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Landtag, 30. Sitzung vom 25.03.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 30 von 34

 

zehnte. Das sollte im Vordergrund stehen, wenn wir heute das Gesetz beschließen. Und die Vertreter Wiens beispielsweise, damals im Österreichkonvent, und das kann man sowohl in den Protokollen nachlesen oder auch die damals teilnehmenden Mitglieder des zuständigen Ausschusses befragen. Neun Fragen haben ganz besonders und wesentlich dazu beigetragen, dass dort die geistigen Grundlagen für diese Landesverwaltungsgerichte geschaffen wurden, weitgehend so, wie es damals der Österreichkonvent vorgeschlagen hatte, der insgesamt zwar gescheitert ist, wie es heißt, aber der sehr, sehr viele Grundlagen ausgearbeitet hat, die man jetzt verwerten konnte.

 

Wir verwerten das heute da. Es ist gut für jeden einzelnen Bürger, für jede Bürgerin, dass es künftig so sein wird, dass er oder sie eine Entscheidung in erster Instanz bei uns in Wien vom Magistrat hat, in zweiter Instanz gibt es das Landesverwaltungsgericht und dann ist es im Wesentlichen fertig. Es gibt weiters noch gewisse spezielle Zuständigkeiten. Aber es ist jedenfalls eine sehr große Beschleunigung. Es ist insgesamt auch eine weitere Verbesserung. Man wird viel schneller zu seinem Recht kommen. Das ist das wirklich Wichtige, nicht nur, dass man recht hat, sondern dass man schneller zum Recht kommt.

 

Das ist hier deshalb ein sehr positiver Tag und kann jetzt auch nicht durch manche Unkenrufe der Opposition in Frage gestellt werden, wobei ich dem Kollegen Ulm durchaus zubillige, dass er sehr sachliche Kritik geübt hat.

 

Das mit dem Türschild sehe ich auch nicht ein. Dem sollte man nachgehen. Eine Aufforderung an die zuständigen Stellen, dass man das ändert. Es muss wirklich nicht sein, dass die Magistratsabteilung dort ein riesiges und das Landesverwaltungsgericht ein winziges Schild hat. Das ist eine Relation, die nicht sein muss. Dem sollten wir gemeinsam nachgehen und das sollte man verbessern. (Abg Mag Wolfgang Jung: Da gibt es andere Punkte!)

 

Was du mit den Amtskleidern gebracht hast, ist bewältigbar. Das mit der Sicherheitsschleuse muss man diskutieren.

 

Aber insgesamt muss man sagen, dass das ein großes Gesetzesvorhaben war, das wir in Wien mit dem Landesverwaltungsgericht endgültig abgeschlossen haben und dass dadurch sozusagen für die Bürgerinnen und Bürger Wiens der Zugang zum Recht wesentlich besser wird. Das sollte im Vordergrund stehen. Das ist einmal das.

 

Dann kann man ruhig auch auf die Kritikpunkte im Zusammenhang mit der Aufhebung von einem einzigen Punkt eingehen. Dadurch, dass in § 14 Abs 1 gesagt worden ist, es dürfen nicht zwei/zwei sein, sondern es muss eine ungerade Zahl sein, ist es natürlich dann auch in § 14 Abs 5, wo das Dirimierungsrecht bei Stimmengleichheit kritisiert wird, aufgehoben worden. Aber das hängt geistig zusammen. Das ist aber nicht das zentrale Thema. (Abg Mag Dietbert Kowarik: Was sonst?)

 

Faktum ist jedenfalls, dass wir vor zehn Jahren das Ausländerwahlrecht aufgehoben bekommen haben, was wir sehr bedauert haben, weil sehr viele Gutachter das Gegenteil gesagt haben. Aber der Verfassungsgerichtshof hat immer recht, so wie ein Schiedsrichterpfiff immer gilt und gültig ist. Das ist so auch okay.

 

Zehn Jahre später haben wir einen von zehn Punkten, die Sie angefochten haben, auch aufgehoben.

 

Ich wollte mir noch alle schwarz-blauen Gesetze von 2000 bis 2006 herausholen und vorlesen, die aufgehoben worden sind. Aber dann habe ich mir gedacht, ich würde die Debatte sehr verlängern, wenn ich das machen würde, weil dann hätte ich eine Viertelstunde lang nur vorlesen können. So viele Gesetze von Schwarz und Blau auf Bundesebene sind damals aufgehoben worden, weil sie verfassungswidrig und zum Teil sehr grob verfassungswidrig waren. Dagegen ist unsere Aufhebung, zwei Gesetze in zehn Jahren, wirklich im Rahmen dessen, was zulässig ist.

 

Es ist auch so, dass der Verfassungsgerichtshof dazu da ist zu korrigieren. In manchen Fällen wird das auch der Fall sein. Das ist, wenn es selten ist, weiters keine Tragik, so wie es keine Tragik ist, wenn ein Richter ab und zu ein Urteil fällt, das dann gehoben wird. (Abg Mag Wolfgang Jung: Für den Angeklagten schon!) Was weiß ich, 5 Prozent oder so. Wenn aber die Heber, wie man sagt, quasi 20, 30, 50 Prozent sind, dann ist es ein Problem. Deshalb kann ich sagen, der Landesgesetzgeber in Wien ist vergleichsweise sehr seriös und es werden sehr selten Gesetze aufgehoben.

 

In dem Punkt war es so, wie es ist. Natürlich ist es richtig, was der Verfassungsgerichtshof entscheidet.

 

Ich nehme jetzt aber nur die fünf wichtigsten Punkte her, wo Sie behauptet haben, es wäre verfassungswidrig, und es war nichts verfassungswidrig:

 

Zum Beispiel wurde das System der RechtspflegerInnen dem Grunde nach bestätigt. Diese dürfen in minderschweren Fällen selbstständig unter Fachaufsicht der RichterInnen arbeiten und entlasten in hohem Maß die Richter. Dadurch, dass wir das so eingerichtet haben, haben die Richter für die schwierigeren Fälle viel mehr Zeit. Trotzdem liegt der Schwerpunkt bei den Richtern. Wenn ich mich richtig erinnere, werden die Richter 17 000 und die Rechtspfleger in etwa 5 000 Fälle erledigen. Auch der Kollege Ulm hat gesagt, dass er das System der Rechtspfleger grundsätzlich für richtig hält. Das ist einmal das eine. Das ist uns das weitaus Wichtigste, weil das heißt, das Gericht wird funktionieren und wird schnell arbeiten können. Als ich das Verfassungsgerichtshoferkenntnis gelesen habe, war ich eigentlich schon zufrieden, weil es wäre wirklich an die Substanz gegangen, wenn das Gesetz hier dem Grunde nach nicht bestätigt worden wäre.

 

Zweitens: Das Ernennungsverfahren der RichterInnen wurde bestätigt.

 

Drittens: Es wurde bestätigt, dass bei Übernahme von UVS-RichterInnen deren fachliche Eignung geprüft wird.

 

Weiters wurde der Vorwurf, dass der Gleichheitsgrundsatz verletzt worden wäre, weil eine Regelung des Wiener Landesgesetzes vom Bundesgesetz abweiche, nicht bestätigt.

 

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