Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 106 von 251
garten in Wien haben, dann wissen Sie, was es heißt, sich mit der Baupolizei anzulegen.
Wir kommen zum Beispiel zwei, keine Regeln für Zuwanderer, keine Rechte für Wiener in Wohnungen. Wenn Sie heute in einer Wohnung leben, sagen wir in einer Mietwohnung, in einem Gemeindebau, in einer Eigentumswohnung oder in einem Reihenhaus, und Sie wollen in Ihrer Wohnung etwas umbauen, zum Beispiel eine Tür versetzen, das Badezimmer größer machen, vielleicht Ihren Balkon verglasen oder eine Loggia hineinmachen, dann Gnade Ihnen Gott. Denn wenn die Mühlen der Stadtverwaltung einmal zu mahlen angefangen haben, dann gibt es kein Zurück mehr. Dann geht es richtig los. Da brauchen Sie erst einmal einen Ziviltechniker, der Ihnen die Pläne absegnet. Mit diesen laufen Sie dann abwechselnd zu Ihrem Vermieter, zu Wiener Wohnen oder zu Ihren Miteigentümern. Falls Sie dann immer noch im Rennen sind und nicht aufgegeben haben, geht es wieder zurück zur Behörde. Das kann dann schon einmal ein paar Monate dauern, bis Sie Ihre Bewilligung in Händen halten, sofern Sie überhaupt eine bekommen werden.
Wenn Sie aber nachweisen, dass Ihr neues großes Badezimmer zukünftig von Zuwanderern benutzt wird und auf Ihrer neuen Loggia zwei Familien übernachten werden, die außerdem vom Staat betreut werden, dann brauchen Sie gar nichts mehr zu beachten. Sie können machen, was Sie wollen und so oft Sie wollen. Planen Sie Ihr neues Badezimmer nach Lust und Laune. Denn in Abs. 2 dieses neuen Gesetzes heißt es verkürzt: Die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke bedarf weder einer Baubewilligung noch einer Bauanzeige. Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten dafür nicht. - Voraussetzung ist, dass Sie Zuwanderer aufnehmen.
Wenn Sie aber nur Ihre eigene Wohnung für Ihre Familie schöner und lebenswerter machen wollen, weil das Leben draußen auf der Straße ohnehin täglich trister wird, dann haben Sie einfach Pech gehabt. Für Wienerinnen und Wiener gilt dieses Gesetz nicht. Sie haben sich gefälligst an die Gesetze zu halten.
Jetzt kommen wir zur Leichtbauweise, weil der Kollege Al-Rawi immer den Kopf schüttelt und sagt, es werden Containerdörfer, da gibt es keine Baracken, die auf uns zukommen. Haben Sie schon einmal in einem Gebäude in Leichtbauweise gewohnt? Wissen Sie, was ein Gebäude in Leichtbauweise überhaupt ist? Das sollten Sie aber wissen! Denn nach diesem neuen Gesetz könnten Sie schon bald so ein Gebäude in Leichtbauweise vor Ihrer Haustür haben. (Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi: Als Baumensch wohnt man oft in Baracken!) Leichtbauweise ist eine Konstruktionsphilosophie, die maximale Gewichtseinsparung zum Ziel hat. Das kann im Bauwesen am besten durch eine einfache Metall- oder Holzkonstruktion erreicht werden.
So steht es auch hier im Gesetzestext. Wörtlich heißt es in Abs. 2 zur Leichtbauweise: „Container, Fertigteilbauten und dergleichen“. Wir reden also einerseits von Containern mit Fenstern und andererseits von typischen Baustellenbaracken aus Holz. Solche Dinge stehen vor allem bei großen Baustellen, oft mehrgeschoßig und innen üblicherweise als Baubüro. Aber Wien ist anders. Hier lädt die Wohnbaracke zum gemütlichen Niederlassen ein.
Dieses neue Gesetz lässt aber, wie oben erwähnt, die Wahl, entweder Container oder Fertigteilbauten oder dergleichen. Bitte keine Romantik aufkommen zu lassen, wir reden nicht von jenen Fertigteilbauten, die Sie in so manchen Fertighausparks bewundern können. Keine tollen Wohnküchen, Schlafzimmer oder Saunen. Hier reden wir von Fertigteilbauten in Leichtbauweise. Denn so steht es hier im 2. Absatz des Gesetzes ausdrücklich: „Neu- und Zubauten in Leichtbauweise“.
Diese Art von Fertigteilbau hat, wenn sie aus Holz ist, einen anderen Namen. Das ist eine ganz typische, ordinäre Baracke. Unter einer Baracke versteht man, auch wieder nach Wikipedia, Sie brauchen nur ins Internet zu gehen, „eine behelfsmäßige Unterkunft als einstöckiger, nicht unterkellerter Leichtbau, besonders aus Holz. Das Wort bezeichnete zunächst eine Soldatenunterkunft. Es kann sich auch um ein provisorisches Gebäude zur vorübergehenden massenhaften Unterbringung von Personen, wie Soldaten, Arbeitern, Flüchtlingen, Ausgebombten, Kriegsgefangenen, Internierten oder Zwangsarbeitern handeln.“ - So steht es in Wikipedia.
„In der Dritten Welt dienen Baracken auch als Dauerunterkunft in Elendsvierteln, den sogenannten Slums. Baracken werden aus einfachen Materialien wie Holz, Wellblech oder Pappe, mit teilweise gemauerten Wänden, gebaut. Sie sind meist eingeschoßig und wenig isoliert.“ - Teils mangelhaft, teils wenig, aber sie sind isoliert. „Oft fehlen Sanitäranlagen.“ - Soweit beschreibt Wikipedia eine Baracke. Das ist gut so. Denn nach diesem neuen Gesetz könnten Sie schon bald so ein Gebäude in Leichtbauweise vor Ihrem Haus haben, die vorübergehende Errichtung zur Unterbringung von Personen.
Worum geht es denn bei diesem Gesetz? Wortwörtlich steht es schon in der Überschrift dieses neuen Paragraphen. Es geht um „Vorübergehende Einrichtungen zur Unterbringung von Personen“. Das erste Wort vorübergehend, sagt klar und deutlich, was dieses Bauwerk ist. Es ist schlichtweg ein Provisorium, eine behelfsmäßige Unterkunft. Und es geht um die Unterbringung von Personen. Das steht auch wörtlich in der Überschrift dieses Gesetzes.
Was ist aber ein provisorisches Gebäude zur vorübergehenden massenhaften Unterbringung von Personen? Probieren wir es einmal mit Google. Googeln Sie das Ganze einmal, „provisorisches Gebäude zur vorübergehenden massenhaften Unterbringung von Personen“. Haben Sie schon herausgefunden, bei welchem Begriff Sie gleich im ersten Suchvorschlag landen? Wieder bei „Baracken“. Kurz gesagt geht es also um vorübergehende Massenunterkünfte in einfachster Elendsbauweise. Da können Sie noch schwärmerisch in Sozialromantik schwelgen, von wegen Container-WGs für Flüchtlinge, Herr Al-Rawi. Eine Baracke ist eine Baracke, war eine Baracke und bleibt eine Baracke.
Der eigentliche Skandal ist aber, dass diese Baracken nicht bloß eine reine Notstandsmaßnahme sind,
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