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Landtag, 5. Sitzung vom 31.05.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 21

 

den, wie das früher die Getränkesteuer gewesen ist, wie es jetzt noch die ehemalige Lohnsummensteuer, also die Kommunalsteuer, ist.

 

Es ist das Problem, dass die Gemeinden noch vor etwa 10 bis 12 Jahren rund 40 Prozent Ertrag gehabt haben, jetzt sind es nur mehr 20 Prozent. Das heißt, es ist definitiv eine starke Aushöhlung der eigenen Einnahmensituation für die Gemeinden da.

 

Da diskutiert man natürlich vieles. Da diskutiert man auch die Grundsteuer. Wie Sie ja sicherlich auch gesehen haben, war das aber nicht Inhalt und Gegenstand der Resolution. Dass man das diskutiert, dafür habe ich in den Situationen, in denen sich die Gemeinden heute befinden, viel Verständnis.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Die 3. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dipl-Ing Margulies. Ich bitte darum.

 

9.23.47

Abg Dipl-Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

 

Ich möchte kurz auf die Grundsteuern zurückkommen. Laut OeNB gibt es in Österreich ein privates Grundvermögen in der Größenordnung von 850 Milliarden EUR. Die Grundsteuereinnahmen österreichweit machen nicht einmal ein dreiviertel Promille dieser Summe aus.

 

Angesichts der von Ihnen schon geschilderten prekären Situation frage ich ganz konkret: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es zu einer Neufestsetzung der Einheitswerte kommt und in Summe zu einer Anhebung der Grundsteuer unter der Einschränkung, dass die Grundsteuer nicht mehr in den Betriebskosten weiterverrechnet werden kann und dass selbstverständlich auch Grundsteuerfreibeträge existieren, die es dem „kleinen" Häuselbauer, dem „kleinen" Mietwohnungsbesitzer ermöglichen, tatsächlich auch im Eigenheim zu wohnen?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann, bitte.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Herr Abgeordneter!

 

Was du jetzt geschildert hast, ist ja der Grund, warum der Verfassungsgerichtshof sich damit beschäftigt. Es ist die begründete Argumentation aufgetaucht – sonst hätte sich der Verfassungsgerichtshof auch dessen nicht angenommen –, dass dies eine Situation darstellt, die die Grenzen unserer Verfassung insbesondere auch im Gleichheitsgrundsatz sprengt.

 

Damit ist automatisch gegeben, dass man sich damit zu beschäftigen hat, sei es auf der Bundesebene, sei es aber natürlich auch auf der Ebene der Gemeinden.

 

Wir sind hier in Verhandlungen dazu, wie wir diese Fragestellungen im Einklang mit dem voraussichtlichen Endurteil des Verfassungsgerichtshofs auch darstellen können. Ich werde daher jetzt hier nichts präjudizieren.

 

Aber ich habe viel Verständnis – noch einmal – für die Argumentation jener Gemeindevertreter, die meinen, das sei nicht gerecht. Und ich habe sehr viel Verständnis dafür, wenn man sagt, wir haben auch dem Wortlaut des Verfassungsgerichts zu folgen und nicht zu tricksen.

 

Natürlich sind alle möglichen Dinge zu bedenken – es ist bereits angesprochen worden: Ein Einrechnen der Betriebskosten und Mietverteuerungen oder die Fragestellung dessen, was jemand macht, der eine solche Zahl von Gemeindewohnungen wie die Stadt Wien hat, der das von einer Tasche sozusagen in die andere verlagern würde – das ist wahrscheinlich noch das leichtere Problem, das dabei zu lösen ist. Es gibt also eine Reihe von Dingen, die zu bedenken sind, für die Häuselbauer natürlich im besonderen Ausmaß. Es wird aber kein Weg an dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs und somit an einer Änderung dieser Situation vorbeiführen.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Die 4. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dr Wansch. Ich bitte darum.

 

9.26.43

Abg Mag Dr Alfred Wansch (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Landeshauptmann!

 

Ich verstehe Ihre Gereiztheit. Es war wahrscheinlich ein hartes Wochenende. Aber in der Antwort mir mehrmals zu unterstellen, die Unwahrheit zu sagen, würde normalerweise nach einem Ordnungsruf schreien, besonders heute, da die Ordnungsrufe locker sitzen. Aber ich verzichte darauf. (Abg Kurt Wagner: Die Unwahrheit verlangt keinen Ordnungsruf!)

 

Präsident Prof Harry Kopietz (unterbrechend): Nur dann, wenn sie notwendig sind.

 

Abg Mag Dr Alfred Wansch (fortsetzend): Ich möchte dazu nur sagen: Wenn die Aussagen von mir Unwahrheit wären, dann würde man diese Unwahrheit dem Rechnungshof und dem Kontrollamt unterstellen, und das kann ich mir nicht vorstellen.

 

Zur Frage selbst: Das Wort Stabilitätspakt hat Stabilität in sich, und unter Stabilität stellt man sich geordnete, transparente Finanzen vor.

 

Ja, dann schauen wir uns einmal an, wie das in der Stadt Wien ist. In der Pressekonferenz vom 9. November 2010 hat Frau StRin Brauner das Budget 2011 vorgestellt und war stolz darauf, ein Stabilitätsbudget zu erstellen, mit einem Abgang Maastricht-Budgetdefizit: 577 Millionen EUR, administratives Defizit: 621 Millionen EUR. Da sagt man: Aha, das ist auch viel Geld, aber das ist halt Stabilität, wenn man eine halbe Milliarde Euro Abgang hat.

 

Dann schaut man sich jetzt den endgültigen Voranschlag an, so wie er beschlossen wurde, und da steht auf einmal drinnen: Maastricht-Budgetdefizit: 790 Millionen EUR, administratives Defizit: 921 Millionen EUR, also 300 Millionen EUR mehr, von denen ich nicht weiß, woher sie kommen. In Wirklichkeit wissen es ohnehin alle, die im Raum sind, woher sie kommen. Der Unterschied zwischen Pressekonferenz und tatsächlichem Beschluss ist jedenfalls beachtlich.

 

Präsident Prof Harry Kopietz (unterbrechend): Sie haben noch 20 Sekunden, Herr Abgeordneter! Ich bitte um Formulierung Ihrer Frage!

 

Abg Mag Dr Alfred Wansch (fortsetzend): Mit welchen Zahlen hat Sie Finanzstadträtin Brauner in die Verhandlungen zum Stabilitätspakt geschickt, mit den ersten, mit den zweiten oder mit Zahlen, die wir noch gar nicht kennen?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann, bitte.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Ich bin überhaupt nicht gereizt, Herr Abgeordneter! Nur, was gesagt werden muss, muss gesagt werden. Wenn Sie sich hier herstellen und

 

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