Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 229 von 251
dewohnung oder auch eine Eigentumswohnung, etwas umbauen - zum Beispiel eine Tür versetzen, ein Badezimmer umbauen oder einen Balkon verglasen - möchte, dann beginnt der Spaß so richtig. Wenn die Mühlen der Stadtverwaltung einmal zu mahlen anfangen, dann muss man sich wirklich durch einen Bürokratiedschungel durchkämpfen, und das nimmt erhebliche Zeit in Anspruch.
Dann braucht man nämlich einen Ziviltechniker, der die Pläne absegnet, und dann muss man sich wahlweise zum Vermieter, der beispielsweise Wiener Wohnen sein könnte, oder zu den Miteigentümern begeben. Und falls dann alles passt und man immer noch im Rennen ist, dann geht es zur Behörde, und es kann ein paar Monate in Anspruch nehmen, bis man letztendlich seine Bewilligung in Händen hält, sofern das überhaupt durchgeht und man als Wiener eine Bewilligung bekommt.
Wenn man aber nachweist, dass man, wenn man den Badezimmerumbau deshalb vornimmt, um zukünftig Zuwanderer dort wohnen zu lassen beziehungsweise diese Sanitäreinrichtung von Zuwanderern nutzen zu lassen, wenn Räume adaptiert werden sollen, um Zuwandererfamilien zu beherbergen, die auch noch vom Staat betreut werden, dann braucht man im Endeffekt, wenn es um diese Novelle geht, nichts mehr zu beachten. Man kann damit tun, was man will und so oft man das im Endeffekt tun will, denn in diesem Abs. 2 des neuen Gesetzes heißt es, die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke bedarf weder einer Baubewilligung noch einer Bauanzeige, die Vorschriften dieses Gesetzes gelten dafür nicht.
Voraussetzung dafür ist, wie gesagt, dass Sie Zuwanderer aufnehmen. Wenn Sie hingegen in Ihrer eigenen Wohnung für sich selbst etwas schöner und lebenswerter gestalten wollen, dann haben Sie als Wiener mehr oder weniger Pech gehabt, denn für die Wienerinnen und Wiener gelten die Ausnahmeregelungen, die Sie hier beschließen wollen, nicht.
Ich komme zu meinem dritten Kritikpunkt, dass diese Zuwanderercontainer bis zu 15 Jahren stehen bleiben können. Es hießt nämlich in diesem Abs. 5 wörtlich: „Die Durchführung von Baumaßnahmen für die im Abs. 1 genannten Zwecke sowie die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke für einen längeren als den im Abs. 3 genannten Zeitraum“ - dort ist die Rede von den 6 Monaten - „bedürfen einer Baubewilligung, die die Behörde auf eine bestimmte Zeit, längstens auf 15 Jahre, erteilen kann, wenn die Durchführung dieser Baumaßnahmen beziehungsweise die Benutzung der Bauwerke staatlich organisiert ist.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bis zu 15 Jahre kann dieser nicht näher definierte Wohnnotstand aufrechterhalten bleiben. Und man kann im Endeffekt sagen, dass die paar Monate der Willkommenskultur und der Zuwanderung, die im vorigen Jahr, aber leider zum Teil auch noch im heurigen Jahr hier gelebt und propagiert wurden und werden, die Stadt Wien in den nächsten 15 Jahren in baurechtlicher Hinsicht mehr oder weniger aus dem Gleichgewicht bringen werden. Und in diesem Zusammenhang plant die rot-grüne Stadtregierung mit der vorliegenden Gesetzesnovelle einen historischen Schritt, nämlich die Abschaffung von Bürgerrechten, die bereits heute angesprochen wurde, auf Grund der chaotischen Zuwanderungspolitik, der Sie nun offensichtlich nicht mehr Herr werden.
Am schlimmsten an diesem Gesetz ist nämlich der Punkt, den ich zuvor genannt habe, dass niemand dagegen sein darf. Die Nachbarrechte werden außer Kraft gesetzt. Wenn es nach dieser Novelle geht, gibt es grundsätzlich insbesondere für den ersten Zeitraum keine Nachbarrechte, und es kann sich also niemand gegen die Errichtung eines Containerdorfs vor seiner Haustüre wehren, die Nachbarn nicht, der Bezirk auf Grund einer Stellungnahme beziehungsweise seines Mitspracherechts nicht und auch eine Bürgerinitiative nicht. So steht es hier im Gesetz, meine sehr geehrten Damen und Herren. Diese Nachbarrechte gelten in den ersten sechs Monaten überhaupt nicht, und das ist - das muss man durchaus sagen - in einem entwickelten Rechtsstaat eine äußerst bedenkliche Entwicklung!
Ich bin im Laufe meiner Recherchen vor allem betreffend das Thema Rechtsstaat auf ein sehr interessantes Zitat gestoßen. Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass es in Österreich und in Wien ein Anspruch sein soll, unseren Rechtsstaat weiterzuentwickeln und nicht zurückzubilden. Ich meine, der Rechtsstaat, den wir heute vorfinden, ist nicht sozusagen über Nacht passiert, sondern dieser wurde - wie ich jetzt einmal sagen möchte - beginnend mit dem Jahr 1848 in Revolutionen erkämpft, er wurde über die Jahrzehnte hinweg weiterentwickelt, und mit einer solchen Novelle wird eine Rückentwicklung bewirkt, die wir so nicht wahr haben wollen. Mit dieser Novelle bewirken Sie nämlich eine Aushöhlung des Rechtsstaates, und die Abschaffung von Nachbarschafts- und Bürgerrechten hat in einem Rechtsstaat in Mitteleuropa im 21. Jahrhundert, meine sehr geehrten Damen und Herren, wirklich nichts zu suchen! (Beifall bei der FPÖ.)
Diese Nachbarschafts- und Bürgerrechte, die Sie jetzt antasten wollen, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind ganz wesentliche Bestandteile der verfassungsmäßigen Eigentumsrechte, und da wir ja nicht in einer Bananenrepublik leben, werden wir diese Novelle ablehnen.- Im Ausschuss ist vermutlich nicht ganz unbewusst der Begriff Regime gefallen, und was hier geschieht, kennt man gewöhnlich aus Regimen, die sich zwar grundsätzlich als demokratisch bezeichnen - das gibt es in der Geschichte öfters -, dies aber schon lange nicht mehr sind. Und bei der Etablierung jedes autoritären Regimes wird im Endeffekt damit begonnen, die subjektiv-öffentlichen Rechte einzuschränken, genauso wie Sie es hier im Landtag über die Bühne bringen wollen, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Weiters möchte ich auch noch den anerkannten Staatsrechtslehrer Herman Heller erwähnen, der deutscher Jurist jüdischer Abstammung war, an mehreren deutschen Universitäten gelehrt hat und mit seiner Schrift „Rechtstaat oder Diktatur?“ in den 30er Jahren des vergangenen Jahrhunderts den Begriff des „sozialen Rechtsstaates“ prägte. Aus diesem Werk möchte ich
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular