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Landtag, 19. Sitzung vom 13.12.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 30 von 46

 

Abg Dr Monika Vana (Grüner Klub im Rathaus)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Liebe Frau Kollegin Feldmann, ich weiß nicht, wie Sie darauf kommen, dass sich kein grüner Redner oder keine grüne Rednerin bei dieser Debatte zu Wort gemeldet hat. Ich weiß nicht - normalerweise bin ich schlecht zu übersehen. Aber selbstverständlich! Und wir GRÜNEN distanzieren uns auch keineswegs von diesem Gesetzentwurf. Im Gegenteil, wir haben ihn sogar aktiv mitgestaltet, und wir können ihn mit einem sehr guten Gewissen heute auch auf den Weg schicken, weil wir glauben, es ist ein guter Entwurf, der eine gute Grundlage bietet für die Einführung eines Verwaltungsgerichts in Wien. (Beifall von Abg Dr Kurt Stürzenbecher.)

 

Vielleicht ganz allgemein: Die Einführung von neuen Landesverwaltungsgerichten ist ja schon ein sehr langjähriges Vorhaben, das von den GRÜNEN auch immer im Prinzip sehr positiv gesehen wurde. Es ist ein Teil der gesamten Verwaltungsgerichtsreform, und es ersetzt Verfahren von weit über 100 Behörden bisher. Also ich denke, das ist ein gewaltiger Schritt, und künftig sollen eben unabhängige Gerichte auf Landesebene Entscheidungen der Landesbehörde überprüfen können. Was für uns ein wichtiges Ziel ist, ist, dass es ein gut funktionierendes Verwaltungsgericht wird, das unabhängig, qualitätsvoll und schnell entscheidet - und ich denke, mit diesem Entwurf ist das auch gelungen.

 

Das Verwaltungsgericht soll 2014 starten, und was uns wichtig war, ist, dass die Entscheidung darüber, ob die bestehenden Richter/Richterinnen übernommen werden, früher fällt, als im ursprünglichen Entwurf geplant. Ich denke, das war notwendig, und die Entscheidung soll jetzt spätestens vor dem Sommer 2013 fallen. Ich denke, das ist ein wichtiger Schritt, den wir da noch im Vergleich zu den ursprünglichen Diskussionen gemacht haben.

 

Wir GRÜNEN haben uns in den Verhandlungen auch für etliche Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf eingesetzt. Ich bringe jetzt nur einige, denn sonst würde es zu lang werden.

 

Das eine, was uns wichtig war, war die Trennung von Geschäftsverteilungsausschuss und Personalausschuss, also dass es kein Vorschlagsrecht des Präsidenten/der Präsidentin für die Mitglieder des Geschäftsverteilungsausschusses geben soll und auch die Kooperation von Präsident/Präsidentin, Vizepräsident/Vizepräsidentin und den von der Vollversammlung gewählten RichterInnen auch wirklich gewährleistet ist.

 

RichterInnen dürfen Akten nur über Beschluss des Geschäftsverteilungsausschusses entzogen werden. Es gibt also keine Notfallskompetenz des Präsidenten/der Präsidentin mehr.

 

Zum Disziplinarausschuss war uns wichtig, dass sichergestellt ist, dass zwei der drei Mitglieder auch von Richtern/Richterinnen bestellt werden und dass Richter und Richterinnen Akten von Rechtspflegern und Rechtspflegerinnen jederzeit auch an sich ziehen können - denn, wie Sie wissen, die Einschränkung auf schwierige Fälle wurde als verfassungswidrig kritisiert, und es muss sichergestellt werden, dass die unabhängigen Richter/Richterinnen das Verfahren auch jederzeit in der Hand haben.

 

Der Einsatz von RechtspflegerInnen generell auch zu Entscheidungen ist verfassungsrechtlich vorgesehen. Das wissen Sie alle. Im ursprünglichen Entwurf waren zirka 360 Verfahren vorgesehen, die aber bereits auf Grund der Rückmeldungen zum Begutachtungsverfahren erheblich reduziert wurden. Und es muss sichergestellt werden, dass heikle Verfahren eben nicht in diesen Bereich fallen, etwa auch dass freiheitsentziehende Maßnahmen bei der Vollstreckung bei Richtern/Richterinnen bleiben.

 

Dann haben wir uns auch dafür eingesetzt, dass der Entschließung des Nationalrates Rechnung getragen wird, dass bei der Bestellung die Begutachtung durch eine Kommission, der Vertreterinnen und Vertreter - und das ist ganz wichtig - aus Gerichtsbarkeit, Wissenschaft und Verwaltung angehören, vorzusehen ist. Das entspricht zwar dem bisherigen Standard, wird aber nun festgeschrieben. Und auch der Entfall der Möglichkeit einer Vorstellung gegen Entscheidungen der LandesrechtspflegerInnen war uns wichtig.

 

Beim Dienstrecht haben wir uns eingesetzt für die Streichung des Passus, dass gegen die Entscheidung des Präsidenten/der Präsidentin kein Rechtsmittel vorhanden ist. Das ist jetzt auch nicht mehr so vorgesehen. Weiters haben wir uns eingesetzt für einheitliche Dienstbeurteilungen, wie bei Richtern/Richterinnen nach dem Richterdienstgesetz, und für Untersuchungskommissäre und –kommissärinnen im Disziplinarverfahren.

 

Und, last but not least - ich habe jetzt nicht alles aufgezählt, sondern nur die wichtigsten Punkte -: dass quasi die Justizverwaltung vom Präsidenten/von der Präsidentin geführt werden soll und lediglich Dinge wie Lohnverrechnung und Pensionsberechnung weiterhin - und das macht Sinn wegen der Kompetenzlage; siehe auch die oberösterreichische Regelung - über den Magistrat geführt werden sollen.

 

Die Kritik der ÖVP - verfassungswidrig, politisch unverschämt, demokratiepolitisch bedenklich, alles Mögliche haben wir da in letzter Zeit in den Medien gehört - geht meiner Meinung nach absolut ins Leere, sowohl das, was Sie in den Medien behauptet haben, als auch einiges von dem, was heute in Ihrem Antrag steht, den Sie jetzt eingebracht haben. Es gibt keine Beherrschung des Geschäftsverteilungsausschusses (Abg Mag Dietbert Kowarik: Ist das gesetzlich geregelt?) durch den Präsidenten/die Präsidentin, lediglich für eine provisorische Geschäftsverteilung. Und danach ist, wie ich schon erwähnt habe, tatsächlich Kooperation angesagt (Abg Mag Dietbert Kowarik: ... wird neu gewählt, das ist alles!), und da ist meiner Meinung nach auch keine andere Interpretation möglich. Die Rechtspfleger/Rechtspflegerinnen unterliegen nur der Weisung der Richter und Richterinnen und können nur aus taxativ aufgezählten Gründen abberufen werden. Und, wie ich schon sagte, die Justizverwaltungssachen sind fast ausschließlich bei der Präsidentin.

 

Also ich denke, dass Ihre Bedenken, die Sie da in

 

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