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Landtag, 35. Sitzung vom 27.11.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 62

 

Wir haben von Seiten unseres Hauses schon mehrere Vorschläge zur Vereinfachung an den Bund gerichtet, um in den Berechnungsverfahren, die sehr komplex sind, administrativ besser arbeiten zu können. Lassen wir es einmal dabei.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg Mag Jung. – Bitte, Herr Abgeordneter!

 

10.24.41

Abg Mag Wolfgang Jung (Klub der Wiener Freiheitlichen): Danke, Frau Stadträtin, für die umfangreiche Beantwortung, wobei mich vor allem der letzte Teil interessiert hat. Denn die Stoßrichtung der Frage war ja nicht, dass man die Überprüfungen beim Vorgang der Verleihung der Staatsbürgerschaft sorgfältig machen soll; sondern die Anfrage bezog sich eben, wie gesagt, auf die von Ihnen bestätigten 100 Seiten Papier. Ich war selbst eine geraume Zeit Beamter, und ich kann mich erinnern: Vor gut zehn Jahren, bei der Einführung des elektronischen Aktes hat man uns gesagt, jetzt kommt das papierlose Büro in den Dienststellen. Genau dahin gehend war meine Frage.

 

Jetzt auch zu Ihren Vorschlägen. Gibt es keine Möglichkeit – es würde auch eine Beschleunigung bedeuten – den wirklich papierlosen oder weitgehend papierlosen Akt in diesem Bereich – die Antragsteller werden das Papier weiterhin bringen müssen – einzuführen? Oder bleibt dieses weitgehend papierlose Büro auch in den nächsten zehn Jahren noch Zukunftsvorstellung?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Ich kann Ihre Frage beantworten. Ich weiß jetzt schon, dass Sie die Antwort nicht hören wollen. Ich sage es trotzdem. Ich bin die Erste, die einen papierlosen Akt möchte. Aber Tatsache ist, und wir haben das auch in vielen Bereichen, dass man erstens einmal einen Staatsbürgerschaftsantrag nicht mit einem Parkpickerl vergleichen kann.

 

Zweitens gibt uns das Gesetz auf Bundesebene ganz genau vor, wie so ein Akt zu führen ist, wie oft die Partei vorsprechen muss, um überhaupt so einen Antrag stellen zu können, und dass alles eben urkundlich sein muss, beglaubigt sein muss und erbracht werden muss.

 

Das ist unser großes Problem, dass wir eben im Staatsbürgerschaftsgesetz so eine klare Normierung in dieser Angelegenheit haben, dass ich sagen muss: Wir sind leider sehr, sehr weit weg von einer Vereinfachung, von einer durchgehenden elektronischen Aktenführung. Das bedaure ich zwar sehr, aber einmal mehr: Wir haben hier von hier aus schon Anträge verabschiedet, in denen wir eben ersucht haben, zur Verfahrensvereinfachung und zur elektronischen Aktenführung auf der Bundesebene nicht nur Schritte zu setzen, sondern auch Schritte zuzulassen.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dr Ulm. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 

10.27.18

Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Auch ich bin der Meinung, dass man den elektronischen Akt forcieren müsste. Das ist auch Ihre Meinung, Frau Stadträtin, wie ich gehört habe. Das bringt sicherlich mehr Verwaltungseffizienz. Ich möchte nicht, dass es wieder heißt, es ist der Bund Grund dafür, dass man in der Gemeinde Wien etwas nicht durchsetzen kann; denn ich weiß, dass es mittlerweile im Justizbereich gang und gäbe ist, dass man Originalurkunden gar nicht mehr hinterlegt, gar nicht mehr einreicht.

 

Für das Grundbuch ist es nicht mehr erforderlich, den Kaufvertrag im Original vorzulegen; für das Firmenbuchregister ist es nicht mehr erforderlich, den Gesellschaftsvertrag im Original vorzulegen. Rechtsanwälte scannen diese Verträge und übermitteln sie elektronisch an das Gericht und diese Urkunden sind dann elektronisch einsehbar.

 

Dieses Prinzip sollte, glaube ich, auch bei der Gemeinde Wien verwirklicht werden. Selbstverständlich muss der Antragsteller Urkunden im Original bringen, aber warum soll das dann nicht eingescannt werden können nach einer Überprüfung des Originals, ob das Original in Ordnung ist? Und warum soll man dann nicht mit einem elektronischen Akt weiterarbeiten können, wie das mittlerweile bei den Bundesstellen, soweit ich das aus meiner beruflichen Praxis sehe, bereits gang und gäbe ist?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Es mag schon mehrere Bundesstellen geben, die das tun, aber im Staatsbürgerschaftsrecht haben wir diese Möglichkeit nicht. Derzeit sind wir im Staatsbürgerschaftsrecht in der Situation, dass die Antragstellerinnen/die Antragsteller zwei Mal persönlich erscheinen müssen, dass vieles erklärt werden muss. Und in der Abfolge drinnen steht, und dass wir eben bei den elektronischen Akten das Problem haben, dass wir diese Dokumentation der letzten 36 Monate, der letzten 6 Monate vor der Antragstellung natürlich auch wirklich lückenlos durchführen müssen.

 

Sie müssen sich vorstellen, da kommen Leute, die stellen einen Antrag, die bringen 100 Gehaltszettel mit. Jetzt kann man sagen, okay, wir können die einscannen, aber das würde den Akt in seinem Verfahren an sich aus meiner Sicht nicht unbedingt beschleunigen.

 

Wir müssen vielmehr schauen, wie wir diese Nachweise vielleicht auch vereinfachen können, wie wir die Verfahren komplexer gestalten können. Und da kann ich Ihnen sagen, dass sowohl die Magistratsabteilung 35 als auch unsere IKT-Abteilung gemeinsam sehr intensiv daran arbeiten, dass die Stadt diese Verfahren und die elektronische Aktenführung auch in diesem Bereich gut erreichen kann. Das ist auch einer unserer nächsten Schritte, denn es tut sich ja viel in der Magistratsabteilung 35.

 

Ich rede mich hier nicht auf den Bund aus. Ich möchte nur einfach sagen: Die Verfahren sind so komplex, dieses zweimalige persönliche Erscheinen, dieses Erbringen dieser ganz vielen Nachweise, das ist natürlich nicht nur vom Papieraufwand her gewaltig, sondern das ist insgesamt ein sehr gewaltiges Verfahren.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. Die 3. Zusatzfrage stellt Herr Abg Mag Jung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 

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