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Landtag, 13. Sitzung vom 25.05.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 16 von 62

 

das ist eine gute Lösung, weil es einfach im Sommer später dunkel wird als im Winter, wie wir alle miteinander wissen. Daher erkläre ich mir oder erklärt sich auch die Polizei diese Abfolge von den Zeiten.

 

Noch einmal vielleicht jetzt auf das Gesetz zurückzukommen: Es ist darum gegangen, auf der einen Seite die AnrainerInnen zu entlasten und auf der anderen Seite ist es darum gegangen, nach wie vor natürlich konsequent dafür zu sorgen, dass die Frauen sicher arbeiten können. Die dritte Geschichte war, im Bereich der Lokale Regelungen zu finden, was die Genehmigungsverfahren betrifft, um auch hier in Wirklichkeit mehr Sicherheit zu erzeugen. Was wir noch haben, ist, es ist ein Gesetz, das sich massiv in Bewegung befindet, wie sich Prostitution immer in urbanen Ballungszentren in Bewegung befindet. Daher haben wir gesagt, wir möchten gerne mit dem Gesetz auch einen Rahmen schaffen, wo wir flexibel auf Situationen eingehen können, die heute und in den nächsten drei, vier Jahren nicht absehbar sind. Genauso eine Maßnahme ist jetzt diese zeitliche Verordnung im Prater, als solche sehe ich sie. Nach wie vor wird es aber darum gehen, gemeinsam für die Versachlichung zu kämpfen, zu schauen, dass das Gesetz gut durchgesetzt wird und auf der anderen Seite dafür zu sorgen, dass die Frauen geschützt und sicher arbeiten können.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin.

 

10.17.00†Amtsf StR Christian Oxonitsch - Frage|

Die 5. Frage (FSP - 01860-2012/0001 - KVP/LM) wird von Frau Abg Ing Isabella Leeb an den Herrn StR Oxonitsch gestellt. (Für die Jahre 2012 bis 2014 wurde vom Bund im Rahmen einer 15a B-VG Vereinbarung über die frühe sprachliche Förderung in institutio-nellen Kinderbetreuungseinrichtungen eine Kostenbeteiligung in der Höhe von 5 Millionen EUR jährlich zugesagt unter der Voraussetzung, dass zwischen Bund und Ländern eine partnerschaftliche Finanzierung zu gleichen Teilen erfolgt. Anders als in anderen Bundesländern (z.B. Oberösterreich) gibt es in Wien keine Erhebungen, wie viele Wiener Kinder tatsächlich Sprachdefizite haben. Was sind die Gründe dafür, dass in Wien bislang keine Erhebung stattgefunden hat?)

 

Ich bitte darum.

 

Amtsf StR Christian Oxonitsch: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

Zu Ihrer Fragestellung betreffend die Sprachstandserhebungen im Rahmen der 15a-Vereinbarung möchte ich darauf hinweisen, dass ja bereits mit der 15a-Vereinbarung aus dem Jahr 2008 über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebotes und über die Einführung der verpflichtenden frühen sprachlichen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, damals war das ja eine 15a-Vereinbarung, die leider dann aus durchaus von uns immer wieder kritisierten Gründen ja in zwei 15a-Vereinbarungen gemündet ist, entsprechend die Schaffung eines bundesweiten vorschulischen Bildungsplans angestrebt wurde, um Kinder, die über mangelnde Deutschkenntnisse verfügen, in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen so zu fördern, dass sie mit Eintritt in die erste Schulstufe der Volksschule die Unterrichtssprache Deutsch nach einheitlichen Deutschstandards möglichst gut beherrschen. Mit der angeführten Vereinbarung wurde das Bildungsmodell „Frühe Förderung 1+1“, das wir in Wien ja bereits hatten, darauf muss man auch hinweisen, ein Jahr vor Inkrafttreten der entsprechenden 15a-Vereinbarung bereits im Jahr 2008 für alle Vorschulkinder eingeführt. In der Folge fand die erste Sprachstandsfeststellung in den Wiener Kindergärten Ende Mai, Anfang Juni 2008 statt, damals noch abseits der 15a-Vereinbarung als Vorbereitungsmodell auf das 1+1-Modell, das sich ja dann durch die 15a-Vereinbarung, kann man sagen, ein wenig erledigt hat.

 

Im Rahmen dieses Screenings wurden seither jährlich unter anderem folgende Daten erhoben: Die Anzahl aller beobachteten und geförderten Kinder und der Sprachförderbedarf wird festgestellt, die bereits eine institutionelle Kinderbetreuungseinrichtung besuchen, zu dem Zeitpunkt ja noch kein verpflichtendes Kindergartenjahr, der Sprachstand in Deutsch, der Personaleinsatz für die Sprachförderung und der Stundenumfang der entsprechenden Sprachförderung. Es wird dies erhoben und ich glaube, das ist auch gut und richtig und schließt durchaus auch an die Debatte an, die wir ja bereits hatten.

 

Sie schließt nicht nur auf den Sprachstand oder zielt nicht nur auf den Sprachstand ab, sondern ganz besonders auch, wie wir ja zuerst auch gemeinsam in Übereinstimmung festgestellt haben, durchaus auf anderen Förderbedarf im Bereich verschiedenster Bereiche der Motorik, der sozialen Fähigkeiten und vieles andere mehr. Ab dem Kindergartenjahr 2012/13 gibt es ja durch die neue 15a-Vereinbarung die entsprechende Verpflichtung einer zweiten Beobachtungsstufe und der entsprechenden Evaluierungsstufe, die selbstverständlich entsprechend der 15a-Vereinbarung als Fortsetzung des Sprachtrainings auch entsprechend umzusetzen ist. Wir haben ja diese 15a-Vereinbarung, zu der wir uns ja auch in, glaube ich, übereinstimmender Mehrheit, wenn ich mich richtig erinnere, im Wiener Landtag entsprechend entschlossen haben. Es erfolgt daher von April bis Mitte Juni 2012 beziehungsweise im Fall des Nach-Screenings im Herbst 2012 der entsprechende erste Beobachtungslauf. Die Ergebnisse werden dann an die MA 10 entsprechend übermittelt und im Mai/Juni 2013 dann die jetzt neu eingeführte zweite Beobachtungsstufe durchgeführt, die eine Verpflichtung dieser 15a-Vereinbarung darstellt. Darüber hinaus gibt es im Jänner eine entsprechende Verlaufsbeobachtung, die auf freiwilliger Basis erfolgt und eine zusätzliche Maßnahme in Wien ist, etwas, was wir auch schon hatten ungeachtet, aber die entsprechende 15a-Vereinbarung schreibt ja diese entsprechende zweite Beobachtung vor. Ich denke daher, dass wir hier sehr gut unterwegs sind, vor allem auch deshalb, weil wir auf der einen Seite das eben durch die entsprechenden Beobachtungsbögen - wir lieben ja immer Abkürzungen, BESK, der Bogen zur Erfassung der kindlichen Sprachkompetenz – erheben

 

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