Landtag, 33. Sitzung vom 26.09.2014, Wörtliches Protokoll - Seite 36 von 55
ben möchte, weil wir diesen auch voll zustimmen. Dazu gehören zum Beispiel die Rechtsgrundlage für die Einführung eines zwölfmonatigen bezahlten Verwaltungspraktikums bei der Stadt Wien, die bevorzugte Regelung der Teilzeitbeschäftigung für die bessere Vereinbarkeit von beruflichen und familiären Verpflichtungen für die ersten vier Jahre nach der Geburt, keine Minderung des Abfertigungsanspruches bei einer Herabsetzung der Arbeitszeit im Rahmen von Sterbebegleitung beziehungsweise Pflegezeiten sowie der Erwerb von Abfertigungsansprüchen während Familienhospiz und Pflegekarenz.
Es gibt aber auch einen Punkt, der unsere Zustimmung nicht findet, das ist die Besoldung der Sanitäterinnen und Sanitär der Berufsrettung Wien im neuen R-Schema. In der Novelle steht unter anderem, dass der angestrebten Aufwertung dieser Berufsgruppe Rechnung getragen werden soll. Das soll sich über die gesamte Berufslaufbahn in einer höheren Besoldung im Vergleich zur bisherigen Einreihung in die Verwendungsgruppe K6 zeigen.
Dafür haben Sie dann das R-Schema sozusagen eingeführt. Die Einstiegsgehälter wurden angehoben und die neue Einkommenskurve dann abgeflacht. Diese neue Gehaltsregelung, das sogenannte R-Schema, soll nicht nur für neu eintretende Bedienstete, sondern grundsätzliche für alle Sanitäterinnen und Sanitäter der Stadt Wien im 12,5-Stunden-Dienst eingesetzt werden und für sie gelten.
Das klingt in der Theorie teilweise gut, aber was steckt tatsächlich dahinter? Faktum ist, dass im Vorfeld den Mitarbeitern der Gewerkschaft falsche Berechnungsgrundlagen vorgelegt wurden, die jetzt nicht mehr so sind, wie es vor einigen Monaten noch gesagt worden ist. Mehr dazu aber später.
Faktum ist, dass es keine gesetzliche Notwendigkeit für den kompletten Umstieg vom 24- auf den 12,5-Stunden-Dienst gibt. Die Arbeitszeitrichtlinie sieht eine wöchentliche Arbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden vor, sie sieht aber auch eine Sonderregelung für Blaulichtorganisationen, Ärzte und anderes Personal vor. Stichwort: Opt-out-Regelung, die der Bedienstete unterfertigt.
Viele vergleichen Wien ganz gerne mit Berlin, gerade im Bereich der Rettung, aber das ist so, als würde man Äpfel mit Birnen vergleichen. Wien hat eine Feuerwehr im 24-Stunden-Dienst und eine Rettung, die im Moment 3 Formen von Diensten hat, nämlich den 24-, den 12,5-Stunden-Dienst und den reinen Tagesdienst. Jeder macht auf jeden Fall sein Ding. Berlin ist da anders. Da gehört die Rettung mit der Feuerwehr zusammen. Jeder kann alles machen, und sie machen 12 Stunden Rettungs- und 12 Stunden Branddienst. Das sollte man bei Vergleichen vielleicht auch einmal bedenken. Das wäre vielleicht in der Form auch für Wien irgendwann einmal eine Option, das steht aber heute nicht zur Diskussion.
Außerdem hat Berlin knapp 400 000 Rettungseinsätze im Jahr mit 111 Gerätschaften und Wien über 300 000 Einsätze mit in etwa 37 Gerätschaften. Kein Wunder, dass unsere Rettung am Limit ist, wobei auch erwähnt werden muss, dass die Wiener Rettung einen Fahrzeugstand von 2003 hat.
Faktum ist, dass die Stadt Wien bei Wagen und deren Besatzung spart. Bis dato waren drei Mann am Wagen, nun sollen zwei fahren. Ein echtes Problem, zumal es ja auch Dienstanweisungen gibt, dass keiner allein mit einem Patienten sich in dessen Wohnung aufhalten darf beziehungsweise sich nicht alleine in einer fremden Wohnung aufhalten darf. Auf der anderen Seite gibt es aber die gesetzliche Vorgabe, dass du, wenn du einmal beim Patienten bist, auch für diesen verantwortlich bist und bei diesem auch zu bleiben hast. Das ist ein Dilemma, denn wenn etwas im Wagen vergessen worden ist oder der Einsatzcode nicht stimmt, wer holt dann die Gerätschaften aus dem Auto?
Wir sehen darin vor allem bei Reanimationen, die von zwei Sanitätern durchgeführt werden, wobei der dritte Sanitäter dann das Telefon bedienen kann, Gerätschaften aus dem Auto holen kann und andere Tätigkeiten in der Zeit durchführen kann, eine Verschlechterung für die Patientenversorgung. Wir gehen da sogar einen Schritt zurück in Richtung Laienreanimation mit nur einem Sanitäter. Gesagt sein muss aber auch hier an dieser Stelle, dass die Wiener Berufsrettung zur Zeit weltweit im Spitzenfeld bei erfolgreichen Reanimationen steht. Dazu gibt es sogar eine Studie von Prof Sterz, Notfallambulanz im AKH Wien.
Faktum ist auch, dass die Dienstumstellung vom 24- auf den 12,5-Stunden-Dienst für Wien bis 2017 abgeschlossen werden soll, was aber auch bedeutet, dass alle MitarbeiterInnen bis dorthin fix in das R-Schema zu übernehmen sind.
Fix ist auch, dass die Stadt Wien mit einer merklichen Gehaltseinsparung nach 2018 rechnet, obwohl ja das Grundgehalt höher sein soll als früher, was sicher auch daran liegt, dass es zukünftig dann nur noch alle fünf Jahre, nicht wie bis jetzt alle zwei Jahre, Gehaltssprünge geben soll.
Faktum ist aber auch, dass die Wiener Rettung durch die Umstellung mehr Personal benötigt. Gefordert wurden da 186 neue Mitarbeiter, genehmigt sind bis dato 80. Im Dreierradl wäre die Stadt Wien nicht so schlecht bedient gewesen. Gewünscht wären da etwa 24 Stunden Dienst, 48 Stunden frei und ein Wochenenddienst im Monat, so wie es die Ärzte auch haben. Mit dem neuen Schema braucht man Viererradln, viele Überstunden und viele neue Mitarbeiter. Auch fallen mit dem neuen Schema Ressourcen weg, die bis dato über Freischichten aus dem 24-Stunden-Dienst da waren. Das bedeutet aber auch, wenn es zu vermehrten Krankenständen kommt, dass dann ein Wagen allenfalls nicht besetzt werden kann und steht.
Faktum ist auch, dass das Grundgehalt, das es bis jetzt gegeben hat, zwar etwas niedriger war als dann im neuen R-Schema, aber dazu hat es dann die Wechseldienstentschädigung von 112 Mehrstunden gegeben, die teilweise ruhegenussfähig war, und dann hat es eben diverse Zulagen gegeben, die das Gehalt abgerundet haben, aber nicht ruhegenussfähig waren. Jeder Mitarbeiter konnte darauf bauen, dass er weiß, mit welchem
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