Landtag, 38. Sitzung vom 27.03.2015, Wörtliches Protokoll - Seite 57 von 64
dem einen und dann doch drei? Also sieben insgesamt oder sieben unterschiedliche? (Abg Dipl-Ing Rudi Schicker: Ja, unterschiedliche!) Okay. Wunderbar. (Neuerlicher Zwischenruf von Abg Dipl-Ing Rudi Schicker.) Egal. Gut, oder sechs unterschiedliche. Das habe ich mich jetzt nur gefragt im Zuge des Zuhörens, weil ich ja immer noch zuhöre – erstaunlicherweise.
Dieses Gesetz zur Änderung der Gemeindewahlordnung zur Verkürzung der Wahlkartenfrist war auch ein Teil der Verhandlungen, und selbst wenn man das hier nicht mehr spürt und leider auch nicht mehr mitkriegt, möchte ich dazu sagen, dass von unserer Seite die Verhandlungen für ein faires und gerechtes Wahlrecht sehr offen, sehr konstruktiv, sogar sehr gut kompromissbereit geführt worden sind, dass wir auf sehr vielen Ebenen sogar Einigungen geschafft haben, die jetzt wahrscheinlich nicht kommen werden, solche, die auch einem ehemaligen Kollegen von mir weh tun werden, nämlich die Frage, ob wir den Bund dazu auffordern, dass endlich auch Drittstaatsangehörige ein Wahlrecht erhalten, natürlich auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger.
Das alles wurde in sehr offener, transparenter Art und unter Abwägung aller Möglichkeiten verhandelt und abgesprochen, und auch, als wir dann festgestellt haben, dass wir uns in einem Punkt nicht einigen können, wäre ich noch bereit gewesen, sehr fair, sehr offen, sehr transparent mit dem, was ich bisher als meinen Koalitionspartner empfunden habe, umzugehen.
Schade, dass wir das nicht so weiterführen konnten, diese respektvolle und faire Art, miteinander umzugehen. Es tut mir sehr leid, und es wird mir, fürchte ich, sehr lang noch sehr leid tun. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abg Stürzenbecher.
Abg Dr Kurt Stürzenbecher (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!
Jetzt haben wir natürlich zum Entstehen des Akts zu reden, und da geht es darum, dass die Wahlkarten eben jetzt tatsächlich am Wahltag bis 17 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eingelangt sein müssen.
Vielleicht nur noch einmal die Vorgeschichte. Man hat auf Bundesebene ursprünglich im guten Glauben die Frist sehr weit verlängert. Ich kann mich ein bisschen an die Debatten in der Bundesgesetzgebung erinnern, wo, ich glaube, von der ÖVP das Beispiel gekommen ist, für die Auslandsösterreicher wäre es ja notwendig, dass die auch mitwählen können, und wenn die, wie da behauptet worden ist, am Freitag die letzte Wahlsendung über Satellit oder was immer aus Österreich sehen, so müssten sie das noch können, um dann eine Willensbildung vorzunehmen, und wenn die das in Brasilien oder Argentinien oder irgendwo, wo die Post nicht so schnell da ist, abgeben, bräuchte man eben diese lange Frist bis zum übernächsten Montag. Das war quasi die Quintessenz.
Im Endeffekt hat sich dann herausgestellt, dass die Frist eindeutig zu lang ist, dass es missbrauchsanfällig sein könnte – es wurden ja keine konkreten Missbräuche festgestellt –, und es hat sich die Anschauung verdichtet, dass es vielleicht sogar verfassungsrechtlich bedenklich wäre, ohne dass es ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes gegeben hätte, dass es wirklich verfassungswidrig war, aber es ist zumindest möglich. Aber auch aus Gründen der politischen Kultur scheint es sinnvoll und richtig, dass wir diese Frist jetzt verkürzen. Wir nehmen damit natürlich in Kauf – und das muss man in Kauf nehmen –, dass die Auslandsösterreicher, die mitwählen wollen und können, das eben rechtzeitig abgeben müssen.
Aber ich glaube, es ist eine richtige Entscheidung. Das sichert auch unser Wahlrecht insgesamt ab, weil es so noch mehr wasserdicht ist. Ich glaube, dass das ein guter Beschluss ist, dass wir jetzt tatsächlich die Wahlkarten am Wahltag um 17 Uhr in den Bezirkswahlbehörden haben wollen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. – Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Abg Margulies gemeldet. Ich erinnere an die fünf Minuten. Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg Dipl-Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Präsident! Ich hoffe, es geht sich aus in fünf Minuten.
Ich habe ein Ersuchen an Sie – und das meine ich ganz ernsthaft – im Sinne einer Überprüfung, ob die heute zur Beschlussfassung anstehenden Anträge überhaupt gültig zustande gekommen sind und gültig eingebracht wurden.
Wir haben von der Frau Gemeinderätin und Ausschussvorsitzenden, der LAbg Berger-Krotsch, gehört, zwei Anträge, die behandelt wurden, hätten zusammen sieben Unterschriften gehabt. Ich nehme an – und da rede ich einmal überhaupt nicht vom Inhalt –, der eine, der jetzt in Behandlung steht, hat vier, der andere – Frodl-Urteil – hat drei. (Zwischenruf von Abg Dipl-Ing Rudi Schicker.) Gut, dann war der andere fünf, der vier. Jedenfalls, es steht außer Zweifel, dass dieser Initiativantrag mit vier Unterschriften im Ausschuss war.
Aber noch ein Punkt erscheint mir tatsächlich erwähnenswert, dem zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Wenn ich einen Vertrag, bis hin zu dem einfachsten Zettel, auf den ich meine Unterschrift gebe, unterschreibe, und irgendjemand ändert nachträglich an diesem Vertrag/Zettel/Urkunde irgendetwas, indem er Personen auslackt, wegstreicht, et cetera, dann macht es dies, ohne meine neuerliche Zustimmung, automatisch ungültig.
Ein Antrag, den man einbringt, ist meines Erachtens so etwas Ähnliches wie eine Urkunde. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob da dieselben Maßstäbe anzulegen sind. Wenn der Kollege Aichinger irgendetwas unterschreibt, und nachher wird etwas durchgestrichen, dann ist es etwas anderes als das, was der Kollege Aichinger unterschrieben hat. Ich nehme an, dass er deshalb auch seine Unterschrift zurückgezogen hat.
Ich halte diese Vorgehensweise in dieser hochsensiblen Thematik Wahlrecht für so was von letztklassig, ich kann Ihnen das gar nicht sagen, dass bei all diesen Punkten, wo Sie wissen, was zu tun ist, es nicht einmal
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