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Landtag, 27. Sitzung vom 25.09.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 36 von 63

 

auch noch einmal darauf hinweisen können, dass wir mit den Landesverwaltungsgerichten und bundesmäßig dann mit dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesfinanzgericht einen ganz, ganz großen Wurf geschafft haben, und dass wir es schaffen, dass es mehr Rechtsschutz geben wird, dass rascher entschieden werden wird und dieses zweistufige Verfahren wirklich eine ganz tolle Neuerung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger ist. Eingebettet in dieses Ganze kann ich wirklich empfehlen, dass wir dem Bericht heute auch zustimmen. Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg Dr Kickert. Ich erteile es ihr.

 

12.44.55

Abg Dr Jennifer Kickert (Grüner Klub im Rathaus)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Auf die vielen, vielen Fälle und Verfahren haben meine beiden Vorredner ja schon verwiesen. Daher möchte ich mich im Namen meiner Fraktion beim Unabhängigen Verwaltungssenat bedanken. Der Herausforderung dieser Fälle, diese Verfahren auch durchzujudizieren, haben sich, wie gesagt, 63 Mitglieder gestellt. Aber nicht nur diese 63 Mitglieder, sondern auch zahlreiche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die die Arbeit dieser Mitglieder unterstützen und auch die MitarbeiterInnen sind es, die einen wesentlichen Beitrag zur Erledigung der Fälle beigetragen haben. In Summe danke ich also allen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und auch den Mitgliedern des Verwaltungssenates für diese Aufgabe. Die Ansprüche an die Verwaltung, an faire Verfahren, an Transparenz, aber auch der, wie soll ich sagen, Wille, sich mit manchen Entscheidungen und Verfahren kritisch auseinanderzusetzen, nimmt zu. Aus meiner Sicht ist das gut, bedeutet aber natürlich auch, dass viele dieser Entscheidungen in Frage gestellt werden. Auf der anderen Seite ist es aber auch so, dass diese Entscheidungen sehr einschneidend in das Leben der Einzelnen eingreifen und dadurch auch größere Auswirkungen haben. Und selbst wenn diese Auswirkungen groß sein sollten, die Entscheidungen sowohl der Behörde als auch dann die Überprüfung durch den Senat haben auf Grund von Gesetzen zu erfolgen und der Wille des Gesetzgebers ist zu vollziehen. Die Überprüfung durch eine unabhängige Instanz kann so zu einer erhöhten Akzeptanz von Entscheidungen führen, kann aber auch dazu führen, dass die Qualität der Verwaltungsentscheidungen steigt und es vor allem zu einer einheitlichen Spruchpraxis kommt, damit nicht in Favoriten andere Regeln gelten als zum Beispiel in Döbling. Und dieser sehr verantwortungsvollen Aufgabe haben sich qualifizierte Mitglieder gestellt. Für diese Arbeit, sich dieser Aufgabe zu stellen, möchte ich, wie gesagt - ich glaube, zum dritten Mal jetzt in meiner Wortmeldung -, meinen Dank aussprechen. Aber nichtsdestotrotz, dieser Dank gebührt Ihnen. Und auch wir werden selbstverständlich den Tätigkeitsbericht zustimmend zur Kenntnis nehmen. Danke. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg Mag Kowarik. Ich erteile es ihm.

 

12.48.08

Abg Mag Dietbert Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Landesrätin! Sehr geehrte Frau Präsidentin des UVS!

 

Ich wäre nicht auf der Tagesordnung oder auf der Rednerliste gestanden. Die Wortmeldung des Kollegen Dr Stürzenbecher hat mich aber dazu animiert, mich hier doch noch zum Wort zu melden. Vorab natürlich werden wir auch den Tätigkeitsbericht des UVS Wien zur Kenntnis nehmen und dürfen uns auch für die Arbeit bedanken. Ich darf auch an die Worte vom Kollegen Ulm anschließen, der die Genesis dieses UVS und die Geschichte des UVS vorgezeichnet oder in Wirklichkeit nachgezeichnet hat, der auch dargelegt hat, dass sich die Probleme leider Gottes oftmals wiederholen.

 

Was mir aber auch wichtig ist, und das möchte ich schon unterstreichen, weil hier einerseits gesagt wurde, dass diese zweigliedrige Verwaltung und diese unabhängige Gerichtsbarkeit auch im Bereich der Verwaltung eine ganz, ganz enorme Weiterentwicklung unseres Rechtsstaates ist. Das stimmt selbstverständlich und das ist gar nicht hoch genug einzuschätzen. Das muss man auch betonen. Der Dank gebührt da in Wirklichkeit den Kollegen im Nationalrat, wo das ja einstimmig über die Bühne gegangen ist und wo tatsächlich ein Teil dieser Verwaltungsreform, die ja in allen politischen Reden immer herumgeistert, im Sinne der Rechtsstaatlichkeit wirklich umgesetzt wurde. Wo es dann aus unserer Sicht bei der Umsetzung nicht ganz so richtig hingehaut hat, und Sie werden ja dann merken, ob sich der Verfassungsgerichtshof der Sicht der Opposition anschließt, das war hier in diesem Haus, im Landtag, wo die Umsetzung des Gesetzes für die Einrichtung des Verwaltungsgerichtes Wien doch einige Auffälligkeiten gehabt hat, um es einmal vorsichtig zu sagen. Eines möchte ich schon auch betonen: Es war die einhellige Meinung aller Nationalratsfraktionen, dass sich die Landesgerichte das Bundesgericht als Vorbild nehmen sollen, was auch sinnvoll ist und gescheit ist und im Sinne einer Einheitlichkeit der Rechtsprechung auch nachvollziehbar ist.

 

Das wurde in Wien meilenweit verfehlt, dieses Ziel. Das muss hier gesagt werden und soll nochmals betont werden, auch im Hinblick auf meinen Vorredner.

 

Dass die GRÜNEN dazu nichts gesagt haben, ist bezeichnend, insbesondere, wir haben es auch schon vom Kollegen Herrn Dr Ulm gehört, dieser § 14 Abs 5, der, glaub’ ich, einmalig in der Gesetzgebung der Republik Österreich ist. Also sowas muss man sich erst einmal einfallen lassen. Die Regelungen bezüglich des Geschäftsverteilungsbeschlusses und der Konsequenzen, ich meine, ein Tatbestand, dass selbst wenn das nicht verfassungswidrig wäre, was ich glaube, dass es ist, diese Bestimmung hat sicher einen sehr schalen Nachgeschmack und hält vor allem, und das gilt es zu betonen, nicht dem Vergleich mit anderen Bundesländern stand, auch das sei hier gesagt, und auch nicht mit dem Bundesgericht. Das sei nochmals betont.

 

Ich möchte jetzt nicht alles nochmals wiederholen, was der Kollege Ulm richtigerweise und sehr ausführlich dargestellt hat, darf aber nur auch noch einmal auf den Bericht der Frau Präsidentin im Tätigkeitsbericht für das Jahr 2012 verweisen, wo sie eben anmerkt, dass der

 

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