Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 8 von 251
sich jetzt nicht über 20 Jahre erstrecken, sondern muss in einem überschaubaren, gemeinsamen Zeitraum über die Bühne gehen.
Wie sich das entwickeln wird, ist daher noch nicht absehbar, noch dazu, wo es noch nicht einmal eine Widmung gibt. Das heißt, die Frage, die Sie mir gestellt haben, verlangt eigentlich hellseherische Fähigkeiten, da ja auch klar ist, dass die ÖBB dieses Gelände in Kürze verkaufen werden. Es ist zumindest geplant, es ist aber noch nicht über die Bühne, und es wird dann auf die Absicht der Grundeigentümer ankommen, ob ein gemeinsamer Realisierungswille vorhanden ist und was überhaupt gebaut wird. Wenn es zum Beispiel nur Wohnungen mit Nahversorgern sind, wird das keine UVP-Pflicht auslösen.
Präsident Prof. Harry Kopietz: In der Zwischenzeit darf ich die Schülerinnen und Schüler und die Frau Lehrerin der Polytechnischen Schule in der Burggasse recht herzlich bei uns begrüßen. Herzlich willkommen. (Allgemeiner Beifall.)
Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Dipl.-Ing. Olischar gestellt. - Bitte, Herr Abgeordneter. (Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Frau Abgeordnete!) - Ah, bitte, Frau Abgeordnete.
Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Nachdem ja jetzt doch noch ein paar unsichere Rahmenbedingungen vorhanden sind, interessiert mich, mit welcher Bauverzögerung im Fall einer nachträglichen UVP-Pflichtigkeit zu rechnen ist und welche Kosten dadurch entstehen würden.
Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Frau Stadträtin.
Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Von einer nachträglichen UVP kann man in dem Sinn nicht reden, da, wie ich vorhin erklärt habe, erst festgelegt werden kann, ob es eine UVP-Pflicht gibt oder nicht, wenn klar ist, was auf diesem Gelände passieren soll, sprich, eine endgültige Widmung vorliegt - die derzeit gerade in Vorbereitung ist - und klar ist, wer die Grundeigentümer sind und was sie dort konkret errichten wollen. Denn selbst eine Widmung sagt ja nichts darüber aus, was dann tatsächlich dort gebaut wird. Die Widmung bietet Optionen, die müssen aber nicht verpflichtend eingelöst werden. Das heißt, nachträglich ist in dem Fall falsch. Ich nehme an, dass die, wenn sie daran denken, dort einen multifunktionalen, mit gesamtplanerischem Willen verhafteten Gebäudekomplex zu errichten, die UVP eingeplant haben, da das die geltende Rechtslage ist. Ich gehe einmal davon aus, es wird niemanden wahnsinnig überraschen, und wenn das nicht der Fall ist, dann ist keine UVP-Pflicht. Zu den Kosten kann ich Ihnen nichts sagen, das ist in diesem Fall einfach nicht meine Baustelle.
Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Die nächste Frage wird von Herrn Abg. Ing. Guggenbichler gestellt. - Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Frau Stadträtin, in diesem Fall hat man jetzt gehört, dass es die UVP noch nicht geben kann oder soll, da die Planungsschritte noch nicht so weit sind. Andere Frage: Wir haben ja öfter Ausnahmen von der Umweltverträglichkeitsprüfung, und es müsste ja Ihr Ansinnen als Umweltstadträtin sein, dass grundsätzlich hier keine Ausnahmen gewährt werden. Werden Sie sich in Zukunft dafür einsetzen, dass vermehrt Umweltverträglichkeitsprüfungen in Wien durchgesetzt werden?
Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Frau Stadträtin.
Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Ich glaube, das ist ein Missverständnis. Das ist keine politische Entscheidung, sondern ein gültiges Bundesgesetz, und ich kann mich noch erinnern, als ich im Nationalrat war, habe ich damals sehr heftige Diskussionen mit der schwarz-braunen Regierung geführt, die sehr viele Ausnahmen aus der Umweltverträglichkeitsprüfung eingeführt hat. Ich würde daher einmal sagen: Vor der eigenen Haustür kehren, ist in diesem Fall total angesagt. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsident Prof. Harry Kopietz: Die nächste und letzte Zusatzanfrage wurde von Herrn Abg. Mag. Emmerling gestellt - Frau Abg. Mag. Emmerling. (Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Heute hast du es mit den Damen und Herren! Ich glaube, wir müssen ein bisschen einen Frauentag machen mit dir!) - Es gibt momentan einiges zu regeln, deshalb bin ich nicht ganz aufmerksam.
Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Frau Stadträtin, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Wie Sie selbst erwähnt haben, ist das Leitbild ja vorhanden und das sieht offensichtlich eine multifunktionale Nutzung vor. Da werden Geschäfte entstehen, da werden Büros entstehen, Wohnungen entstehen, Straßenverbindungen gebaut, Tiefgaragen entstehen. Außerdem interessiert sich die UVP auch nicht für einen gesamtplanerischen Willen, das sieht das UVP-Gesetz nicht vor, sondern es geht um Auswirkungen der Lärm- und Schadstoffemissionen. Das Gebiet ist bereits extrem vorbelastet, das heißt, wenn man jetzt zu diesem Zeitpunkt sagt, man macht keine Feststellungsprüfung, also einfach eine Prüfung, ob eine UVP notwendig ist oder nicht, dann würde das bedeuten, dass man sagt, man kann ausschließen, dass es hier zu keinen Auswirkungen auf Lärm- und Schadstoffbelastungen kommt. Ich nehme einmal an, das kann nicht der Fall sein, deswegen auch meine Frage, warum man nicht jetzt schon auch der Rechtssicherheit wegen in eine Feststellungsprüfung geht, um dann auch für die Widmung Klarheit zu haben.
Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Frau Stadträtin.
Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Ich glaube, ich muss einige Missverständnisse aufklären. Die UVP richtet sich nicht nur nach dem, was im Gesetz ist, sondern auch nach dem, was gültige Judikatur ist. Dadurch wird natürlich immer geltendes Gesetz abgesichert, und es ist ganz klar, dass ein wesentlicher Faktor der gesamtplanerische Wille ist. Es liegt jetzt ein Leitbild vor. Es wäre aber nicht das erste Leitbild, das dann möglicherweise bei einer Widmung geändert wird oder möglicherweise, wenn es eine Widmung gibt, dann anders ausgenutzt oder nur teilweise ausgenutzt wird. Ich sage nur zum Beispiel Stichwort Bürohäuser: Meines Wissens nach - und das beziehe ich in diesem Falle nur aus den Medien - gibt es
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