Landtag, 35. Sitzung vom 27.11.2014, Wörtliches Protokoll - Seite 14 von 62
letztendlich evaluieren, welche Bestrebungen wir haben. Wir gehen in ganz, ganz vielen Arbeitsbereichen dieser Stadt mittlerweile längst davon ab, Nebengebühren auszuzahlen, sondern wir gehen schon dazu, anhand von Funktionszulagen zu arbeiten, und diese Funktionszulagen gestalten sich wiederum genau nach derselben Methodik, wie wir auch die Funktionsbewertung im neuen System vornehmen werden. Das heißt, auch dort passiert eine absolute Reform.
Ich möchte mich dagegen verwehren, dass man sagt, ein paar wenige werden am 1. Jänner 2017 bei der Stadt zu arbeiten anfangen und werden das neue System haben und die anderen hackeln weiter nach dem alten System. Nein, denn zu diesem Zeitpunkt ist das alte System auch schon wieder ein neues, weil es sich ständig reformiert, weil ständig daran gearbeitet wird und weil der Weg grundsätzlich für beide gleich ausschaut. Der Weg geht nämlich in Richtung Funktionsbewertung. Wir wollen den Verwaltungsaufwand, den Administrationsaufwand möglichst gering lassen und mit starken Bewertungen hier ein modernes System aufbauen, nämlich für die Leute, die neu kommen, aber auch für die Leute, die hier arbeiten.
Gleichzeitig ist mir das als Personalstadträtin wichtig, und da bin ich auch den Sozialpartnern gegenüber verbunden, dass wir den Menschen nicht Angst machen mit einem neuen System, sondern dass wir gut informieren. Deswegen würde ich auch Sie bitten, dass Sie die Menschen gut informieren und hier nicht mit irgendwelchen Geschichten daherkommen, die so nicht stimmen und nur zur Verunsicherung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen.
Präsident Johann Herzog: Danke, Frau Landesrat. Die 2. Zusatzfrage stellt Frau Abg Puller. Ich ersuche darum.
Abg Ingrid Puller (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Landesrätin! Ich komme gleich zu meiner Frage, und die lautet: Wie wird die Gender-Gerechtigkeit in der Besoldungsreform neu umgesetzt?
Präsident Johann Herzog: Frau Landesrat, ich bitte um die Beantwortung.
Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Die Motive, warum wir diese Besoldungsreform überhaupt angegangen sind, waren mehrere, objektiv und unter anderem auch gendergerecht. Ich sage dazu, das hat für mich auch eine sehr zentrale Rolle gespielt, weil ich hier in einer Doppelfunktion aktiv bin: Ich bin auf der einen Seite natürlich für das Personal zuständig, aber ich bin auch die Frauenstadträtin. Deshalb haben wir ja schon vor dieser Besoldungsreform uns mit dem Bericht zur Einkommenstransparenz ganz genau angeschaut, wie die Gehaltsgestaltungen von Frauen und Männern in unserer Stadt sind.
Ja, auch in unserer Stadt gibt es einen Gehaltsunterschied. Er ist zwar weit geringer, aber er ist da, mit 11 Prozent. Was jetzt dieses transparente System tun muss, ist, im Sinne der Gender-Gerechtigkeit dafür zu sorgen, dass wir bei der Funktionsbewertung in den Berufsfeldern sehr genau schauen: Wo sind die Frauen mehr vertreten? Wo sind die Männer mehr vertreten? Gibt es dort Unterschiede, die auf Grund des Geschlechts sich sozusagen argumentieren?
Jetzt sage ich einmal, es gibt Berufsgruppen, wo viel mehr Frauen arbeiten. Dort sind meistens die Einkommen niedriger als in den Berufsgruppen, wo mehr Männer arbeiten. Wenn wir die Funktionen neu bewerten, dann wird das die große Chance sein, hier gender-gerecht zu bewerten und damit auch eine gender-gerechte Funktionsbewertung zu erwirken.
Wir wissen auch aus der frauenpolitischen Theorie heraus, dass es eben ganz, ganz wichtig ist, dass man in der Arbeitsbewertung eben gender-gerecht vorgeht, und das werden wir tun. Das war auch ein ganz wesentliches Kriterium in der Ausschreibung unserer Besoldungsreform. Uns ist es auch wichtig, dass das im gesamten Prozess der Besoldungsreform ein Querschnittthema ist. Deshalb bin ich auch sehr, sehr froh darüber, dass uns unsere Gleichbehandlungsbeauftragte in dem gesamten Prozess begleitet, denn sie hat auch einen ständigen strengen Blick darauf.
Präsident Johann Herzog: Danke, Frau Landesrat. Die 3. Zusatzfrage stellt Abg Schütz. Ich bitte darum.
Abg Angela Schütz (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Landesrätin!
Das Thema ist interessant und wichtig für die Mitarbeiter. Es ist gut, dass sie ständig informiert werden und dass sie eine Möglichkeit haben, sich daran zu beteiligen. Sie haben ja einmal gesagt, dass die Zulagen sehr viel weniger werden, aber dass es weiter Zulagen geben wird.
Wir haben beim neuen Rettungsschema ja gesehen, in welche Richtung es geht. Es gibt eine geringe Erhöhung des Grundgehaltes und die, sagen wir, attraktiven, zum Teil pensionswirksamen Zulagen, sind gestrichen und durch einige wenige nicht pensionswirksame Zulagen ergänzt worden. Mitarbeiter müssen optieren. Sie haben in diesem Fall nicht die Wahlfreiheit, sondern es müssen alle bis 2017 in diesen 12,5-Stunden-Dienst wechseln. Und trotz des erhöhten Grundgehalts werden einige Mitarbeiter auf die Lebensverdienstsumme Verluste haben, obwohl sie beim Eintritt auf dieses System vertraut haben.
Zu meiner Frage: Man hört jetzt zum Teil immer wieder, dass das Fixgehalt zukünftig zum Teil auch durch die Beurteilung des Vorgesetzten gestaltet werden soll. Das ist etwas, das im Raum geistert. Und das kann natürlich Probleme verursachen, vor allem dann, wenn man sich mit dem Vorgesetzten nicht so versteht. Mich würde jetzt interessieren, ob das wirklich so angedacht ist beziehungsweise was wirklich geplant ist. Und wenn so etwas geplant ist, was für Kontroll- und Optierungskriterien gibt es da? Was für Kriterien für die Optierung sind geplant? Und wie soll sich das bestehende System weiterentwickeln?
Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Landesrat, ich bitte um die Beantwortung.
Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Bei der Rettung haben wir umgestellt auf Grund einer gesetzlichen Arbeitszeitvorgabe. Hinsichtlich des Systems, wie es jetzt in Kraft tritt, ist es zu einer sozialpartnerschaftlichen
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