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Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 147 von 251

 

das passiert ist. Das möchte ich wirklich wissen, Herr Kollege. Und da gibt es gar nichts, aber überhaupt gar nichts darüber zu lachen. Das ist eine mehr als ernste Sache. Reden Sie einmal mit Ihren Leuten von der Feuerwehr. Reden Sie mit den Leuten, die etwas davon verstehen, wie es oftmals aussieht mit Fluchtwegen in normalen Gemeindebauten, wo die Leute sich alle untereinander verstehen und erst recht dort in einer solchen Situation. Das ist nicht nur Liesing so, ich versuche es ja nur an diesem konkreten Beispiel Liesings festzumachen. Das ist ganz gewöhnlich und ganz normal. Sie gehen darüber hinweg. Sie interessieren sich nicht, solange nichts passiert ist. Aber was werden Sie tun, wenn etwas passiert?

 

Die Leute glauben es Ihnen nicht mehr, denn sie wurden von hinten bis vorne beschwindelt. Am Pult hinter mir hat der Herr Bürgermeister noch bei unserer Dringlichen Anfrage, die wir auch zu dieser Sache gestartet haben, über Fluchtwege und Ausgangswege gesagt: Nein, alle werden kontrolliert und müssen bei einem Ausgang hinaus und hinein. Wie wir in Liesing nachgefragt haben, hat man gesagt, das kann man gar nicht machen. So wiederum der eine - so die anderen. Die einen haben gesagt: Zaun? Nein, kein Zaun, gibt es nicht. Zaun kann man machen, jetzt hat man einen österreichischen Zaun gemacht, das ist einer, der ungefähr so hoch ist (Der Redner zeigt neben dem Rednerpult eine Höhe von zirka 80 cm an.), über den jeder drübersteigen kann, außer die Hunde aus der Nachbarschaft, die dort ausgeführt werden. Das ist alles ein Schwindeln und ein Versuch, die Leute an der Nase herumzuführen.

 

So kann und so darf es, meine Damen und Herren, nicht weitergehen. Das habe ich auch in Liesing gesagt, wir verlieren als Politiker, egal jetzt, von welcher Fraktion, den Glauben. Ich erlebe nicht selten, dass jemand auf die Politiker losgeht, und wenn man dann ein bisschen betroffen schaut und sagt, ich bin ja gar nicht da dabei, dass man zu hören bekommt, ja, das wissen wir eh, aber wir haben so eine Wut auf das, was hier läuft, das muss einmal raus. Dieser Zorn ist da in der Bevölkerung. Sie sagen, es wird nicht mit uns geredet. Die gleichen Argumentationen finden Sie übrigens, wenn Sie deutsche Sendungen ansehen. Die Leute wollen mitbestimmen, sie sagen, ein Mal haben wir gewählt und die nächsten fünf Jahre werden wir nicht gefragt, wenn sich etwas in unserer Umgebung tut.

 

Die Leute haben Angst, ganz gewaltig, vor allem die Frauen. Das kann ich Ihnen sagen. Über 80 Prozent der Leute, die sich bei mir gemeldet haben, waren Frauen. Das habe ich in diesem Ausmaß in fast 50 Jahren Politik noch nie erlebt. Und das sollen und das müssen wir ernst nehmen, denn sonst bekommen wir wirklich Zustände, wie sie in anderen Ländern herrschen und wie wir sie nicht brauchen.

 

Mit solchen Vorgangsweisen, wie hier mit der Bauordnung, die das alles erleichtert und die den Leuten noch viel mehr Angst macht, werden wir nicht weiterkommen, denn das geht ganz genau in die gegenläufige Richtung. Ich könnte Ihnen jetzt noch einmal genau vorlesen, was Sie ja eigentlich hier … (Ruf bei der SPÖ: Ja bitte!) - Wenn Sie es wirklich wollen, ich tu es. Ich wollte es Ihnen an sich ersparen, aber bitte. (Beifall bei der FPÖ.) Ich lese, strafmildernd, nur den Gesetzestext vor:

 

Gesetz, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird. Der Landtag hat beschlossen - Gott sei Dank hat er es noch nicht, vielleicht kehrt noch Vernunft ein oder es ändert sich etwas -: Art. I der Bauordnung für Wien, zuletzt geändert durch das Gesetz von und so weiter: Vorübergehende - das glaubt ja niemand mehr - Einrichtung zur Unterbringung von Personen. 15 Jahre Provisorium. Gerade in Österreich wissen wir, Provisorien halten ewig. Die Maria Theresianische Kanzleiordnung hat noch bis in die 70er Jahre gegolten, Ähnliches gilt für alle Provisorien bei uns. Also:

 

„Vorübergehende Einrichtungen zur Unterbringung von Personen. Soweit dies zur vorübergehenden Unterbringung einer größeren Anzahl von Personen auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen, insbesondere Naturereignissen,“ - Darüber haben wir ja schon von Herrn Kollegen Haslinger gehört. - „oder auf Grund völkerrechtlicher, unionsrechtlicher oder Verpflichtungen der Gemeinde beziehungsweise des Landes gegenüber dem Bund oder aus humanitären Gründen notwendig ist, ist die Nutzung von Bauwerken und die Durchführung von Baumaßnahmen nach Maßgabe der folgenden Absätze zulässig.“

 

Jetzt frage ich mich wirklich, woher werden diese großen Ströme kommen? Jetzt haben Sie uns doch gesagt, jetzt ist eigentlich Schluss, weil die Mazedonier sich für uns in die Presche werfen und auch der Kanzler für „Balken zu“ ist. Wofür brauchen wir die dann? Außer es wäre schon wieder, zum Beispiel gestern in Brüssel, ausgepackelt worden, wer neue große Gruppen von Flüchtlingen zu übernehmen hat; und die Gefahr ist ja gegeben. Sie haben nämlich wieder nichts besonders Genaues in der Verteilung beschlossen, und einige Länder haben von vornherein wieder gesagt, wir nehmen nichts. Also anscheinend ist ein Ansturm auf Österreich zu erwarten. Und ein Ansturm auf Österreich heißt, ein noch größerer Ansturm auf Wien, zum Ersten, weil sie zu Verwandten wollen, zum Zweiten, weil die Großstadt für sie beliebter ist als Afiesl an der Knatter oder das Alpl in der Steiermark, und zum Dritten, weil die Sozialleistungen höher sind, wo Sie sich auch weigern, Korrekturen vorzunehmen. Also hier rechnen Sie offenkundig schon mit wesentlich höheren Zahlen an Menschen, die herbeikommen werden.

 

Es geht weiter: „Die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke“ - Da haben wir ja das Beispiel in Liesing. – „sowie die Errichtung von Neu- und Zubauten in Leichtbauweise - Container, Fertigteilbauten und dergleichen - bedarf für die in Abs. 1 genannten Zwecke für die Dauer von längstens sechs Monaten weder einer Baubewilligung noch einer Bauanzeige, wenn diese Nutzung staatlich organisiert ist.

 

Die Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen gelten dafür nicht, sofern auf die allgemeinen Anforderungen an die mechanische Festigkeit und Standsicherheit, den Brand

 

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