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Landtag, 9. Sitzung vom 30.09.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 89

 

gen - unter Anführungszeichen - unrechtmäßig eine Wahlkarte erhalten hat? - Das ist also wirklich ein bisschen schwierig!

 

Aber noch einmal: Ich glaube, es ist nicht hier der Platz, auf Zuruf oder Frage beziehungsweise Gegenfrage ein so komplexes System wie das Wahlsystem zu verändern. Ich sehe aber allfälligen Vorschlägen gerne entgegen. Wir werden das mit den Bundesaktivitäten und den diesbezüglichen Vorhaben selbstverständlich abzustimmen haben und uns all das noch einmal in Ruhe anschauen. Einen anderen Weg sehe ich nicht, und ich halte es nicht für wahnsinnig sinnvoll, dass wir uns da jetzt gegenseitig von den Bänken Paragraphen zurufen!

 

Bei allem Respekt vor dem Gesetz und bei allem, ich will jetzt nicht missverstanden werden … (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Wir sind Gesetzgeber!) Was sagen Sie? (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Wir sind Gesetzgeber!) Ja eh, aber Gesetzgebung geschieht nicht so, dass man sich da einzelne Vorgangsweisen vorschlägt, sondern das muss ein abgerundeter Prozess sein, und zu diesem bin ich auch gerne bereit!

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich danke sehr.

 

9.42.00†Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima - Frage|

Wir kommen zur 3. Anfrage (FSP - 02948-2016/0001 - KFP/LM). Diese wurde von Frau Abg. Veronika Matiasek gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt und Wiener Stadtwerke gerichtet. (Die Verunreinigung öffentlicher Einrichtungen durch Beschmierungen und illegales Plakatieren verursachen nicht nur hohe Kosten für die Allgemeinheit, sie können auch zum Sicherheitsrisiko werden, wie etwa Berichten des Stadtrechnungshofes zur sicherheitstechnischen Überprüfung von Passagen des öffentlichen Verkehrs zu entnehmen war. Nach wie vor werden die Verursacher dieser Schäden für die öffentliche Hand kaum zur Rechenschaft gezogen. Können Sie sich vorstellen, eine entsprechende Verschärfung des Reinhaltegesetzes in Angriff zu nehmen, um die Verursacher von Schmierereien und illegalen Plakatieraktionen nachdrücklich zur Verantwortung zu ziehen?)

 

Bitte sehr.

 

Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einen schönen guten Morgen!

 

Nun ein kleiner Themenwechsel: Wir kommen zum Thema des illegalen Plakatierens und der Graffitis, mit dem sich die Frage an mich befasst. Ich würde die Frage beziehungsweise die Antwort eigentlich gerne zweitteilen in das Thema Plakatieren und Graffiti, weil es da unterschiedliche gesetzliche Regelungen gibt: Das illegale Plakatieren ist jetzt schon durch die Plakatierverordnung der Landespolizeidirektion Wien näher geregelt, sprich, es ist verboten. In dieser Verordnung ist sehr genau definiert und klar geregelt, wo man legal plakatieren darf und wo nicht, und das illegale Plakatieren wird mit einer Verwaltungsstrafe bis zu 2.180 EUR geahndet.

 

Diese Regelung bewirkt sozusagen, dass es nicht möglich ist, das auch im Reinhaltegesetz zu regeln und zu strafen, weil da sozusagen eine Bundeskompetenz die Landeskompetenz schlägt. Das heißt, wenn etwas auf Bundesebene schon geregelt ist, haben wir nicht die Möglichkeit, das auf Landesebene im Reinhaltegesetz zu regeln.

 

Natürlich bringen aber die Waste Watcher, so sie solche Vorfälle sehen, diese bei der Polizei zur Anzeige. Wir gehen also nicht quasi durch die Stadt und sagen, dafür sind wir nicht zuständig, das machen wir nicht!

 

Das Schwierige bei all diesen Vergehen ist allerdings, dass man die Menschen einfach erwischen muss. Sie wissen ja, dass das illegal ist, und daher tun sie das nur selten am helllichten Tag. Ich kann Ihnen aber sagen, dass wir auch schon zig Vorfälle dieser Art bei der Polizei zur Anzeige gebracht haben, die dann natürlich auch weiterverfolgt werden.

 

Auf der anderen Seite entfernt die MA 48 diese illegalen Plakate im öffentlichen Raum. Bei größeren Plakatflächen, also - wie ich jetzt einmal sage - bei illegalen Großwerbeflächen, et cetera, die wir dann einbehalten, muss bei der Abholung auch dafür bezahlt werden. Wir verrechnen das also auch denjenigen, die das illegal aufgestellt oder illegal plakatiert haben.

 

Das Thema Beschmieren und Graffitis haben wir im Wiener Reinhaltegesetz schon berücksichtigt, das ist darin enthalten. Diese Bestimmung gilt, wie Sie wissen, für alle öffentlich zugänglichen Straßen und Grünflächen, also Tunnels, Brücken, Unterführungen, Rampen, Radwege, Stützmauern, Dämme, Haltestellenbereiche, Fahrbahnen, Gehwege, und so weiter. Das ist definiert. Im Gesetz heißt es schon jetzt, dass das Aufbringen von färbenden Stoffen eine Verunreinigung im Sinne des Wiener Reinhaltegesetzes ist. Wir haben dafür eine Verwaltungsstrafe von 1.000 EUR beziehungsweise eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu 4 Tagen vorgesehen.

 

Viel weitreichender definiert - und deshalb möchte ich darauf noch ein bisschen eingehen - als unsere Strafe ist das aber diesfalls im Strafgesetzbuch, weil es sich vor allem bei Graffitis, aber teilweise auch bei illegalem Plakatieren um Sachbeschädigung handelt. Das ist viel weitreichender, auch von der Strafe her. Hier ist eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten und in schweren Fällen sogar von zwei bis fünf Jahren vorgesehen.

 

Wie es der Zufall will, gibt es gerade auch einen aktuellen Fall in diesem Bereich: Am Mittwoch wurden drei Männer erwischt, die bei den Wiener Linien, mit einschlägigen Farbdosen bewaffnet, in einen Bereich, der den Wiener Linien gehört, einsteigen wollten, und sie sitzen jetzt wegen Verdachts der schweren Sachbeschädigung in Haft.

 

Im Hinblick darauf auch noch meine abschießende Botschaft: Bei den Graffitis kommt es wesentlich häufiger dazu, dass man die Karte der Sachbeschädigung zieht, weil das auch eine wesentlich strengere Strafe ist und weil man ja nicht zwei Mal für dasselbe Delikt gestraft werden kann. Das heißt, man kann nicht nach dem Reinhaltegesetz und wegen Sachbeschädigung gestraft werden, sondern nur im Hinblick entweder auf das eine oder das andere Gesetz.

 

Grundsätzlich versuchen wir natürlich, auch entsprechende Maßnahmen nicht nur zur Entfernung der Graffitis zu setzen: Wir haben auch mit Schutzanstrichen und Ähnlichem sehr gute Erfahrungen gemacht, zum Beispiel in öffentlichen WC-Anlagen, die aus irgendwelchen

 

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