Landtag, 13. Sitzung vom 25.05.2012, Wörtliches Protokoll - Seite 62 von 62
Definition ersetzt werden sollte. Jedenfalls zum Recht einzelner Bürgerinnen und Bürger, dieser Stadt ihre Anliegen, ihre Gedanken, ihre Wünsche an die Stadtpolitik heranzutragen, ist ebenfalls der Diskussionsprozess eingeleitet. Und sobald es zwischen den Regierungsfraktionen und zu all diesen Themen weitestgehenden Konsens gibt, wird man natürlich die beiden Oppositionsparteien einladen, um zum gemeinsamen Anliegen die Demokratie in Wien zu beleben, zu bereichern und weiterzuentwickeln, auch eingebunden zu sein.
Hoher Landtag, auf eine besondere Peinlichkeit allerdings bei diesem freiheitlichen Antrag muss ich noch hinweisen, und zwar das Thema der Direktwahl des Bürgermeisters. In Art 112b der Bundesverfassung ist ausdrücklich festgehalten, dass der dann später formulierte Art 117b die geregelte Direktwahl aller österreichischen Bürgermeister festlegt, mit Ausnahme der Bundeshauptstadt Wien. Das ist in der Bundesverfassung explizit festgehalten. (Abg Mag Dietbert Kowarik: Das merkt man!) Das hat für Wien keine Gültigkeit. Man muss kein Verfassungsrechtler sein, ich bin auch keiner, um das einmal nachzulesen.
Dann gibt es noch ein zweites Kriterium und das ist für Juristen, für Nichtjuristen im FPÖ-Klub sicherlich leicht nachvollziehbar, die Personalunion zwischen Bürgermeister und Landeshauptmann. Bekanntlich wird der Landeshauptmann in Wien von der Landesregierung gewählt und kann daher keiner direkten Volkswahl unterzogen werden.
Ich komme zum Abschluss. Der heutige Wunschkatalog der FPÖ Marke „Christkind goes democracy.“, der nicht einmal berücksichtigt, dass ein Begehren zur Änderung der Bundesverfassung nicht in einem Landtag beschlossen werden kann, ist jedenfalls nicht wirklich geeignet, uns bei der Diskussion der Verbesserung demokratischer Strukturen in Wien nennenswert voranzubringen. Und dumm für die FPÖ: Daran sind nicht einmal die Ausländer schuld. Ich danke herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsident Johann Herzog: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Besprechung des Dringlichen Antrages ist somit beendet. Diesen Antrag weise ich zur weiteren Behandlung dem Herrn Landeshauptmann zu.
Es liegt ein Beschluss- und Resolutionsantrag der ÖVP-Abgeordneten Dr Wolfgang Ulm und Dr Fritz Aichinger vor betreffend Demokratieoffensive für Wien. Es wird in formeller Hinsicht die Zuweisung an den Herrn Landeshauptmann beantragt.
Ich komme zur Abstimmung. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die dem vorliegenden Antrag zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Dieser Antrag wird unterstützt von ÖVP, FPÖ und dem parteiunabhängigen, klubunabhängigen Abgeordneten und hat somit keine Mehrheit gefunden.
Damit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Sitzung werden auf schriftlichem Wege bekannt gegeben. Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche schöne Pfingstfeiertage.
(Ende der Sitzung um 15.17 Uhr.)
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