Landtag, 18. Sitzung vom 22.11.2012, Wörtliches Protokoll - Seite 65 von 74
viele, viele Betten haben, und wo ich dann vielleicht draufkomme: Jetzt ist plötzlich irgendwo eine Krise. Ich muss dorthin, denn ich muss jemandem das Leben retten, ihn reanimieren oder sonst irgendetwas. Laufe ich rüber und rufe ich den Arzt - oder reanimiere ich? Laufe ich rüber und hole ich den Arzt, dann habe ich die Hilfe nicht geleistet, die ich leisten muss. Leiste ich erste Hilfe, habe ich den Arzt nicht herbeigeholt, der das vielleicht besser kann.
Um das besser zu verstehen und so weiter, würde ich auch gerne wissen: Gibt es da ein Mengengerüst - dieses habe ich nirgendwo gefunden -, das vielleicht bestätigt, dass das nicht notwendig ist und dass meine Sorgen umsonst sind? Oder gibt es da ein Mengengerüst, das sagt, das ist doch hart an Messers Schneide, und damit riskieren wir die Gesundheit oder vielleicht sogar manchmal das Leben der Bürger?
Dazu würde ich mir – vielleicht, wenn es möglich ist - im nächsten Bericht auch etwas wünschen. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Johann Herzog: Zum Wort gemeldet ist Frau Patientenanwältin Dr Sigrid Pilz. – Bitte.
Patientenanwältin Dr Sigrid Pilz: Herr Präsident! Frau Stadträtin! Sehr geehrter Herr Prof Brustbauer! Sehr geehrtes Hohes Haus!
Ich danke für die Einladung - es ist auch ein bisschen ein Zurückkommen in eine vertraute Welt - und ich danke sehr, sehr herzlich für die gute und inhaltliche Debatte, die hier jetzt geführt wurde in Bezug auf den Bericht des Patientenanwaltes - und ich sage es jetzt in der männlichen Form, denn, und das wurde heute ja auch schon erwähnt, der substanzielle und ausführliche Bericht ist der Amtsperiode meines Amtsvorgängers Prof Brustbauer zu verdanken. Ich habe sozusagen nur die Ehre gehabt, mich mit einem kleinen zweiten Vorwort auch vorzustellen. Und ich möchte Ihnen, Herr Prof Brustbauer, ganz ausdrücklich dafür danken, dass dieser Bericht so umfassend, so detailreich und in den Darstellungen der einzelnen Fälle auch so aussagekräftig geworden ist. (Beifall bei GRÜNEN, SPÖ sowie von den Abgen Ingrid Korosec und Ing Bernhard Rösch.)
Ich habe am 1. Juli ein motiviertes, engagiertes und kompetentes Team vorgefunden. Das zu sagen, ist mir sehr, sehr wichtig, denn die Wiener Patientenanwaltschaft steht und fällt mit der Qualität der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Und dafür möchte ich Ihnen auch noch danken, Herr Prof Brustbauer, dass hier sozusagen ein wohlbestelltes Haus an mich übergeben wurde und die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wissen und wussten, was sie tun, und einerseits sozusagen mit all ihrer Erfahrung gekommen sind, aber gleichzeitig auch offen waren und offen sind für eine neue Person und vielleicht auch für neue Ideen.
Ich möchte jetzt im Einzelnen auf ein paar Anmerkungen eingehen, die hier gemacht wurden.
Ich freue mich sehr, dass eigentlich durch alle Fraktionen die Notwendigkeit, die hier im Bericht auch angeführt wird, der Ausweitung des Patientenentschädigungsfonds auf den niedergelassenen Bereich, die Privatspitäler und die Pflegeheime anerkannt und dies sehr begrüßt und unterstützt wird. Frau Abg Korosec, die Hoffnung, dass man das im Wiener Krankenanstaltengesetz erreichen kann, kann ich nicht teilen, weil die rechtliche Zuständigkeit natürlich auf Bundesebene gegeben ist. Und ich möchte in dem Zusammenhang sagen, dass wir im Dezember im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der Patientenanwälte und Patientenanwältinnen zusammentreffen werden und genau diese Thematik besprechen werden.
Es hat nämlich insofern auch eine wichtige Konsequenz, wenn der Patientenentschädigungsfonds auf den niedergelassenen Bereich ausgeweitet wird, als nämlich dann auch eine Prüfzuständigkeit besser verankert werden kann, als es jetzt der Fall ist. Denn: Wir haben jetzt die Situation, dass wir im Bereich der öffentlichen Spitäler, der Pflegeheime und des Fonds Soziales Wien, also der Einrichtungen der Gemeinde, wenn wir Krankengeschichten anfordern, Stellungnahmen brauchen, nie ein Problem haben, das zu bekommen. Ich möchte den Gesundheitsdienstleistern der Stadt auch ganz herzlich für diese Zusammenarbeit danken. Wir haben eine gute Zusammenarbeit, wir haben ein offenes Klima und wir können uns darauf verständigen, was wir als Patientenanwaltschaft brauchen, um einer Sache auf den Grund zu gehen. Herzlichen Dank auch von meiner Seite in diese Richtung! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)
Was wir im Moment nicht können, ist, im niedergelassenen Bereich mit derselben Durchsetzungskraft zu agieren, denn was die niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen und Gesundheitsdienstleister betrifft, so können wir - und so steht es in dem Gesetz, das die Patientenanwaltschaft regelt - sie einladen, mit uns zusammenzuarbeiten und uns ihre Unterlagen zu geben, und ich sage aus der Praxis, die ich jetzt überblicken kann: Leider ist das nicht immer so. Also es gibt Fälle, wo wir Qualitätsbedenken haben, und ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, wenn sich in Bezug auf einen Arzt/eine Ärztin die Beschwerden häufen, dann nicht nur zu sagen, wir arbeiten das emsig ab, sondern all denen, die es angeht - sei das der Arzt/die Ärztin selbst, sei das die Ärztekammer, sei das die MA 40 -, auch rückzumelden, dass es hier offensichtlich zu einer Häufung kommt. Und es ist leider im Moment so, dass wir, wenn sich jemand „tot stellt“ - und solche Fälle haben wir, wo Ärzte und Ärztinnen uns dann einfach nicht antworten -, das dann nicht erzwingen können. Und das ist möglicherweise dann, wenn es schon mehrere Beschwerden gegeben hat, auch sehr, sehr nachteilig. Ich habe mit der Ärztekammer diesbezüglich auch schon ein ausführliches Gespräch geführt, damit wir hier mehr Möglichkeiten haben, den Dingen auf den Grund zu gehen.
Ich habe, Frau Abg Korosec, auch sehr genau zugehört, was Sie bezüglich der Wartezeiten gesagt haben. Das ist tatsächlich ein Thema, das mir in der Patientenanwaltschaft sehr am Herzen liegt. Es kann nicht sein, dass gerade dort, wo komplizierte, schwierige Eingriffe bevorstehen und die Menschen sowieso in Sorge sind, was da auf sie zukommt, Wartezeiten übergebührlich lang sind beziehungsweise Termine abgesagt werden müssen.
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