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Landtag, 40. Sitzung vom 02.07.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 28 von 53

 

ändern, dass das, was ihr erstritten habt, nichts wert ist. Da geht es, und das sage ich jetzt ganz bewusst dazu, nicht um die Sachfrage. Das ist mir ganz wichtig, weil ich verstehe, dass es für den einen oder für die andere nicht nachvollziehbar ist, warum Lehrjahre möglicherweise als Vordienstzeiten angerechnet werden sollen oder nicht. Da kann man wirklich unterschiedlicher Meinung sein. Was ich insbesondere als Sozialdemokratische Partei und als Fraktion sozialistischer Gewerkschafter nicht verstehe, ist, dass man es zulässt, dass ArbeitnehmerInnenrechte im großen Stil vorgeführt werden. Ich verstehe es einfach nicht, noch dazu und es kommt halt als einer der anderen Punkte, die, glaube ich, auch noch zu erwähnen sind, weil nicht einmal sichergestellt ist, sondern ganz im Gegenteil, dass diese Regelung alle anhängigen Verfahren endgültig klärt. Mit der heute vorgelegten Vorlage für alle neu Eintretenden ist das geklärt. Das sehe ich auch so, sinnvoll gut.

 

Vielleicht hätten wir das alles auch wirklich gut hinbekommen, wenn wir nicht darauf gewartet hätten, dass ein Initiativantrag gestellt wird, sondern, Kollege Stürzenbecher hat es gerade vorhin gesagt, ein Begutachtungsverfahren macht in der Regel ein Gesetz besser. Dieses Begutachtungsverfahren fehlt, dieses Begutachtungsverfahren hat auch im Parlament gefehlt, weshalb die GRÜNEN zu Recht empört waren und auch der ersten Novelle, im Parlament hat es zwei Sitzungen bis zur ersten Novelle gebraucht, wo es ähnliche Veränderungen gegeben hat, nicht zugestimmt haben. Aber in einer so hochkomplexen Materie ein Begutachtungsverfahren auszulassen, halten wir tatsächlichen für falsch.

 

Das wird auch dazu führen, und ich sage das bewusst, dass sowohl die 4 000 Personen, die bis jetzt schon Anträge eingebracht haben, denen man hier mitteilt, es ist egal, ihr werdet nichts bekommen, dass diese Personen möglicherweise weitere Anträge stellen werden, weiter vor den Gerichtshof ziehen werden, und ich nehme an, die eine Person, die es betrifft, wird selbstverständlich wieder vor den EuGH gehen. Der zentrale Punkt ist, an dem, was der EuGH als altersdiskriminierend festgestellt hat, ändert dieses Gesetz nichts, weil die Überleitung von den bisherigen besoldungsrechtlichen Dienstklassen, Gehaltsgruppen in die neuen genau auf der Ebene der jetzigen Einstufung erfolgt. Das heißt, der Kern dessen, was der EuGH kritisiert hat, wird auch durch dieses Gesetz für all jene, die schon jetzt Anträge gestellt haben, und für all jene, die schon jetzt bei der Stadt Wien arbeiten, nicht gelöst.

 

Ich glaube daher, dass man sich so eine Vorgehensweise wirklich gut überlegen sollte. Wie gesagt, es ist aus meiner Sicht nicht die große Tragödie, wenn dem Gesetz jetzt heute nicht zugestimmt wird, weil einige wirklich gute Sachen für die Arbeitnehmer drinnen sind und ich davon ausgehe, dass all diejenigen Punkte, insbesondere die Anrechnung von Vordienstzeiten, um die es geht, die für die Arbeitnehmer eine neue Berechnung de facto eingefordert haben, sowieso wieder aufgehoben werden. Allerdings ist es ein Hinausschieben, es ist ein weiteres Hinausschieben, anstatt dass wir gemeinsam wirklich versuchen, eine sinnvolle Lösung diesbezüglich zu finden. Ich danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg Schütz. Bitte, Frau Abgeordnete.

 

11.52.12

Abg Angela Schütz (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Frau Landesrätin! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörer!

 

Ich gebe es sehr ungern zu, aber es kommt sicher sehr, sehr selten vor, dass ich meinem Vorredner zustimmen muss. Aber in dem Fall würde ich sagen, ja, einen Teil dieser Rede hätte ich auch halten können. Ich kann mich da in vielen Punkten nur anschließen. Vorausschicken möchte ich, und das ist etwas, was mich wirklich entsetzt und was ich einfach ein Unding in diesem Haus finde, oder vielleicht ist es auch typisch für die Sozialdemokratie, dass man so ein sensibles, komplexes Gesetz wie das, was wir hier vorliegen haben, einfach eine Woche vor dem Landtag, in dem man es beschließt, ausschickt, einen Sonderausschuss einberuft und sagt: „Friss oder stirb.“ Da werden wir jetzt ganz, ganz schnell drüberfahren, damit wir das husch-pfusch noch vor dem Sommer ganz schnell hinbekommen, obwohl ja diese Thematik, wir haben es ja gehört, im Nationalrat ja auch schon seit Dezember köchelt. Jeder weiß, dass man so eine Materie nicht in ein paar Minuten durchgelesen hat, sondern dass man sich die wirklich gut durcharbeiten muss, dass man schauen muss, was ändert sich, vergleichen muss und dass man natürlich eigentlich seriöserweise alle Modelle und Eventualitäten durchrechnen und überprüfen muss, um zu wissen, wo könnte es Verschlechterungen geben, wo gibt es vielleicht Verbesserungen, wo bleibt es gleich. Diese Möglichkeit ist in so kurzer Zeit nicht da und ich denke mir, dass das bewusst gemacht worden ist. Auch im Landesvorstand der GdG ist diese Thematik nicht behandelt worden. Wohl offensichtlich aus Zeitknappheit hat man es halt nur durch das Präsidium gewunken, im Hauptausschuss vor 14 Tagen gesagt, es wird was geben, aber was genau, nicht. Ich muss ehrlich sagen, Schnellschüsse dieser Art sind immer ein Schlag ins Gesicht der Bediensteten und sie gehen in den wenigsten Fällen gut aus. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Ich will vielleicht auch kurz mit der Geschichte anfangen. Ausgangspunkt war ja der Fall Hütter, ein Bediensteter der TU Graz, der beim Verfassungsgerichtshof geklagt hat, weil ihm die Vordienstzeiten nicht angerechnet worden sind. 2010 ist ihm recht gegeben worden. Man hat gesagt, ihm würden sie zustehen. Was hat man im Bereich des Bundes, aber auch bei der Gemeinde Wien gemacht? Man hat zwar das Gesetz geändert, aber nicht so, dass man ihm die Vordienstzeiten anerkannt hätte, was ja eigentlich das war, was er sich erkämpft und erstritten hat und wo er sich also gedacht hat, jetzt bekomme ich recht und jetzt bekomme ich mehr Geld. Nein, man hat einfach das Gesetz dahin gehend geändert, dass man die drei Jahre, die man ihm hätte geben müssen, einfach in den ersten Biennalsprung hineingerechnet hat. Also von der ersten Gehaltsstufe in die zweite Gehaltsstufe hat man dann halt statt zwei fünf

 

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