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Landtag, 4. Sitzung vom 01.04.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 39 von 49

 

netzwerk geht. Dabei werden gezielt Menschen ausgebeutet, die keine Chance haben, aus dieser Falle zu gelangen.

 

Immer mehr Wienerinnen und Wiener, die dieses Bettelunwesen bisher geduldig ertragen haben, erkennen zunehmend, dass ihre Gutherzigkeit ausgenützt wird und ihre Spenden nicht den Armen, sondern ihren Hintermännern zugute kommen. Der Unmut über diesen Missstand steigt daher bei der Bevölkerung deutlich an.

 

Die Wiener Linien haben die Tatsache dieser organisierten Kriminalität bereits erkannt und einen ersten Schritt in die richtige Richtung getan, indem sie ihre Fahrgäste in regelmäßigen Abständen nicht nur vor Dieben, sondern auch vor den Bettlern warnen und raten, allfällige Spenden besser an anerkannte karitative Organisationen zu leisten.

 

Es ist der Polizei aber bisher nicht möglich, effektiv gegen diese Missstände vorzugehen, weil die jeweiligen Qualifizierungen, wie zum Beispiel Gewerbsmäßigkeit, im Wiener Landes-Sicherheitsgesetz kaum nachgewiesen werden können. Die Stadtregierung zieht sich auf den Bereich von Begrifflichkeiten zurück und nimmt diese besorgniserregende Situation und die unzureichende Rechtslage schweigend zur Kenntnis.

 

Faktum ist: Um der organisierten Bettelei wirkungsvoll entgegenzutreten, ist unbedingt ein generelles Bettelverbot nötig.

 

In einigen Bundesländern, wie zum Beispiel Salzburg und Steiermark, beide regiert von SPÖ-Landeshauptleuten, wurden daher generelle Bettelverbote erlassen. Trotz Protesten befanden diese Länder das Verbot für verfassungskonform. Weder das Grundrecht auf Privatsphäre noch jenes auf persönliche Freiheit wurde verletzt.

 

Die gefertigten Landtagsabgeordneten stellen daher gemeinsam mit den Mitunterzeichnern gemäß § 27 Abs 4 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien nachfolgenden Dringlichen Antrag:

 

Der Landtag wolle beschließen:

 

Der Herr Landeshauptmann möge unter Einbindung des zuständigen Mitgliedes der Wiener Landesregierung der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal dem Wiener Landtag einen Novellenentwurf zum Wiener Landes-Sicherheitsgesetz vorlegen, mit dem ein generelles Bettelverbot für Wien eingeführt wird.

 

Gemäß § 36 der Geschäftsordnung des Wiener Landtages wird beantragt, dass der Antrag verlesen und mündlich begründet wird und hierauf eine Debatte über den Gegenstand stattfindet."

 

Präsidentin Marianne Klicka: Für die nun folgende Begründung des Verlangens auf dringliche Behandlung dieses Antrages sieht die Geschäftsordnung gemäß § 38 Abs 3 eine Redezeit von 20 Minuten vor. Zur Begründung des Verlangens erteile ich nun Herrn Abg Mag Gudenus das Wort.

 

13.03.15

Abg Mag Johann Gudenus, MAIS (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Der Dringliche Antrag der Freiheitlichen Fraktion auf ein generelles Bettelverbot liegt vor, und ich gebe zu, die Forderung ist nicht neu. Wir stellen diese Forderung schon wiederholt die letzten Jahre aus einem guten Grund, und die Forderung ist notwendiger denn je. Wir haben schon sehr oft über das Phänomen des Bettelns und das Problem des Bettelns geredet – erst vor einem Jahr haben wir das Landes-Sicherheitsgesetz verschärft –, aber solange es kein generelles Bettelverbot gibt, werden wir auch in Zukunft öfter darüber reden müssen, weil leider der vorherrschende Zustand in Wien unerträglich ist.

 

Es stimmt schon, es hat sich in den letzten Jahren einiges getan, auf unseren Druck hin. Ohne uns Freiheitliche wäre überhaupt nichts passiert in dieser Frage. Also man sieht, dass sich konsequente Politik lohnt und auszahlt nach dem Motto: „Steter Tropfen höhlt den Stein".

 

Wir hatten im Jahre 2008 eben eine Novelle, die das Kinderbettelverbot normiert hat, vor einem Jahr kam der nächste Schritt, das Verbot des gewerbsmäßigen Bettelns. Also alles Schritte in die richtige Richtung, und da sieht man auch, dass wir Freiheitliche uns durchsetzen konnten. Aber ich sage Ihnen, auch wenn es heute und in den nächsten Wochen nicht zu einem generellen Bettelverbot kommen wird, so wird es aber früher oder später zu einem generellen Bettelverbot kommen müssen. Spätestens dann, wenn wir Freiheitliche den Landeshauptmann stellen, den Bürgermeister stellen, wird dieses generelle Bettelverbot umgesetzt, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Es hat sich eben herausgestellt, dass die bisherige Regelung nicht reicht. Wir haben schon vor einem Jahr, als wir hier im Hohen Haus über das Landes-Sicherheitsgesetz und das Verbot des gewerbsmäßigen Bettelns diskutiert haben, gesagt, es handelt sich um eine reine SPÖ-Beruhigungspille. Es ging darum, kurz vor der Wiener Wahl den Bürgern Sand in die Augen zu streuen, so ein bisschen Law-and-Order-Politik zu betreiben, aber in Wirklichkeit hat man damit eigentlich so gut wie nichts bewirkt. Wir haben schon damals gesagt, dass es ein Problem geben wird mit der Beweisbarkeit und auch mit der Exekutierbarkeit dieses Gesetzes. Was ist im konkreten Einzelfall gewerbsmäßig? Wie ist das im Einzelfall feststellbar? Darum geht es ja auch bei dem vorliegenden Gesetz, das einen Änderungsbedarf hat, und daher wäre eben das generelle Bettelverbot die einzig effiziente Lösung.

 

Wir haben damals vor einem Jahr gesagt, das ist eine typische SPÖ-Halblösung, und wir haben recht behalten. Die Bürger wissen ganz genau, wer die einzige Sicherheitspartei ist in Wien und in Österreich. Das sind wir Freiheitliche, und es bestätigen nicht zuletzt die Umfragen, die heute vorliegen, dass wir mittlerweile stärkste Partei in Österreich sind mit 29 Prozent, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Jedenfalls Faktum ist: Der Frühling ist da, es wird wärmer, die Bettler belästigen wieder in ganz Wien die Bürger. Ob in der Innenstadt, in Stationsbereichen der U-Bahnen, in Einkaufsmeilen, auf Märkten und öffentlichen Plätzen, die Bettler sind wieder unterwegs, und sie sind

 

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