Landtag, 19. Sitzung vom 13.12.2012, Wörtliches Protokoll - Seite 4 von 46
worden sind, als sie sozusagen privatrechtlich verhandelt werden beziehungsweise hier dann privatrechtliche Preise festgesetzt werden. Da wollte ich Sie fragen, nach welchen Kriterien diese Plätze dann vergeben werden. Wird es da ein Meistbieterverfahren geben oder wie wird das dann dort gehandhabt werden, damit es eine Rechtssicherheit für die Unternehmer oder die Bürger und Bürgerinnen von Wien gibt?
Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin, bitte.
LhptmStin Mag Renate Brauner: Ja, das ist richtig, es gibt eine Reihe von Nutzungen, die in Zukunft dem Privatrecht unterliegen, zum Beispiel private Fahrradständer, Stromtankstellen, gewisse Ankündigungen, Werbungen. Den Grund habe ich in meiner einleitenden Beantwortung schon erwähnt. Wir haben hier mehr Flexibilität, wenn wir uns im Privatrechtsregime befinden. Es sind da natürlich auch die Vereinbarungen mit den jeweils zuständigen Dienststellen zu treffen, aber es ist, wie auch in anderen Bereichen, selbstverständlich Aufgabe der Stadt und auch unserer Magistratsdirektion, einheitliche Richtlinien vorzugeben. Wie auch in allen anderen Bereichen wird die Stadt, natürlich nicht willkürlich, sondern nach klar vorgegebenen Richtlinien, in dem von Ihnen angesprochenen Sinn dann auch diese Genehmigungen, die ja dann in dem Sinn keine Genehmigungen mehr, sondern vertragliche Vereinbarungen sind, erteilen.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. – Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dipl-Ing Margulies. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg Dipl-Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin!
Das jetzige Gebrauchsabgabengesetz regelt auch, wie vom Vorredner schon angesprochen – das freut mich sehr –, im Privatrechtsbereich, dass tatsächlich die Stadt Wien, insbesondere bei Werbung à la longue durch die privatrechtlichen Vereinbarungen im Sinne dessen, was das Kontrollamt gesagt hat, erhöhte Einnahmen haben wird. Gleichzeitig regelt es auch die Frage von Schanigärten mit mehr Mitsprache für den Bezirk.
Aber was gerade bei solchen Gesetzen ganz wichtig ist, ist ja auch die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, mit der Wirtschaftskammer. Und daher ganz konkret die Frage an Sie: Gab es diesbezüglich Gespräche mit der Wirtschaftskammer? Gab es einen Konsens über dieses Gesetz?
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. – Frau Stadträtin, bitte.
LhptmStin Mag Renate Brauner: Ja, selbstverständlich. Der Hinweis ist völlig richtig. Ich darf darüber hinaus in Erinnerung rufen, dass dieses Gebrauchsabgabengesetz ja nun wirklich eine unendliche Geschichte ist, meine Herren. Ich kann mich erinnern, als ich in die Landesregierung gekommen bin, hat mir mein damaliger Vorgänger mit der Bemerkung, das diskutieren wir schon sehr lange, vielleicht schaffst du eine Lösung, auch die Frage des Gebrauchsabgabengesetzes übergeben, und das ist jetzt – erlauben Sie mir, dass ich die Zahl nicht nenne – schon sehr lange her. Fast 17 Jahre, um ehrlich zu sein.
Also es war eine sehr lange Geschichte, und es ist unter anderem deswegen eine lange Geschichte, weil es natürlich für viele Betroffene eine ganz zentrale Frage ist, und ein ganz zentral Betroffener ist natürlich die Wirtschaft, überhaupt keine Frage. Deswegen habe ich ja auch – wenn ich das in Erinnerung rufen darf –, als ich vor längerer Zeit diese Änderungen, die es in der Stadt gibt, präsentiert habe, auch im Zusammenhang mit dem Gebrauchsabgabengesetz die Grundregeln festgelegt. Wir haben damals gesagt, ja, wir wollen mehr Flexibilität, wir wollen ein Zonenmodell bei den Schanigärten, wir wollen spezielle Regelungen bei den Baustofflagerungen, aber das muss noch mit der Wirtschaft akkordiert werden, weil natürlich viele kleine Dinge für uns wichtig sind, aber natürlich für den betroffenen Wirtschaftstreibenden noch sehr viel wichtiger. Wie so eine Baustofflagerung oder eine Werbung funktioniert, kann für einen kleinen Unternehmer – ich will nicht sagen, existenzbedrohend, man soll nicht dramatisieren – aber schon eine existenziell wichtige Frage sein.
Deswegen: Jawohl, wir haben selbstverständlich lange Gespräche gehabt mit der Wirtschaftskammer, und ich freue mich sehr, dass ich sagen kann – so hat es ja auch die Frau Präsidentin in einer Presseaussendung bekannt gegeben –, dass diese Novelle, so wie wir sie heute vorlegen, mit der Wirtschaftskammer akkordiert ist und auch von der Wirtschaftskammer so mitgetragen wird. Ich möchte mich bei der Gelegenheit wirklich auch sehr herzlich bei der Wirtschaftskammer für die langen, nicht einfachen – das ist klar bei einer Interessenvertretung, das ist ihre Aufgabe –, aber sehr konstruktiven und vor allem mit einem positiven Ergebnis behafteten Gespräche bedanken. Bitte, das auch weiterzugeben. Vielleicht kennst du den einen oder anderen in der Wirtschaftskammer.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. – Die 3. Zusatzfrage stellt Frau Abg Mag Dr Kappel. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abg Mag Dr Barbara Kappel (Klub der Wiener Freiheitlichen): Guten Morgen, Frau Landeshauptmann-Stellvertreter!
Sie haben ausgeführt, dass bei der Novellierung des Gebrauchsabgabengesetzes aus Ihrer Sicht nicht die Einnahmenerhöhung im Vordergrund stand, sondern eine Verwaltungsvereinfachung und eine höhere Flexibilisierung im Bereich der Gebrauchsabgaben.
Es ist ein langgehegter Wunsch verschiedener Wirte und auch Schanigartenbetreiber, insbesondere im 1. Bezirk, die sagen, sie hätten gerne eine Ausweitung der Schanigartensaison. Das ist jetzt im Gesetz ausdrücklich nicht berücksichtigt, auch Stehtische für Raucher sind nicht berücksichtigt. Meine Frage an Sie lautet nun: Warum hat man das jetzt nicht berücksichtigt?
Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin.
LhptmStin Mag Renate Brauner: Es ist nicht ganz präzise, Frau Kollegin, wie Sie es formuliert haben. Es gibt eine Ausweitung, nämlich bis Ende November. Bisher war die Schanigartensaison bis Mitte November, jetzt ist sie bis Ende November. Also zwei Wochen sind, denke ich, schon eine klare Ausweitung. Aber, jawohl, es
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