würden sie ja vermutlich gleich die
Ehe eingehen. Aber sehr wohl ist der Wunsch da, dass gewisse Grundbedürfnisse
rechtlicher Natur auch für verschieden Geschlechtliche da sind. Ich hoffe, das
war jetzt nicht zu kompliziert.
In dem Sinn sage ich noch einmal herzlichen Dank dafür, dass wir das
hier jetzt doch mit großer Mehrheit beschließen können und ich danke noch
einmal für die Aufmerksamkeit. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Prof Harry Kopietz:
Zum Wort gemeldet ist der Herr Abg Dr Tschirf. Ich ersuche ihn zum Rednerpult.
Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Herr Präsident! Frau Stadträtin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
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