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Landtag, 14. Sitzung vom 28.06.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 32 von 38

 

keit fest. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen, und ersuche jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Auch diese Zustimmung erfolgt einstimmig. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

12.10.02Wir kommen zu Postnummer 5. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung geändert wird. Berichterstatterin hiezu ist Frau Amtsf StRin Mag Sima. Ich ersuche sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

12.10.14

Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesentwurf.

 

Präsidentin Marianne Klicka: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung.12.10.27 Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung Ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Ich stelle die Einstimmigkeit fest. Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen und ersuche jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Auch hiezu stelle ich Einstimmigkeit fest. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das Gesetz ist somit einstimmig beschlossen. - Herzlichen Dank, Frau Landesrätin.

 

12.11.18Postnummer 6 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes über die Vermeidung und Behandlung von Abfällen und die Einhebung einer hiefür erforderlichen Abgabe im Gebiete des Landes Wien – Wiener Abfallwirtschaftsgesetz. Zuletzt wurde das Gesetz im LGBl für Wien 48/2010 geändert. Berichterstatterin hiezu ist Frau Amtsf StRin Mag Sima. Ich ersuche sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

12.11.49

Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich ersuche auch hier um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesentwurf.

 

Präsidentin Marianne Klicka: Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Frau Abg Mag Holdhaus.

 

12.12.23

Abg Mag Karin Holdhaus (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Guten Tag, Frau Stadträtin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

 

Ich möchte vorausschicken, dass diese Diskussion, die wir jetzt führen werden, nämlich über die Gesetzesänderung des Abfallwirtschaftsgesetzes, eine politische Diskussion sein wird, und dass sich diese Diskussion sicher nicht gegen die gute Arbeit der MA 48 richtet. Ich möchte mich im Namen der ÖVP-Wien und auch persönlich bei der MA 48 für ihre Arbeit bedanken. Hier, heute und jetzt geht es um eine politische Diskussion. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Ich möchte kurz die Argumente erwähnen, die in den letzten Tagen und Wochen seitens der Frau Stadträtin zu diesem Thema immer wieder gekommen sind. Erstens: Diese Gesetzesänderung verändert nichts an der derzeitigen Situation. – Das ist richtig, und genau das ist ja das Problem. Zweitens: Private Unternehmen können weiterhin Ausnahmen beantragen. – Stimmt, haben wir auch nie bestritten. Dennoch ist es eben genau die Frage der Interpretation, ob das nun massiv eingeschränkt wird oder nicht. Drittens: Nur weil ein privates Unternehmen alle anagitiert, wäre jetzt hier die große Aufregung. – Frau Stadträtin, ich kann Sie nochmals beruhigen, dass es hier nicht nur um ein privates Unternehmen geht, sondern uns geht es um die 1 400 Wiener Unternehmen der Abfall- und Abwasserwirtschaft.

 

Viertens, es hat mich recht amüsiert: Uns wurde von Ihnen, sehr geschätzter Herr Kollege Valentin, über die Medien erklärt, wir hätten im Ausschuss ausführlich darüber diskutiert und würden uns trotzdem bemüßigt fühlen, weiterhin eine andere Meinung zu vertreten. – Ja, es tut mir leid, Ihre Argumente waren nicht ausreichend. Wir sehen in dieser Gesetzesänderung nach wie vor eine Gesetzestrickslerei, und auf diese möchte ich noch eingehen.

 

Es ist jedenfalls offensichtlich, dass, wenn ein Initiativantrag seitens der Koalition eingebracht wird, man da schon genau hinschauen muss; denn, ich will jetzt nicht sagen, dass da ein faules Ei versteckt ist, aber offensichtlich stimmt da etwas nicht. Die große Frage für mich ist: Wo besteht hier bitte Gefahr im Verzug, dass für diese Gesetzesänderung plötzlich ein Initiativantrag eingebracht wird? Oder geht es jetzt schon so weit, dass Partizipation der Bevölkerung, also Bürgerbeteiligung, für Sie nicht mehr interessant ist, sodass Sie nun auch den Weg der Begutachtung ausschließen möchten, um Interessensvertretungen nicht mehr zu Wort kommen zu lassen?

 

Ich sage Ihnen, sehr geehrte Frau Stadträtin, warum hier die Einbindung nicht stattgefunden hat: Weil sie nicht gewünscht ist, weil, wie ich schon gesagt habe, hier offensichtlich Gesetzestrickslerei betrieben wird. Da wurde eine eigenständige Legaldefinition im Wiener Abfallwirtschaftsgesetz geschaffen, wodurch Sie – das ist alles ein bisschen kompliziert – den Begriff Liegenschaft mit dem des Grundbuchkörpers, der sogenannten Einlagezahl, wie das immer heißt, gleichsetzen und damit der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes den Boden entziehen.

 

Der Verwaltungsgerichtshof hat klar festgestellt, ich zitiere: „Liegenschaft ... sodass der Verwaltungsgerichtshof zu dem Ergebnis kommt, dass unter Liegenschaft grundsätzlich das Grundstück gemeint ist.“ Weil aber durch diese Klarstellung Ihr Gesetzeskonstrukt aus 2010

 

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