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Landtag, 7. Sitzung vom 30.09.2011, Sitzungsbericht  -  Seite 2 von 2

 

(PGL - 03945-2011/0001 - KVP/LAT) Der Antrag von Abg Dr Wolfgang Ulm betreffend Bettelei unter dem Vorwand des "Verkaufs" von Zeitschriften, Blumen oder anderem wird dem Landeshauptmann zugewiesen.

 

(PGL - 03946-2011/0001 - KVP/LAT) Der Antrag von Abg Ingrid Korosec und Abg Ing Mag Bernhard Dworak betreffend Zweitversorgung mit Hilfsmitteln für Menschen mit Behinderung wird der amtsführenden Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales zugewiesen.

 

Gemäß § 30 b der Geschäftsordnung des Landtages für Wien wurde folgende Gesetzesvorlage eingebracht:

 

(LG - 02955-2011/0001-KFP/LAT) Abg Henriette Frank und Abg Anton Mahdalik haben am 1. Juli 2011 eine Gesetzesvorlage betreffend Änderung der Wiener Bauordnung eingebracht, welche dem Ausschuss für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung zugewiesen wurde.

 

(Redner zur Geschäftsordnung: Abg Dipl-Ing Martin Margulies und Abg Mag Wolfgang Jung.)

 

7. Präsident Johann Herzog erteilt Abg Dipl-Ing Martin Margulies gemäß § 2 Abs 5 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien einen weiteren Ordnungsruf für die Verwendung des Wortes „gelogen“.

 

8. Präsident Johann Herzog begrüßt die Präsidentin des UVS DDr Katharina Schönberger.

 

Berichterstatterin: Amtsf StRin Sandra Frauenberger

 

9. (03553-2011/0001-GIF; P 1) Der gemäß § 13 des Gesetzes vom 26. Juni 1990 über den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien, LGBl für Wien Nr 53/1990, idF LGBl für Wien Nr 42/2010, vorgelegte Tätigkeitsbericht für das Kalenderjahr 2010 wird zur Kenntnis genommen.

 

(Rednerin bzw Redner: Abg Dr Wolfgang Ulm, Abg Armin Blind, Abg Dr Kurt Stürzenbecher und Abg Birgit Hebein.)

 

Berichterstatter: Abg Heinz Vettermann

 

10. (02894-2011/0001-MDLTG; P 2) Der in der Beilage Nr 12 enthaltene Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art 15a B-VG über den Ausbau der ganztägigen Schulformen wird genehmigt.

 

Berichterstatter: Abg Heinz Vettermann

 

11. (03297-2011/0001-MDLTG; P 3) Der in der Beilage Nr 16 enthaltene Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen wird genehmigt.

 

(Schluss um 11.50 Uhr.)

 

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