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Landtag, 9. Sitzung vom 30.09.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 37 von 89

 

giert und Veranstaltungen mit frauenspezifischen Themen gemacht haben, um eben diese Wirkung und eine Annäherung zu der gender-gemäßen Verteilung für Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer erzielen zu können.

 

Ein weiteres Thema, wo ich mich dann selber an der Nase nehmen musste, ist, ich habe das Thema mit dem Schwerpunkt Sachwalterschaft immer unterschätzt. Ich durfte bei einer Veranstaltung dabei sein und habe bei der Veranstaltung gesehen, wie viele Menschen dieses Thema in Wirklichkeit betrifft. Ich habe dann auch für mich selbst lernen dürfen, dass es mich betreffen kann, meine Eltern betreffen kann, aber auch meine Kinder betreffen kann. Es war für mich wirklich ein schönes Zeichen, dass auch solche Themen aufgegriffen werden. Auch in den Veranstaltungen hat sich gezeigt, wie viele Veranstaltungen Sie zu diesem Thema machen. Auch dafür recht herzlichen Dank!

 

Ich möchte jetzt zu zwei Punkten kommen, die mich schon ein wenig betroffen gemacht haben:

 

Der eine Punkt war die benachteiligende Einkommensberechnung für Selbstständige beim Hortbeitragszuschuss. Wie man lesen konnte, ist es so, wenn man selbstständig ist, kommt man mit dem Einkommensteuerbescheid zu der zuständigen Stelle, er wird durch 12 gerechnet und dann wird einem als Selbstständige oder Selbstständiger kundgetan, Hortzuschuss, Beitragszuschuss ja oder nein. Bei Angestellten ist es so, dass sie das aber in Wirklichkeit monatlich bringen. Das heißt, das Jahresnettoeinkommen wird durch 14 dividiert. Aber das ist wieder eine Ungerechtigkeit den Selbstständigen gegenüber, weil habe ich eine Torte, die ich durch 12 teile, sind die Stücke größer, als wenn ich sie durch 14 teile. Somit ist das sicher ein Thema, das man angehen muss, weil natürlich der Selbstständige, selbst wenn er gleich viel wie ein Angestellter verdient, sozusagen immer mit einem höheren Monatsnettoeinkommen herauskommt, weil es dort eben nur durch 12 dividiert wird.

 

Im Jänner 2015 ist das Magistrat darauf aufmerksam gemacht worden. (GR Dr. Kurt Stürzenbecher: Der Magistrat!) - Oder die? (GR Dr. Kurt Stürzenbecher: Es heißt, der Magistrat!) - Jetzt haben Sie mich aus dem Konzept gebracht. So schnell geht das bei Ihnen! Das ist unglaublich! (GR Dr. Kurt Stürzenbecher: Das tut mir leid!) Danke! Das war ihre Absicht, oder?

 

Also, im Jänner 2015 wurde der, die, das Magistrat darauf aufmerksam gemacht und es war dann so, dass bis heute keine Stellungnahme oder Lösung zu dem Thema gefunden wurde. Man hat irgendwie gesagt, das geht wegen den Daten nicht, man muss evaluieren. Der Vorschlag der Volksanwaltschaft war eigentlich ziemlich einfach und klar. Ich verstehe nicht, warum er nicht aufgegriffen wurde. Aber vielleicht bekommen wir irgendwann eine Antwort darauf. Warum nimmt man nicht den Jahreseinkommenssteuerbescheid und dividiert ihn auch durch 14? Damit wäre das Problem relativ schnell gelöst.

 

Ein weiteres Thema ist die Arbeit der MA 11, dem Jugendamt. Es gibt hier einige Berichte über die Abnahme von Kindern. Wir wissen, dass in Wien die Abnahme von Kindern im Vergleich zu den letzten Jahren enorm gestiegen ist. Das ist natürlich ein sehr heikles Thema. Natürlich ist es so, dass man sagen muss, lieber einmal zu vorsichtig als zu unvorsichtig. Aber es gibt Themen und es gibt Fälle, die sich leider in letzter Zeit häufen, wo man das nicht nachvollziehen kann.

 

Es gibt zum Beispiel einen Fall, dass ein Mädchen mit einer Platzwunde in die Schule gekommen ist und erzählt hat, sie hat diese durch einen Streit mit der Mutter bekommen. Das Mädchen ist ins Spital eingeliefert worden, und das Jugendamt wurde kontaktiert. Das Jugendamt hat dann den Vater des Mädchens angerufen, und der Vater hat gesagt, er ist jetzt im Job, er muss schauen, dass er früher wegkommt, er meldet sich ganz verlässlich und wird kommen. Nach einer dreiviertel Stunde, nach 45 Minuten, hat dann die MA 11 gemeint, es ist Gefahr in Verzug und hat den Eltern die gesamte Pflege und Erziehung entzogen. Eine dreiviertel Stunde ist, wenn man in einem Job ist, nichts. Du musst den Chef erreichen, damit du nicht unerlaubt deinen Arbeitsplatz verlässt. Das sind Dinge, wo ich sage, bitte Vorsicht walten lassen.

 

Es gibt jetzt auch einen ganz aktuellen Fall von einem Baby, der nicht im Volksanwaltschaftsbericht ist, mittlerweile ein Kleinkind, das im September 2014 mit einer Saugglocke geboren wurde - das sage ich deswegen so deutlich, weil ich gleich noch näher darauf eingehe - und nach drei Monaten mit Blutungen im Kopf ins Spital eingeliefert worden ist. Die Ärztin hat eine Gefährdungsmeldung gemacht. Die Kinder- und Jugendhilfe entzog den Eltern sofort die Obsorge. Das ist auch alles korrekt und in Ordnung. Die Sache ist dann aber die, die Gutachten, denn es war nicht ein Gutachten, sondern es waren mehrere Gutachten, haben gezeigt, dass diese Blutungen auf Grund der Geburt stattgefunden haben. Das Jugendamt ist aber hart geblieben und hat gesagt, das Kind bleibt weiter in seiner Obsorge. Es soll angeblich zu den leiblichen Eltern gesagt haben, und wenn das stimmt, dann möchte ich wirklich darauf hinweisen, dass man ein bisschen vorsichtiger mit der Sprache sein soll, die man wählt, am besten vergessen sie ihren Sohn gleich. Die Eltern haben das nicht gemacht. Sie waren vor Gericht. Es ist immer wieder verzögert worden. Schließlich hat der Oberste Gerichtshof ein Machtwort gesprochen und nach zwei Jahren kam das Kind zurück zu den Eltern. Das heißt, die ersten zwei Jahre des Lebens hat das Kind nicht bei den leiblichen Eltern verbracht und mehrere Gerichte und mehrere Gutachter haben immer wieder gesagt, die Eltern trifft keine Schuld.

 

Wir haben auch den Fall eines jungen Mädchens, das auf Grund des Verdachts von sexuellen Übergriffen vom Vater sozusagen abgenommen wurde. Auch gut so. Was mich aber in diesem Fall irritiert hat, es waren drei Kinder in dieser Familie, drei Geschwister, und diese drei Kinder wurden auf verschiedene WGs aufgeteilt. Diese drei Kinder durften nicht zusammen bleiben. Das ist etwas, was ich nicht verstehe, weil das ist natürlich auch etwas, wo ich sage, das geht so nicht. Das Jugendamt, die MA 11, wirbt, und das muss ich jetzt echt einmal zitieren, auf der Homepage: „Die MA 11 ist speziell mit der Unterstützung von Familien und dem Schutz von

 

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