Landtag, 2. Sitzung vom 17.12.2015, Wörtliches Protokoll - Seite 38 von 85
aber andererseits natürlich auch das gebotene Maß an Sicherheit gewährleistet? – Diesbezüglich kann man verschiedene Wege gehen, und die eindeutige Identifizierbarkeit hinsichtlich bestimmter Merkmale ist dann natürlich ein Thema.
Ich war beispielsweise vor zwei Wochen – wie ich hier schon erwähnt habe – in Paris und habe mir dort auch das System des Bürgerhaushalts angeschaut. Und auch dort besteht natürlich ein Interesse der Stadt daran, dass möglichst viele Menschen sich niederschwellig an dieser sehr direktdemokratischen Variante der Partizipation an einem Budget beteiligen, und es handelt sich dabei durchaus um große Summen: Ich finde es wirklich beachtlich, was uns Paris da quasi vorhupft!
Man geht dort halt den Weg, dass man sagt: Das Einzige, was wir verlangen, ist quasi der Meldezettel, dass man also in Paris gemeldet ist. Aber es gibt keine Altersbeschränkung und keine Beschränkung etwa auf Staatsbürgerschaft. – Ich meine, darüber muss man wirklich ernsthafte Diskussionen führen, und zwar in entsprechender Redlichkeit und am besten mit sämtlichen Stakeholdern! – Das ist am Schluss auch noch ein Appell, weil es hier nicht so gelaufen ist, dass die Opposition in diesen Vorschlag mit eingebunden war.
Ich möchte noch einmal auf den Punkt zurückkommen, dass ich sage: Es ist nur eine Säule, wenn man über den mehrheitsfördernden Faktor diskutiert. Es gibt aber auch noch andere Aspekte des Wahlrechts, die unserer Meinung nach reformbedürftig sind. Und aus diesem Grund wird mein Kollege Christoph Wiederkehr heute gewissermaßen ein Demokratie-Paket einbringen.
Ich konzentriere mich jetzt auf diesen mehrheitsfördernden Faktor: Ich würde mir wünschen, dass dieser ganz abgeschafft wird und bringe auch einen dahin gehenden Abänderungsantrag ein, der da lautet, dass der Landtag im Zuge der Novellierung beschließen wolle, dass die Wahlzahl für die Verteilung der Gemeinderatsmandate gefunden wird, indem die Gesamtsumme der im Wahlkreis für die Parteilisten abgegebenen gültigen Stimmen durch die Anzahl der Mandate geteilt wird und dass die so gewonnene und auf jeden Fall auf die nächstfolgende ganze Zahl zu erhöhende Zahl die Wahlzahl ist.
Diesen Antrag bringe ich heute ein, und ich meine, dass das ein Schritt in die richtige Richtung ist. Es ist uns aber zu wenig, dass fünfeinhalb Jahre über das Wahlrecht keine Diskussion stattgefunden hat und wahrscheinlich auch weitere fünfeinhalb Jahre darüber keine Diskussion stattfinden wird, und deshalb lehnen wir ab. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)
Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Mag. Juraczka.
Abg. Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren.
„Täglich grüßt das Murmeltier“ – Wir alle kennen diesen Film, in dem sich Tag für Tag für Tag immer wieder das Gleiche ereignet.
Jetzt haben wir zumindest 34 Akteure hier in diesem Plenarsaal, für die das Ganze noch einen Neuigkeitsgehalt hat. Aber wir stehen halt wieder einmal da und diskutieren über das Thema des Wahlrechts.
Meine Damen und Herren! Es ist noch gar nicht so lange her, ich glaube, es war im März dieses Jahres. (Abg. Sabine Schwarz: Es war der 27. März!) Danke! Am 27. März dieses Jahres hat sich unser Abg. Dr. Ulm von hier aus die Mühe gemacht, in einer bemerkenswerten Rede, die allerorts zu Heiterkeit beigetragen hat, diesen Wahlrechtstreit für uns darzustellen, und zwar inklusive aller Skurrilitäten.
So hat etwa Kollege Ellensohn gesagt, sonst kommt Plan B! – Auf die Frage, was denn Plan B genau wäre, gab es dann allerdings ein Schweigen.
Außerdem gab es natürlich, von Kollegin Meinl-Reisinger schon angesprochen, das Thema des Kollegen Akkilic: Er saß an diesem Tag, als der Wechsel vollzogen wurde, dann ein bisschen verloren neben Kollegin Tanja Wehsely. Heute sind beide nicht da. Der große Unterschied ist nur: Kollegin Wehsely wird, sobald sie genesen ist – was ich ihr von ganzem Herzen wünsche! –, wieder hier sein, Kollege Akkilic jedoch nicht!
Wie heißt es so schön? – Man schätzt den Verrat, hält es aber, andersherum, mit jenen, die ihn begehen, nicht ganz so. Aber das ist etwas, was die beiden Fraktionen untereinander auszumachen haben!
Worum geht es mir in dieser Frage, meine Damen und Herren? – Ich werde jetzt nicht die Abhandlungen des Kollegen Ulm vom März wiedergeben. Begonnen hat die gesamte Debatte aber tatsächlich im Wahlkampf 2010. Damals gab es im Zuge dieser Wahlauseinandersetzung drei Oppositionsparteien, und unabhängig voneinander ist jede für sich zu dem Schluss gekommen: Wir halten das Wahlrecht, wie es in dieser Stadt, wie es gesetzlich vorgesehen ist und praktiziert wird, für nicht fair, weil es starke Parteien überproportional bevorzugt. – Das stellten damals die Freiheitliche Partei, die Wiener Grünen und meine ÖVP fest.
Kollegin Meinl-Reisinger hat es völlig richtig angesprochen: Damals ging man genau aus diesem Grund zum Notar. Man hat dort aber nicht festgelegt, ewig lang zu diskutieren, bis dann irgendein Kompromiss hingenudelt wird. Nein! Damals hat man sich darauf verständigt, dass unabhängig von einer etwaigen Regierungsbeteiligung eines der unterzeichneten Partner gemeinsam so rasch wie möglich ein Wahlrecht umgesetzt wird, gemäß welchem ein proportionaler Ausgleich im zweiten Ermittlungsverfahren analog zum Nationalrat sichergestellt wird.
Die Wahlen 2010 wurden geschlagen: Die Sozialdemokratie hatte keine absolute Mehrheit mehr, und es kam zur Regierungsbeteiligung der GRÜNEN. In der Folge haben die GRÜNEN mehrfachen Anträgen von ÖVP und FPÖ mit genau dem Inhalt dieses Notariatsakts natürlich nicht zugestimmt! – Jetzt könnte ich sagen: Vielleicht hat es bei den GRÜNEN Tradition, dass bei jeder Gemeinderatswahl zumindest ein Wahlversprechen abgegeben wird, das dann nicht eingehalten wird! 2015 bezog sich das ja auf den Rücktritt der Frau VBgm.in Vassilakou! (Abg. Mag. Rüdiger Maresch: Und wie war es mit Ihrem Rücktritt?)
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