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Landtag, 28. Sitzung vom 21.11.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 28 von 42

 

wenn dies unter Angabe des Grundes und der genau zu bezeichnenden Tagesordnungspunkte von mindestens einem Viertel der Ausschussmitglieder verlangt wird.‘“

 

Wir kommen zur Abstimmung11.49.36 über diesen Abänderungsantrag. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die dem Antrag zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Ich danke. Der Antrag hat keine Mehrheit gefunden.

 

Der zweite Antrag ist ein Zusatzantrag der LAbgen Mag Dr Alfred Wansch, Mag Wolfgang Jung, Armin Blind, Gerhard Haslinger und Angela Schütz gemäß § 126 Abs 2 Wiener Stadtverfassung in Verbindung mit § 30d Abs 2 der Geschäftsordnung des Wiener Landtages, eingebracht in der Sitzung des Landtages vom 21. November 2013:

 

„Der Wiener Landtag wolle beschließen: Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Wiener Stadtverfassung – WStV, LGBl Nr 28/1968, zuletzt geändert durch LGBl Nr 1/2013 – Dezentralisierungsnovelle - wird wie folgt ergänzt: 1b § 52 Abs 1 2. Satz wird dahin gehend abgeändert, also lautet: ‚Die Sitzungen werden vom amtsführenden Stadtrat einberufen. Er ist zur Einberufung innerhalb von fünf Tagen verpflichtet, wenn dies unter Angabe des Grundes und der genau zu bezeichnenden Tagesordnungspunkte von mindestens einem Viertel der Ausschussmitglieder verlangt wird.‘“

 

Ich komme auch hier zur Abstimmung und darf jene Abgeordneten, die zustimmen wollen, bitten, ihre Hand zu heben. – Das wird von Freiheitlichen, Volkspartei und dem Klubunabhängigen unterstützt und hat damit keine Mehrheit.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Berichterstatterin das Schlusswort.

 

11.51.35

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger|: Sehr geehrter Herr Präsident! Jetzt habe ich geglaubt, Sie haben auf mich vergessen, aber wenn ich das Wort doch bekomme, nehme ich es natürlich.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Abänderungen, die wir hier heute im Bereich der Dezentralisierung vorliegen haben, sind – und so hat es ja auch schon sehr ausführlich die GRin Hatzl dargestellt – Änderungen, die wirklich in einem großen Einvernehmen in mehreren Runden gemeinsam erarbeitet wurden. Es geht um die Schaffung einer rechtlichen Grundlage zur Verwirklichung einer modernen Immobilienstrategie. Es geht um die Vergabekompetenzen des Magistrats im Bereich der Genehmigungen der Bezirksorgane und es geht um die Übernahme der Betriebskosten für die WC-Anlagen in den U-Bahn-Stationen künftig durch die Wiener Linien. Es geht aber auch um Bestimmungen zur Wahl der Vorsitzenden in den Ausschüssen der Bezirksvertretung und um Reglementierungen der Einberufungen von Gemeinderatssitzungen. Es geht zudem auch um eine Altlastenbereinigung im Bereich der Wiener Stadtwerke bezüglich der Kostentragung von der Instandhaltung und den Abfallentsorgungen und Reinigungen auf den Märkten, da hier noch einige Märkte enthalten sind, die in der Form gar nicht mehr existieren beziehungsweise ihre Betriebsführung auch entsprechend abgeändert haben.

 

Dezentralisierungsnovellen sind natürlich ein großer Kraftakt, aber ich glaube, es ist sehr, sehr gut über die Bühne gegangen. Vielleicht noch abschließend: Hier in diesem Haus – wirklich getragen durch einen Anspruch an Demokratie – geht es in keiner Art und Weise um die Einschränkungen von Minderheitenrechten, sondern darum, dass wir – und da würde ich wirklich auch bitten, dieses Thema der Minderheitenrechte dafür nicht zu instrumentalisieren – arbeitsfähig bleiben wollen. Wir alle miteinander sind lernend, was den Petitionsausschuss, aber auch andere Ausschüsse betrifft, und ich glaube, hier liegt uns eine sehr gute Regelung vor. Daher bitte ich um Zustimmung zu dieser Änderung der Wiener Stadtverfassung.

 

Präsident Johann Herzog: Ich danke der Frau Stadtrat für das Schlusswort.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung11.54.21 über die Gesetzesvorlage. Die Abstimmung im Abänderungsantrag und über den Zusatzantrag hat keine Mehrheit für diese gefunden. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist mehrheitlich gegen die Stimmen der Freiheitlichen und des Klubunabhängigen angenommen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit angenommen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Auch das ist mehrstimmig gegen die Stimmen von FPÖ und des Klubunabhängigen beschlossen.

 

11.55.32Postnummer 5 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Wiener Stadtverfassung, das Wiener Gleichbehandlungsgesetz, das Wiener Museumsgesetz, das Wiener Landes-Stiftungs- und Fondsgesetz, das Wiener Statistikgesetz, das Wiener Tourismusförderungsgesetz, die Besoldungsordnung 1994 sowie das Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 geändert werden – Klammer: Stadtrechnungshofnovelle. Berichterstatterin hierzu ist wieder Frau Amtsf StRin Frauenberger, und ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

11.56.06

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung.

 

Präsident Johann Herzog: Ich danke der Frau Stadtrat. Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung einen Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall. Ich werde so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg Dr Ulm, und ich ersuche darum.

 

11.56.37

Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

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