Landtag, 8. Sitzung vom 30.06.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 33 von 64
Grüße von meiner Kollegin Monika Pinterits aussprechen. (Allgemeiner Beifall.)
Ich fange mit einfachen Sachen an, unsere Web-Seite. Es tut mir sehr leid, dass die Web-Seite noch immer nicht online gegangen ist. Aus welchem Grund auch immer wird unsere Web-Seite seit einigen Tagen oder seit einigen Monaten ständig attackiert, und wir sind jetzt dabei, unsere Web-Seite in die Stadt Wien hineinzutragen, damit wir auch auf unserer Web-Seite für die Sicherheit der Information sorgen.
Es sind einige Kritiken gekommen, vor allem in Bezug auf Mindestsicherung, Schulsystem, auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Ich möchte Sie hier darauf aufmerksam machen, genau diese Punkte sind gemeinsame Beschlüsse der ständigen Konferenz der Kinder- und Jugendanwältinnen und -anwälte Gesamtösterreichs. Das heißt, diese Positionen sind von allen Kinder- und Jugendanwältinnen und -anwälten besprochen worden und auf einen gemeinsamen Nenner gekommen. Und hier natürlich noch einmal, wenn uns auf Grund dieser Papiere und Berichte Parteipolitik vorgeworfen wird, dann muss ich sagen, das ist die Haltung aller Kinder- und Jugendanwaltschaften in Österreich, vom Burgenland bis Vorarlberg. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Wir sind natürlich auf Grundlage gesetzlicher Gegebenheiten angehalten, auf die Kinderrechtskonvention der UNO und die Bundesverfassungsgesetze zu achten. Überall steht es gleich: Die Kinder und Jugendlichen sind gleich. Es darf keine Unterschiede beim Status und Aufenthalt und allen anderen Merkmalen gemacht werden. Alle unsere Papiere, auch die Gesetzesgutachten, die wir erstellen, beruhen natürlich ja auf der Kinderrechtskonvention der UNO. Da möchte ich Sie natürlich auch ersuchen, und mit Bedauern nehme ich es natürlich zur Kenntnis, dass Sie unseren Bericht nicht zur Kenntnis nehmen, aber ich hoffe, dass Sie es sich noch einmal überlegen und unserem Bericht zustimmen. Das ist nämlich die Haltung der gesamten Kinder- und Jugendanwaltschaften in Österreich. Da wird es eine andere Position nicht geben.
Wenn Sie mir erlauben, dann gehe ich auf ein paar Fragen noch einmal ein, und ich habe eine lange Liste. Ich muss die Fragen nacheinander abarbeiten. Die Unterschiede zwischen Bundeseinrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Landeseinrichtungen. In unseren Papieren werden Sie auch sehen, dass alle Kinder- und Jugendanwälte und Jugendanwältinnen aufdringlich die Bundesländer aufsuchen, Kinder und Jugendliche in Landesbetreuung zu nehmen, vor allem deswegen, weil wir wissen, dass die Bundeseinrichtungen keine jugend- und kindergerechten Einrichtungen sind. Das heißt, es beginnt natürlich bei der Finanzierung für beste Betreuung. Für gute Betreuung brauchen wir Finanzmittel und bestens geschulte Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen, die den Kindern und Jugendlichen Beziehungsarbeit anbieten können, dass sie ihnen Zeit widmen können. Und da wird es auch, und es ist nicht nur unsere Haltung hier, es ist wiederum die gesamte Kinder- und Jugendanwaltschaft in Österreich, ähnliche oder wirklich wortgleiche Stellungnahmen geben.
Und wenn wir noch einmal auf die Bundeseinrichtung Erdberg eingehen, dort waren ungefähr 300 Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren. Wie Sie sich vorstellen können, ist es ein wesentlicher Unterschied, ob in einer Wohngemeinschaft 15 Personen „Jugendliche“ sind und 6 Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, die qualifiziert sind, dort arbeiten, oder 300 Jugendliche und eine Anzahl von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen, die nicht in der Lage sind, diesen Jugendlichen natürlich die beste Betreuung anzubieten. Das betrifft genau auch das Thema Intersexualität und unsere Stellungnahme. Das ist wiederum eine gemeinsame Stellungnahme aller Kinder- und Jugendanwaltschaften (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Deshalb wird es nicht richtiger!), da den Kindern und Jugendlichen auf Grundlage subjektiver Wahrnehmungen auf Geschlecht in frühem Alter durch eine Operation ihre natürliche Identität zu nehmen, da haben wir eine klare Haltung: Das dürfen wir nicht zulassen, das ist Körperverletzung, Das ist die Verletzung der intimsten Identität der Kinder und Jugendlichen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Es sind auch die Kindergärten gefallen. Wie wir als Kinder- und Jugendanwaltschaft über die Medien von Prof. Ednan Aslan erfahren haben, dass in Wien salafistische Kindergärten vorhanden wären, die die Gehirne der Kinder vergiften, da haben wir ihn schnell kontaktiert. Gleich nach der Gründung des Wiener Netzwerks Deradikalisierung, Prävention und Gründung eines Expertenforums haben wir ihn eingeladen, da mitzuarbeiten. Ich darf Ihnen jetzt sagen, dass der Bericht fertig ist und wir diesen Bericht im September oder Oktober veröffentlichen werden, und dass natürlich auch Sie alle eingeladen sind, sich den Bericht anzuhören und auch Ihre kritischen Anmerkungen zu machen. Der Grund, warum da vom Kindergarten nichts drinnen steht, ist, weil wir vereinbart haben, dass wir die Expertinnen und Experten in Ruhe arbeiten lassen und ihre Expertisen nicht in einem Bericht, der wiederum ein halbes Jahr davor erscheint, noch einmal der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Aber die Einladungen werden Sie rechtzeitig bekommen, und ich hoffe, dass Sie kommen und auch an der Diskussion teilnehmen.
Jetzt noch einmal die nächste Frage von Herrn Aichinger. Der eine Vorfall im 20. ist natürlich zu bedauern. Ich war 20 Jahre lang in der Straßensozialarbeit und weiß natürlich ungefähr, wie die Jugendlichen in diesem Alter sind. Ich glaube, dass in Wien das, auf was wir zählen können, die Jugendarbeit ist und vor allem die vernetzte Arbeitsweise der Jugendarbeit. In vielen Bezirken, beinahe in allen Bezirken arbeiten die Behörden, die Jugendarbeit und besonders die Polizei natürlich zusammen. Da geht es auf der einen Seite um Präventionsarbeit, präventive Maßnahmen, vor allem Gewaltprävention, und auf der anderen Seite, wenn es zu solchen Fällen kommt, wie intervenieren wir und wie lösen wir diese Einzelfälle.
Ich weiß, alle Fragen konnte ich hier nicht beantworten, aber Sie kennen ja unsere Telefonnummer. Ich
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