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Landtag, 2. Sitzung vom 17.12.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 85

 

im Ausschuss Mailath-Pokorny. Der Kollege hat jetzt diese Anfrage an Sie gestellt. Grundsätzlich ist es meiner Meinung nach auf alle Fälle richtig, wenn man den amtsführenden Stadtrat oder eine Landesrätin dazu befragt, weil es ja auf Landesebene nur ein Kollegialorgan Landesregierung gibt und keine einzelnen Zuständigkeiten oder keine einzelnen Aufgabenzuordnungen. Es gibt wohl interne Vertretungsregelungen.

 

Und hier würde mich interessieren, ich bin aus der Geschäftseinteilung des Magistrates nicht schlau geworden, vielleicht hab ich was übersehen: Wer ist jetzt für die Legistik zuständig, für Verfassungsgesetze der Wiener Stadtverfassung?

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin!

 

Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: In der neuen Geschäftseinteilung nach der Regierungsbildung ist es so, dass zwei Rechtsabteilungen, wenn ich das mal so formulieren darf, nämlich die MA 26 und die MA 62 in die Verantwortung des StR Mailath-Pokorny gewandert sind. Es ist aber so, dass wir uns mit der Magistratsdirektion beraten haben, und alles, was an Rechtsangelegenheiten und Personalangelegenheiten im Laufe einer Legislaturperiode zu erledigen, zu bearbeiten ist, hat so eine traditionelle Ansiedlung an der Geschäftsgruppe, wo das Personal zu Hause ist, und diese Verantwortung bleibt auch so. Das heißt, für diese Punkte wie zum Beispiel Stadtverfassung bin ich weiterhin verantwortlich, so wie in den letzten neun Jahren.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. Die nächste Zusatzfrage stellt der Herr Abg. Wiederkehr. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

9.55.40

Abg. Christoph Wiederkehr, BA (NEOS): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Ich freue mich zu hören, dass es den Willen gibt, im Bereich direkter Demokratie mehr zu machen. Ich glaube, da gibt es viele Instrumente, die man in Wien einführen könnte, und ich finde auch die Form einer Arbeitsgruppe oder eine Einbindung auch von den Oppositionsparteien wäre hier sehr wichtig in dieser Frage, weil wir da auch sehr viel zu sagen hätten. Ein Punkt, der mir sehr am Herzen liegt, ist die Frage der Volksbegehren. Es gab ja in Wien bisher ein einziges Volksbegehren, von uns initiiert, weil die Hürden so hoch sind, höher als auf Bundesebene.

 

Wie sehen Sie diese Sachen und könnte man andenken, hier die Hürden zu senken, damit es auch für Bürger möglich wird, ein Volksbegehren zu initiieren?

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Frau Stadträtin!

 

Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Nun, grundsätzlich, ich hab es eigentlich vorher schon beantwortet, ist es so, dass wir die wachsenden Herausforderungen an die Demokratie, an die Partizipation insofern bewältigen wollen, dass wir eine Arbeitsgruppe einsetzen, die, und ich hab vorhin das Grinsen von der Opposition wahrgenommen, Mitte 2017 auch ganz konkrete Vorschläge bringen soll. Dort kann das Thema natürlich auch diskutiert werden.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die nächste und letzte Frage stellt Herr Abg. Dr. Ulm. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

9.57.01

Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Es freut mich natürlich sehr zu hören, dass ein Runder Tisch geplant ist, dass eine Arbeitsgruppe geplant ist, dass es sogar schon Ergebnisse bis 2017 geben soll und dass es dabei um Angelegenheiten der Stadtverfassung und des Wahlrechts gehen soll. Die Botschaft hör ich wohl, allein, mir fehlt ein bisschen der Glaube, denn heute beschließen wir eine grundlegende Veränderung des Wahlrechts, und die Opposition war nicht eingebunden. Es gab keine Gespräche auf Klubebene oder auf Fraktionsebene!

 

Aber lassen Sie mich die Gelegenheit beim Schopf packen und lassen Sie mich bei dem, was der Kollege Kowarik Sie gefragt hat, nachstoßen. Ich hab in der Geschäftseinteilung für den Magistrat gefunden, dass der Verfassungsdienst nach wie vor zur Magistratsdirektion ressortiert und damit zu Ihnen, sehr geehrte Frau Stadträtin. Die MA 62 ist bei Mailath-Pokorny, das sind rechtliche Angelegenheiten und genannt sind explizit als Beispiele das Landes-Sicherheitsgesetz und das Prostitutionsgesetz, etwas, was bisher zu Ihnen ressortiert hat.

 

Wäre es möglich, dass man uns von Seiten der Verwaltung eine Interpretation oder Verfeinerung der Geschäftseinteilung übermittelt, damit wir in Zukunft ganz genau wissen, welche Gesetzesmaterie jetzt zu welchem Stadtrat ressortiert? Das müsste uns, glaube ich, die Arbeit in den nächsten fünf Jahren einfach erleichtern.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Frau Stadträtin.

 

Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Wir haben das jetzt konkretisiert, weil es waren auch für uns nach diesen neuen politischen Verantwortungszuteilungen einige Fragen offen. Ich werde den Herrn Magistratsdirektor bitten, diese Konkretisierung auch noch einmal schriftlich festzuhalten, damit wir alle miteinander wissen, wer wofür zuständig ist.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die Fragestunde ist abgeschlossen.

 

09.59.15Wir kommen damit zur Aktuellen Stunde. Die Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema „Tourismushotspot-Wien: Das Ergebnis guter Arbeit.“ verlangt. Das Verlangen wurde gemäß § 39 Abs. 2 der Geschäftsordnung ordnungsgemäß beantragt. Ich bitte den Erstredner, Herrn Abg. Strobl, die Aktuelle Stunde zu eröffnen, wobei ich bemerke, dass die Redezeit mit zehn Minuten begrenzt ist. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

9.59.34

Abg. Friedrich Strobl (SPÖ)|: Danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

„Tourismus-Hotspot-Wien: Das Ergebnis guter Arbeit.“ ist der heutige Titel der Aktuellen Stunde und ich sage ganz ehrlich, ich freue mich sehr, dass wir dieses Thema heute hier ausgewählt haben, und ich denke, es wird auch den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen ähnlich gehen.

 

Denn es ist ein Thema, wo wir uns, glaube ich, einig sind, dass es wirklich ein Ergebnis guter Arbeit ist, dass die Tourismusstadt Wien so dasteht, wie sie eben da

 

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