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Landtag, 28. Sitzung vom 21.11.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 8 von 42

 

meine persönliche Meinung, und diese weicht von der Ankündigung ab, dass diese erhöht werden soll. Ich halte es für bei Weitem sinnvoller – und wir sprechen jetzt von einem österreichweiten Thema –, in den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen zu investieren, als Geldleistungen zu erhöhen. Aber das ist meine persönliche Meinung als Sonja Wehsely, und ich sage es noch einmal: Für die Frage, ob die Kinderbeihilfe erhöht wird oder nicht, ist meine Zuständigkeit genau null.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin.

 

9.32.00†Amtsf StRin Sandra Frauenberger - Frage|

Wir kommen damit zur 3. Frage (FSP – 04089-2013/0001 – KSP/LM). Diese wurde von Frau Abg Eva-Maria Hatzl gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal gerichtet. (Gewaltschutz ist national und international ein wichtiges Thema. Auch das Europäische Parlament hat in einem Entschließungsantrag darauf verwiesen, dass die Mitgliedstaaten sich diesem Thema vermehrt widmen. Österreich hat ein anerkanntes Gewaltschutzgesetz. In einer Fachtagung der Wiener Frauenhäuser wurde die Möglichkeit, psychische Gewalt gesetzlich zu regeln diskutiert. Frau amtsführende Stadträtin! Warum ist psychische Gewalt ein wichtiges Thema im Gewaltschutzbereich?)

 

Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Vielen Dank. – Einen schönen guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch einen schönen guten Morgen an die Kinder auf der Galerie!

 

Es geht um eine Frage zum Thema Gewaltschutz und Gewaltschutzgesetz. Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Wir haben nunmehr seit sechs Jahren ein Gewaltschutzgesetz, das uns wirklich sehr viele Möglichkeiten in die Hand gegeben hat, Frauen entsprechenden Schutz zu bieten. Wir haben in der Stadt Wien das dichteste Gewaltschutznetz Österreichs, wir sind aber auch im europäischen Vergleich wirklich sehr gut organisiert und aufgestellt.

 

Dass das notwendig ist, sieht man daran, dass jede fünfte Frau in Österreich von Gewalt betroffen ist, jede fünfte Frau, der wir am Arbeitsplatz, in der U-Bahn oder auf der Straße begegnen! Das ist eigentlich eine sehr entsetzliche Zahl! Daher muss man dafür sorgen, dass man alle Formen der Gewalt, von denen Frauen betroffen sind, entsprechend aufgreift und den Opfern auch Hilfe und Unterstützung anbietet.

 

Es gibt mehrere Gewaltphänomene, die sich allein in den letzten Jahren, seitdem wir dieses Gewaltschutzgesetz haben, aufgetan haben. Ich erinnere an unsere gemeinsame Initiative hier im Haus zum Thema Stalking. Und nicht zuletzt das 35-jährige Jubiläum unserer Wiener Frauenhäuser, das einmal mehr auch die Gelegenheit geboten hat, eine Fachkonferenz abzuhalten und ein neues Thema von Gewalt an Frauen aufzugreifen.

 

Wie bei allen Gewaltphänomenen verhält es sich so, dass das Ganze oft sehr schwer greifbar ist, wie wir alle miteinander wissen. Wenn Frauen von physischer Gewalt betroffen sind, dann ist das oft sichtbar und oft auch mit Schmerz und der Notwendigkeit verbunden, eine Gesundheitsstelle aufzusuchen und sich helfen zu lassen. Dabei wird man auch darauf angesprochen, und so kommt man in das Rad der Unterstützung.

 

Bei psychischer Gewalt verhält es sich anders: Psychische Gewalt ist etwas, das sehr kontinuierlich über einen langen Zeitraum zu Hause stattfindet, sehr viel mit Abwertung zu tun hat und eventuell mit Mobbing vergleichbar ist. Und genau diesem Phänomen der psychischen Gewalt müssen wir uns auch entsprechend widmen, denn die Folgen davon sind Isolation und Unterdrückung. Damit ist man als Frau ganz weit weg vom Thema der Selbstbestimmung.

 

Psychische Gewalt ist, wie gesagt, weniger sichtbar. Wir brauchen dafür eine Sensibilisierung, und es gibt gerade rund um die „16 Tage gegen Gewalt“ von Seiten der Wiener Frauenhäuser eine Kampagne, die genau dieses Thema aufgreift und quasi bildlich und drastisch darstellt.

 

Dabei merken wir sehr wohl, dass, je stärker wir mit diesem Thema der Gewalt an Frauen an die Öffentlichkeit gehen, desto mehr Frauen sich auch an unsere Einrichtungen wenden. Oft sind es nicht die Frauen persönlich, sondern oft sind es in einer ersten Aktion Freundinnen oder Arbeitskolleginnen, die den Frauen Unterstützung geben wollen und sich einmal für die Frauen erkundigen. Und da ist ganz viel Sensibilität einerseits angesagt, andererseits geht es aber auch immer um Bewusstseinsarbeit und Prävention.

 

Es beginnen jetzt, wie gesagt, die „16 Tage gegen Gewalt“, und wir haben in diesen 16 Tagen eine ganze Vielzahl von Veranstaltungen vor uns, bei welchen der Fokus immer darauf liegt, den Frauen auch zu signalisieren, dass sie nicht allein sind, dass wir ein dichtes Netz haben und dass wir für sie da sind.

 

Man kann es nicht oft genug sagen: Gewalt an Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. Die 1. Zusatzfrage stellt Frau Abg Mag Feldmann. Bitte, Frau Abgeordnete.

 

9.36.06

Abg Mag Barbara Feldmann (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Guten Morgen, Frau Stadträtin.

 

Ich glaube, wir haben diesbezüglich schon sehr viel von diesem Haus aus gemeinsam erreicht, etwa die Schaffung des Anti-Stalking-Gesetzes. Die psychische Gewalt ist nun wiederum ein Tatbestand, der eine weitere Sonderform darstellt. Psychische Gewalt erfolgt mit der Absicht der Zerstörung der anderen Persönlichkeit durch Abwertung, Bedrohung, Isolation, Machtdemonstrationen und Kontrollen. Es handelt sich also um eine „Ent-Ichung“ – wie man im Fachwortlaut sagt – des Opfers.

 

In Frankreich wurde diesfalls zum Beispiel der Tatbestand als Strafdelikt mit bis zu 3 Jahren Freiheitsentzug und 75 000 EUR Strafe eingeführt, und ich meine, es wäre auch bei uns das Ziel, die Einführung eines gesetzlichen Tatbestandes für ein solches Strafdelikt herbeizuführen.

 

Meine Frage ist: Wie werden wir vorgehen? Werden Sie ein Budget dotieren, dass wir auch in diesem Be

 

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