Landtag, 16. Sitzung vom 03.10.2012, Wörtliches Protokoll - Seite 15 von 40
Herr Stadtrat! Herr Präsident!
Ich glaube, es ist allgemein zu begrüßen, dass wir ja die 2009er-Novelle beim 69er gemacht haben. Jetzt wollte ich Sie fragen: Haben Sie damit schon Erfahrungen? Wie viele sind es? Wie geht die Baupolizei damit um und welche Konsequenzen sind daraus gezogen worden?
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Herr Stadtrat!
Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Also was wir ganz deutlich bemerken, ist, dass die Anzahl insgesamt sehr stark zurückgegangen ist und dass wir jetzt nicht nur weniger abschlägige Bescheide erstellen müssen, sondern dass schon im Vorfeld auch in der Beratung, die sehr oft auch durch die Magistratsabteilungen meines Ressorts erfolgen, dann viele Antragstellende auch verzichten, einen solchen § 69 anzusprechen, weil wir ihnen deutlich machen, dass es ohnehin auf Grund ihrer Vorstellungen keinen Sinn hat. Aber ich möchte trotzdem, weil du mich da konkret angesprochen hast, auch auf Zahlen verweisen. Also wir haben im letzten Jahr des alten § 69 in etwa 700 Fälle gehabt. Jetzt unter dem § 69 neu haben wir ungefähr 200. Also 700 früher, 200 jetzt. Man sieht, dass durch diese Novellierung des § 69 die Fälle insgesamt sehr, sehr stark zurückgegangen sind und sich auf weniger als auf ein Drittel reduziert haben.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Auf die 2. Zusatzfrage wird verzichtet, wir kommen zur 3. Sie wird von Herrn Abg Mag Kasal gestellt.
Abg Mag Günter Kasal (Klub der Wiener Freiheitlichen): Guten Morgen, Herr Landesrat! Guten Morgen, Herr Präsident!
Im Abs 4 ist definiert, dass die Gründe dafür und die Gründe dagegen abzuwägen sind und zwar im Zusammenhang mit dem konsensgemäßen Baubestand der betroffenen Liegenschaft und der Nachbarliegenschaften. Jetzt haben Sie einleitend gesagt, dass die unwesentlichen Abweichungen herausgenommen wurden, weil das ein schwammiger Begriff war. Konsensgemäßer Baubestand ist ebenfalls nicht richtig greifbar, spezifizierbar.
Haben Sie in Zukunft auch Vorhaben oder Überlegungen, dieses „konsensgemäß“ in irgendeiner Weise zu spezifizieren?
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat!
Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Also wir haben, wenn ich das jetzt richtig in Erinnerung habe, im Abs 2 Z 1 bis 4 einige Themenschwerpunkte aufgelistet. Es ist vielleicht auch interessant zu sehen, inwieweit diese Themen auch angesprochen werden. Also wir haben beispielsweise in der Z 1 als ein Kriterium die zweckmäßigere Flächennutzung vorgesehen. Das würde zum Beispiel herangezogen werden, wenn es um Lichteinfall geht. Oder bei der Z 2 „Zweckmäßigere oder zeitgemäße Nutzung von Bauwerken“. Das wäre zum Beispiel eine Ausnahmebestimmung oder eine Ausnahmemöglichkeit, wenn es um den Einbau von Aufzügen für Behinderte geht. Das ist ein Thema, das verstärkt auch herangezogen wird. Aber das halte ich prinzipiell auch für eine gute Maßnahme, die zwingend auch nicht die Situation der Anrainerinnen und Anrainer verschlechtert. Oder Z 3 „Zeitgemäßes Stadtbild“. Da geht es beispielsweise vor allem um Giebelangleichungen, also das wäre ein Thema im Dachbereich. Oder die Z 4 „Erhaltung schützenswerter Baumbestand“. Auch das ist ein Thema.
Natürlich werden wir bei all diesen Maßnahmen immer abwägen müssen, inwieweit ein solches Ansuchen berechtigt ist, inwieweit hilft es den schon dort lebenden Menschen, inwieweit gibt es auch wirtschaftliche Überlegungen, die man mitdenken muss, wobei diese ökonomischen Überlegungen hintangehalten werden und im Vordergrund die Überlegungen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans stehen, die wir ja hier im Gemeinderat, nicht hier, weil wir ja Landtag sind, aber beispielsweise morgen im Gemeinderat gemeinsam beschließen. Ich halte es für wichtig, dass hier der Gesetzgeber und der Gemeinderat mit seiner Willensäußerung prioritär behandelt werden und Ausnahmefälle nur in ganz besonderen Situationen die Möglichkeit haben, umgesetzt zu werden.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Die 4. und letzte Zusatzfrage stellt der Herr Abg Nevrivy. Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg Ernst Nevrivy (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr Stadtrat! Gibt es Erfahrungen, welche positiven Auswirkungen für die Begründung der Abweichung vorrangig herangezogen wurden?
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Herr Stadtrat!
Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Die meisten Ausnahmen beziehen sich auf die zweckmäßigere oder zeitgemäße Nutzung von Bauwerken, das heißt, auf Maßnahmen, die in besonderem Maße der Steigerung der Wohnqualität dienen. Das sind die meisten. Die zweithäufigsten Maßnahmen sind zum Thema „Herbeiführung eines zeitgemäßen Stadtbildes“ angesprochen. Das sind so die beiden Hauptkriterien, die hier Berücksichtigung finden. Das halte ich auch für durchaus zweckmäßig, dass ergänzend zum Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Ausnahmen zu diesen Themenschwerpunkten gesetzt werden können.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. Ich beende damit die Fragestunde.
Wir kommen zur Aktuellen Stunde. Der Klub der Wiener Freiheitlichen hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema „Sozial und gerecht, Zweckbindung für Wohnbauförderung wieder einführen“ verlangt. Das Verlangen wurde gemäß § 39 Abs 2 der Geschäftsordnung ordnungsgemäß beantragt. Ich bitte nun den Erstredner, Herrn Zweiten Präsidenten Herzog, die Aktuelle Stunde zu eröffnen, wobei ich bemerke, dass die Redezeit mit zehn Minuten begrenzt ist. Bitte, Herr Präsident. (Abg Dipl-Ing Martin Margulies: Sorry, leider nicht da! – Abg David Ellensohn: Das geht nicht! – Abg Dipl-Ing Martin Margulies: Das geht nicht, wenn er nicht da ist! – Abg Johann Herzog kommt in den Sitzungssaal.) Herr Präsident, Sie haben den Erstredner.
Abg Johann Herzog (Klub der Wiener Freiheitlichen) :
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